Die Fragen habe ich schon gesehen. Benötige ich für die Beantragung der Blauen Karte EU als Software Engineer ein IT-Studium oder reicht ein beliebiges Studium? und Was ist mein Abschluss in Deutschland wert? . Beide Antworten besagen, dass Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen müssen, um in Deutschland als Software Engineer arbeiten zu können.
Auf der DAAD-Website gibt es jedoch ein Dokument (Seite 5), das besagt, dass für "Informatiker" und "Sprachlehrer" überhaupt kein Abschluss erforderlich ist:
Für Tätigkeiten, die eine qualifizierte Berufsausbildung erfordern, kann die Zulassung für Fachkräfte mit einem anerkannten Abschluss oder einem einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertigen ausländischen Hochschulabschluss (§ 27 Nr. 1 BeschV), für Fachinformatiker (§ 27 Nr. 2 BeschV) erteilt werden ) oder Sprachlehrer (§ 26 BeschV).
Außerdem gibt das OP in der Frage „Blaue Karte vs. reguläre Arbeitserlaubnis für IT-Spezialisten“ an, dass er bereits als „IT-Spezialist“ mit einer regulären Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeitet, aber keinen Abschluss hat. Also ich bin ziemlich verwirrt.
Eine Erklärung, die ich mir ausgedacht habe, ist, dass man für die Beantragung einer Blauen Karte immer noch einen Abschluss braucht, während man für die Beantragung einer regulären deutschen Arbeitserlaubnis keinen Abschluss braucht. Ich bin mir nicht sicher, ob eine solche Interpretation der obigen Informationen viel Sinn macht.
Außerdem bin ich mir nicht sicher, was der Begriff "IT-Spezialist" genau bedeutet. Es scheint, dass jeder Softwareentwickler klassifizieren sollte, aber ich kann die Stelle nicht finden, an der eine genaue Definition angegeben ist.
UPDATE: JA, ab dem 01.03.2020 braucht man kein Studium mehr, um in Deutschland als Fachinformatiker zu arbeiten . Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden Informationen:
Details zum neuen Gesetz : „Eine Ausnahme bilden derzeit nur IT-Fachkräfte: Sie können mit „ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen“ auch ohne Anerkennung einreisen und in Deutschland ihren Beruf ausüben“. Daher sind entweder ein Berufsabschluss oder eine mehrjährige Berufserfahrung erforderlich, aber die genauen Details hängen vom Einzelfall ab.
Neuer § des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht die Einwanderung von IT-Fachkräften ohne Abschluss
Alte Antwort links für den Hinweis (die unten beschriebenen Gesetze sollten weiterhin gültig sein, damit sie erweitert, aber nicht durch eine neue Verordnung ersetzt werden) unten (Absatznummerierung im Gesetz wurde nach meiner Antwort geändert, bitte überprüfen Sie es selbst, z ehemaliger §19a ist jetzt §18c):
Eine Erklärung, die ich mir ausgedacht habe, ist, dass man für die Beantragung einer Blauen Karte immer noch einen Abschluss braucht, während man für die Beantragung einer regulären deutschen Arbeitserlaubnis keinen Abschluss braucht
Das ist teilweise richtig. Ein Studium ist nicht zwingend erforderlich. Es kann jedoch immer noch sein, dass Sie einen Abschluss benötigen, um eine dieser beiden Arten von Aufenthaltsgenehmigungen zu beantragen.
Historisch gesehen gab es in Deutschland einen regulären Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer, der nach §18 AufenthG ausgestellt wird . Dann, nachdem die EU die Blaue Karte eingeführt hatte, wurde das Ausländergesetz um einen neuen Paragrafen erweitert: §19a AufenthG .
Außerdem beschreibt §19 im Allgemeinen die Aufenthaltserlaubnis für Hochqualifizierte (von denen ein Hochschulabschluss erwartet wird), während §18 die Aufenthaltserlaubnis für alle Arten von Arbeitnehmern im Allgemeinen beschreibt.
Diese Absätze haben also unterschiedliche Anforderungen und Vorteile (und ich rate Ihnen dringend, sich mit beiden zu befassen). Um eine Blaue Karte zu erhalten, ist ein Hochschulabschluss erforderlich (siehe Details hier , aber es könnte tatsächlich seit 2013 aktualisiert worden sein). Theoretisch könnten nach §18a für eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer 3 Jahre Berufserfahrung ausreichen (auch ohne Abschluss), wenn Sie bereits vor der Beantragung in Deutschland waren. Eine weitere Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer ohne Abschluss zu erhalten, könnte ein Abkommen zwischen Deutschland und einem anderen Staat oder eine Einzelerlaubnis sein (§ 18 Abs. 3 AufenthG).
Wenn Sie nach der Schule keinen Abschluss haben und es kein besonderes Abkommen zwischen Ihrem Land und Deutschland gibt, könnte es für Sie komplizierter, aber vielleicht immer noch möglich sein, eine Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer zu erhalten. Das wird mir jetzt langsam zu kompliziert, um mich an dieser Stelle mit deutschen Gesetzen zu beschäftigen, also überprüfe bitte selbst Folgendes:
Wenn Sie den regulären Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer beantragen, wird Ihr Antrag in den meisten Fällen von einer Art Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit) geprüft, um zu prüfen, ob Sie nicht mit Deutschen auf dem Arbeitsmarkt konkurrieren. Für die IT gibt es derzeit eine große Nachfrage nach Arbeitskräften, daher sollte eine solche Überprüfung kein Problem sein, wenn Sie einen Abschluss haben.
Und wenn Sie kein Studium haben, so wie ich es aus § 18 Abs. 3 und §42 AufenthG kann man nach Prüfung der Qualifikation noch die Erlaubnis bekommen, bin mir da aber nicht sicher. Wahrscheinlich haben Sie für eine IT-Stelle noch Chancen, sie zu bekommen, wenn Sie bereits ein Stellenangebot erhalten haben. Die Entscheidung kann vom Gehalt oder den spezifischen Anforderungen abhängen, die ein Unternehmen für eine bestimmte Position hat, siehe dazu das Dokument der Arbeitsagentur , Abschnitt 2.2.
PS Ich bin kein Anwalt.
imho nein, die reale Erfahrung zeigt leider, dass die Gesetze, die 2020 umgesetzt wurden, praktisch nicht so einfach funktionieren. Das Gesetz verlangt 3 Dinge:
Theoretisch - ja. Praktisch nicht so einfach. Ich würde keine Zeit verschwenden.
Benutzer149408