Wurde der Bericht des Walsh-Sonderermittlers (über den Iran Contra) völlig unzensiert veröffentlicht?

Die Iran-Contra-Affäre wurde vom Sonderermittler (eigentlich „Unabhängiger Anwalt“, wie es damals hieß) Lawrence Walsh untersucht .

Ich habe seinen Abschlussbericht auf archive.org gefunden , aber es ist ein bisschen zu lang für mich, ihn durchzugehen und anhand der Primärquelle herauszufinden, ob er vollständig unzensiert veröffentlicht wurde und wann das passiert ist. Zumindest damals wurde möglicherweise Material aus Gründen der nationalen Sicherheit redigiert/klassifiziert. War das aber tatsächlich so?

Also, im Grunde genommen, was ist die Veröffentlichungsgeschichte des Walsh-Berichts?


Die Seite des Nationalarchivs zu den Aufzeichnungen der Walsh-Untersuchung hat diese Überschrift:

Die Aufzeichnungen des unabhängigen Rechtsberaters Walsh enthalten als Sicherheit klassifizierte und anderweitig sensible Informationen.

Aber das gilt für alle Aufzeichnungen der Untersuchung, nicht nur für den Abschlussbericht. Vielleicht wurde der Bericht von Anfang an so erstellt, dass alle derartigen Informationen ausgeschlossen wurden ...


Ich habe ein Buch gefunden, in dem es heißt:

Immer wenn Walshs Untersuchung Ergebnisse erbrachte, wurde sie durch Behauptungen über die Geheimhaltung der nationalen Sicherheit oder geheime Angelegenheiten erstickt. Als der Abschlussbericht fertiggestellt war, wurde sein Band III klassifiziert und nie veröffentlicht.

Aber ich bin mir der Zuverlässigkeit dieses Buches nicht ganz sicher (es ist kein akademisches Buch). Aber es bietet einen konkreteren Weg zur Untersuchung (existiert dieser Band 3 und wurde er klassifiziert?)

Eine wissenschaftliche Quelle bestätigt, dass es einen klassifizierten Band gab. 3.

Zusätzlich zu den nicht klassifizierten Bänden I und II dieses Berichts wurde ein kurzer klassifizierter Bericht, Band III, bei der Sonderabteilung eingereicht. Der geheime Bericht enthält Hinweise auf Material, das bei der Untersuchung von Iran/Contra gesammelt wurde, das nicht freigegeben und nicht durch eine Ersatzdiskussion verschleiert werden konnte.

In Anbetracht der Art und Weise, wie dies formuliert wurde, hat der Anwalt klassifiziertes Material eindeutig diesem Band zugeordnet. Ein Kommentar unten sagt auch, dass dieser Band schließlich veröffentlicht wurde (für die Öffentlichkeit, nehme ich an) – die Frage bleibt, wer seine Veröffentlichung entschieden hat. Der vollständige Text von Band 3 ist nirgendwo online verfügbar, aber ein Inhaltsverzeichnis dafür ist . Es beginnt mit

Anordnung zur Gewährung eines Antrags auf Veröffentlichung des Abschlussberichts des unabhängigen Anwalts für Iran/Contra-Angelegenheiten, 3. Dezember 1993

Es hört sich also so an, als hätte es einen Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Band 3 gegeben.

Band 3 wurde im Dezember 1993 veröffentlicht (gegenüber August für 1 und 2). Keine Antwort auf den Rest Ihrer Frage, also ein Kommentar
Die Tatsache, dass es erfolgreich um 4 Monate verzögert wurde, hat sicherlich einen Einfluss auf diese Frage
@DeNovo: Ich denke, es ist hier fast eine vollständige Antwort. Es sieht so aus, als hätte Walsh das Material, das er für das sensibelste in diesem Band hielt, getrennt ... Was noch fehlt, ist ein bisschen Geschichte darüber, wer beschlossen hat, Band 3 zu klassifizieren, und wer das geändert hat.

Antworten (1)

Ich habe einen Artikel über investigativen Journalismus gefunden , der etwas detaillierter darauf eingeht und teilweise einigen der einfacheren Aussagen widerspricht. Grundsätzlich existierte der geheime Anhang, war aber nicht Band III. Und der Grund, warum es einen Gerichtsbeschluss gibt, ist, dass die Veröffentlichung des gesamten Berichts (so wie er war) vor Gericht angefochten wurde von... den Angeklagten.

Eingereicht am 5. August 1993, wie vom Ethics in Government Act von 1982 (28 USC §595) vorgeschrieben, bei der Sonderabteilung des US-Berufungsgerichts für DC, die unabhängige Anwälte gemäß den als Ergebnis des Watergate-Skandals erlassenen Gesetzen ernennt. Der Bericht datiert vom 3. Dezember 1993, als das Gericht seine Veröffentlichung vorbehaltlich bestimmter Änderungen anordnete, wurde aber erst am 18. Januar 1994 veröffentlicht. Er umfasst drei Hauptbände. Vol. I, 566 Seiten, beschreibt die 14 Fälle, die strafrechtlich verfolgt wurden, und die Untersuchungen von 17 anderen, und schließt mit Walshs Beobachtungen; Vol. II, 787 Seiten, kompiliert die Anklageschriften, Plädoyervereinbarungen und vier Zwischenberichte an den Kongress; ein 54-seitiger geheimer Anhang, einschließlich Schriftsätzen zum Gesetz über Verfahren für geheime Informationen, wurde der Öffentlichkeit aus Gründen der nationalen Sicherheit vorenthalten.Ein begleitender Band III, der größte mit 1.150 Seiten, enthält die Antworten der Angeklagten und anderer Untersuchungspersonen, einschließlich Reagan, auf Walshs Bericht. Ihre Anträge, die am 3. Dezember 1993 eingereicht wurden und forderten, dass der Abschlussbericht unter Verschluss gehalten oder zensiert werde, wurden vom Gericht am 8. Februar 1994 freigegeben; Darunter war ein Antrag von North, der darauf abzielte, den Bericht zu unterdrücken – wobei Norths eigener Name auf seinen Wunsch von Gerichtsbeamten geschwärzt wurde. (Siehe AP, „North purges name from files“, Rocky Mountain News, 9. Februar 1994.) Andere Materialien aus der Untersuchung, die nicht im Abschlussbericht enthalten sind, einige noch geheim, wurden im Nationalarchiv hinterlegt; andere werden, einige unter Siegel, vor den US-Bezirksgerichten von DC, Maryland und Ost-Virginia (Alexandria) und den Berufungsgerichten für DC und dem Vierten Bezirk gehalten.

Aus den zitierten AP-Nachrichten geht klarer hervor, wer gegen was Einspruch erhoben hat:

Ein aus drei Richtern bestehendes Gremium des US-Berufungsgerichts veröffentlichte Hunderte von Seiten zuvor geheimer Gerichtsdokumente, die im Dezember vom ehemaligen Präsidenten Reagan und dem ehemaligen Justizminister Edwin Meese III eingereicht wurden, um die Veröffentlichung des Berichts des Staatsanwalts [Walsh] vom 18. Januar zu verhindern.

[...]

Reagan forderte das Gericht auf, Walshs Bericht nicht „der Öffentlichkeit oder irgendeiner anderen Einheit oder Person“ zugänglich zu machen, es sei denn, er sei umgeschrieben worden, um „Meinungen, Schlussfolgerungen und Anspielungen“ zu entfernen. Die Quellen sagten, North habe ähnliche Einwände erhoben.

Walshs Gerichtsantrag vom 8. Dezember, in dem er gegen die Unterdrückung argumentiert, behandelt Reagans Einwände Seite an Seite mit den Einwänden der verdunkelten dritten Partei [North].

Eine Frage, die bleibt: Wurde der 54-seitige klassifizierte Anhang (der anscheinend an Band II, nicht an III angehängt war) schließlich für die Öffentlichkeit freigegeben oder nicht?