Ich verstehe, dass die sunnitische Ansicht bezüglich Mu'tah ist, dass es nicht länger zulässig ist:
Es wurde von al-Rabi’ ibn Sabrah al-Juhani überliefert, dass sein Vater ihm erzählte, dass er beim Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) war, der sagte: „Oh Leute, ich habe euch immer erlaubt, sich zu engagieren in Mut'ah-Ehen, aber jetzt hat Allah dies bis zum Tag der Auferstehung verboten , also sollte jeder, der Frauen in einer Mut'ah-Ehe hat, sie gehen lassen und nichts von dem (Geld) nehmen, das du ihnen gegeben hast. ”
Überliefert von Muslim, 1406.
Was mich an diesem Hadith interessiert, ist der folgende Teil, der unten hervorgehoben wird:
aber jetzt hat Allah dies bis zum Tag der Auferstehung verboten
Dieser Teil lässt mich denken, dass dieser besondere Befehl: but now Allaah has forbidden that until the Day of Resurrection
vom Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) als Offenbarung von Allah empfangen wurde. Enthält der Koran nicht alle Offenbarungen, die der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) erhalten hat?
Meine Frage ist also, wo im Koran wurde Mu'tah verboten? Sunnitische Sicht bitte.
Erstens ist die Sunnah eine Offenbarung von Allah wie der Koran, also ist das, was der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) gesagt hat, von Allah. Um nun die Frage zu beantworten, der Koran verbietet Mut'ah nicht direkt, aber Mut'ah ist gemäß dem Koran verboten. In Mut'ah ist die Frau keine Ehefrau, und jede Frau, die keine Ehefrau ist oder was die rechte Hand besitzt, ist haram für den Mann:
وَٱلَّذِينَ هُمْ لِفُرُوجِهِمْ حَـٰفِظُونَ * إِلاَّ عَلَىٰ أَزْوَٰجِهِمْ أَوْ مَا مَلَكَتْ أَيْمَـٰنُهُمْ فَإِنَّهُمْ غَيْرُ مَلُومِينَ * فَمَنِ ٱبْتَغَىٰ وَرَآءَ ذٰلِكَ فَأُوْلَـٰئِكَ هُمُ ٱلْعَادُونَ
Und diejenigen, die ihre Geschlechtsteile schützen
Außer von ihren Frauen oder denen, die ihre rechten Hände besitzen , denn sie werden in der Tat nicht beschuldigt
Aber wer darüber hinaus sucht, das sind die Übertreter
Suratul Mu'minoon Ayah 5-7
Ja, einer Ansicht nach wurde Mut'ah vom Koran aufgehoben. Dies wird in den Überlieferungen einiger Sahaba impliziert, darunter Ali, Ibn Abbas, Ayesha, Ibn Mas'ud, Abu Hurairah usw.
والذين هم لفروجهم حافظون إلا على أزواجهم أو ما ملكت أيمانهم فإنهم غير ملوميachs فمن ابتغى و ذ ذ غ غ غ غ فأ فأولئك verbunden هم ام zwei
Und diejenigen, die ihre Geschlechtsteile schützen. Außer von ihren Frauen oder denen, die ihre rechten Hände besitzen , denn sie werden in der Tat nicht beschuldigt werden - Aber wer darüber hinaus sucht, dann sind das die Übertreter.
Eine Frau, mit der Mut'ah gemacht wird, ist weder eine Ehefrau noch eine Sklavin, also gehört eine solche Beziehung zu denen, die „darüber hinaus“ und haram sind.
Wenn man argumentieren soll, dass eine solche Frau eine Art Ehefrau ist, dann schreibt der Koran Gesetze vor, die für eine Ehefrau gelten, wie zum Beispiel:
Diese gelten nicht für eine Frau, mit der Mut'ah durchgeführt wird.
Also ist entweder eine Frau, mit der Mut'ah gemacht wird, keine Ehefrau oder es ist obligatorisch, die obigen Verse auf sie anzuwenden - was den Vertrag nicht zu einer Mut'ah, sondern zu einer regulären Ehe macht.
Hinweis: Die folgenden englischen Übersetzungen sind meine eigenen, also mit Vorsicht behandeln, da sie Paraphrasen usw. enthalten können.
Ali
عن علي بن أبي طالب رضي الله عنه قال: نهى رسول الله صلى الله عليه وسلم عن المتعة قال: وإنما كانت لمن لم يجد، فلما أنزل النكاح والطلاق والعدة والميراث بين الزوج والمرأة نسخت
Ali ibn Abi Talib sagte: Der Gesandte Allahs verbot Mut'ah und er sagte: Es war für eine Person, die (Mittel der Ehe) nicht finden konnte, dann wurde die Offenbarung über Nikah, Scheidung, Iddah, Erbschaft zwischen Ehemann und Ehefrau aufgehoben es
Ibn Abbas
عن ابن عباس رضي الله عنهما قال: كانت المتعة في أول الإسلام ... فنسخ الله عز وجل الأولى فحرمت المتعة , وتصديقها من القرآن {إلا على أزواجهم أو ما ملكت أيمانهم} [المؤمنون: 6] وما سوى هذا الفرج فهو حرام
Ibn Abbas sagte: Mut'ah war am Anfang des Islam ... dann hob Allah es auf und verbot Mut'ah und bestätigte dies im Koran:
" Außer von ihren Frauen oder denen, die ihre rechten Hände besitzen "
Und so ist jeder private Teil außer diesen beiden haram
Ayesha
سئلت عائشة رضي الله عنها §عن متعة النساء فقالت: بيني وبينهم كتاب الله عز وجل , وقرأت هذه الآية: {والذين هم لفروجهم حافظون إلا على أزواجهم أو ما ملكت أيمانهم فإنهم غير ملومين فمن ابتغى وراء ذلك فأولئك هم العادون} [المؤمنون: 6] فمن ابتغى وراء ما زوجه الله أو ملكه فقد عدا
Aisha wurde nach Mut'ah mit Frauen gefragt, sie sagte: Zwischen dir und mir ist das Buch Allahs, und sie rezitierte:
" Und diejenigen, die ihre Geschlechtsteile schützen. Außer ihren Frauen oder denen, die ihre rechten Hände besitzen, denn sie werden in der Tat nicht beschuldigt werden - Aber wer darüber hinaus sucht, das sind die Übertreter. "
Wer also etwas anderes sucht als das, was Allah ihm an Ehe oder Besitz gegeben hat, begeht Übertretung
Abdullah ibn Mas'ud
عن عبد الله بن مسعود قال: نسختها العدة والطلاق والميراث
Abdullah ibn Masud sagte: (Mut'ah) wird durch Iddah, Scheidung und Erbschaft aufgehoben
Abu Huraira
"
Abu Hurairah sagte: ... Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: Mut'ah wurde verboten und durch Nikah, Scheidung, Iddah und Erbschaft zerstört.
Neben dem Koran erhielt der Prophet auch andere Offenbarungen, wie aus Sure Tahreem Ayat 3 leicht zu verstehen ist. Da das Leben des Propheten ein Beispiel für vorbildliches Verhalten war und als Erklärung für koranische Anordnungen und Anforderungen des Islam behandelt werden kann, kann diese Mut ah Angelegenheit sein unter dem Licht seines Lebens gesehen werden. Unter allen Sunnies außer vielleicht neuen Denkern.
Es gibt keine Ayah, die uns zu Mut'ah führt, aber der folgende Hadith besagt, dass Mut'ah jetzt verboten ist.
Ibn Abbas sagte: „Mut’ah war nur zu Beginn des Islam. Ein Mann kam in ein Land, mit dem er nicht vertraut war, und heiratete eine Frau für die Zeit, die er dachte, dass er dort bleiben würde. Also sein Mut'ah wurde bestätigt und sein Fall war in Ordnung, bis die (folgende) Ayah offenbart wurde: Außer ihren Frauen oder dem, was ihre rechten Hände besitzen. Dann wurde jeder private Teil außer diesen rechtswidrig.“ Jami` at-Tirmidhi 1122 - Buch 11, Hadith 44 - Vol. 2, Buch 6, Quelle Hadith 1122
Dieser Hadith verweist uns auf die folgende Ayah.
Außer von ihren Frauen oder denen, die ihre rechten Hände besitzen, denn tatsächlich werden sie nicht beschuldigt - Sure Al-Mu'minūn - 6 Quelle
Jahia
oshirowanen
Jahia