Blue Card vs. Arbeitserlaubnis für IT-Spezialisten

Ich sehe hier viele Fragen zur Blauen Karte für Europa und Deutschland.

Ich habe viel über die Blaue Karte und die Arbeitserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung in Deutschland recherchiert und konnte bisher nicht alle Unterschiede zwischen beiden vollständig erkennen.

Ich bin Fachinformatiker und arbeite derzeit in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit, ich habe keinen Abschluss.

Ich würde sehr gerne den Job wechseln. Ich weiß, dass es mit der blauen Karte möglich ist, aber mit der Arbeitserlaubnis war das für mich nicht ganz klar.

Da es diese nicht so deutlichen Unterschiede gibt, meine Frage: Was sind die Unterschiede zwischen der Arbeitserlaubnis und der Blauen Karte für Fachinformatiker?

Meine Absicht ist es hier, die Vorteile und Beschränkungen der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit näher zu erläutern, da wir alle wahrscheinlich die Vorteile der Blauen Karte kennen.

Wie man den Job unter der blauen Karte wechselt vs. Wie man den Job unter der Arbeitserlaubnis wechselt.

Wenn Sie keinen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss haben, können Sie ohnehin keine Blaue Karte bekommen.
Wie hast du dein Visum bekommen? Haben Sie das reguläre Arbeitsvisum von außerhalb beantragt?
hallo @HelloWorldGuy Dies ist eine alte Frage, aber konnten Sie die Details erhalten, nach denen Sie gesucht haben?
Sie haben viele Fragen zu Deutschland, aber laut Profil sind Sie in Österreich. Ist das veraltet?
@infrared neben dem Studium auch 5 Jahre Berufserfahrung möglich: gesetze-im-internet.de/englisch_aufenthg/englisch_aufenthg.html — siehe19a (1) 1. b)
@PeterSamokhin, diese professions in which five years of professional experience demonstrate a qualification comparable to a higher education degreeAussage ist schwierig. 1) Welche sind das professions? 2) Wie validieren und verifizieren Sie, dass Ihre bisherigen Erfahrungen die Kriterien für die Blaue Karte erfüllen?

Antworten (3)

Es kommt darauf an, wo du eigentlich wohnst. Aber so ziemlich dieser Link kann irgendwie nützlich sein:

https://service.berlin.de/dienstleistung/326856/de/

Das Aufenthaltsrecht ist föderal (und daher überall gleich) und selbst die Anwendung unterscheidet sich zwischen den Kommunen kaum.
@neo Aber die Frage ist immer noch, wenn ich einen neuen Job finde, wie ist das Verfahren, um den Arbeitgeber zu wechseln?
@neo, ich akzeptiere die Antwort tatsächlich, weil sie für mich sinnvoll ist, und ich verstehe, dass nach 2 Jahren Arbeit in Deutschland keine weitere Genehmigung beantragt werden muss.

Möchte man in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit (wenn dies der Hauptzweck der Erlangung der Aufenthaltserlaubnis ist) in Deutschland haben, könnte diese auf der Grundlage von 2 Abs Tätigkeit und Integration von Ausländern im Bundesgebiet oder Aufenthaltsgesetz, siehe Gesetz in Englisch oder Aufenthaltsgesetz in Deutsch für Details):

Es gibt viele Unterschiede zwischen diesen beiden Möglichkeiten, die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, und ich werde versuchen, die wichtigsten davon hervorzuheben (aber ich rate Ihnen, das Gesetz für weitere Details zu lesen, da meine Highlights wahrscheinlich nicht alle Situationen abdecken werden):

  • Um die Blaue Karte zu beantragen, müssen Sie hochqualifiziert sein, z. B. eine höhere Ausbildung und ein hohes Gehalt haben (die Gehaltsgrenze ist für einige Kategorien niedriger, die in den Anforderungen für die Blaue Karte aufgeführt sind , die jedes Jahr aktualisiert werden). In den meisten Fällen werden Sie nicht von der Bundesagentur für Arbeit überprüft.

  • Für die Beantragung der regulären Aufenthaltserlaubnis gibt es fast keine Gehaltsanforderungen (außer dass es ausreichen sollte, um sich selbst zu finanzieren). In einigen Fällen können Sie es auch ohne Hochschulbildung bekommen, siehe meine Antwort auf eine andere Frage zu Aufenthaltstiteln . In vielen Fällen werden Sie jedoch von diesem Jobcenter überprüft, um nachzuweisen, dass Sie keine Konkurrenz für Deutsche schaffen. Für IT-Spezialisten ist das kein Problem, denn jetzt dürfte es an IT-Personal fehlen und so gut wie keine arbeitslosen IT-Leute gemeldet sein.

  • Mit der Blauen Karte erhalten Sie nach 21-33 Monaten (abhängig von Ihren Deutschkenntnissen) die unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

  • Mit der regulären Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie nach 5 Jahren die Niederlassungserlaubnis. UPDATE gültig seit 01.03.2020 : nach 4 Jahren

  • Wenn Sie nach einiger Zeit einen „Daueraufenthalt EU“ als unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, dürfen ehemalige Blue Card-Inhaber Deutschland ohne Verlust für 2 Jahre verlassen (im Vergleich zu 6 Monaten für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, die weniger als 15 Jahre in Deutschland gelebt haben Deuschland)

  • Wenn Sie Student sind und eine Aufenthaltserlaubnis nach §16 AufenthG haben, dürfen Sie den Aufenthaltszweck in Deutschland bis zum Abschluss Ihrer Ausbildung nicht ändern. Sie können also keine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit beantragen. Wenn Sie jedoch bereits einen anderen Hochschulabschluss haben und gerade einen zweiten/nächsten Hochschulabschluss in Deutschland anstreben, können Sie die Blaue Karte auch ohne Erwerb/Abschluss Ihres deutschen Abschlusses beantragen (wenn Sie alle Blaue-Karte-Voraussetzungen mit erfüllen Ihres anderen Hochschulabschlusses) und ohne Deutschland zu verlassen: siehe Seite 5 der Besonderen Hinweise des Bundesministeriums des Innern (BMI Hochqualifiziertenrichtlinie).

    UPDATE 1 : Es scheint, dass kürzlich (vom 01.08.2017) Änderungen an §16 Abs. 4 kann die Änderung der Aufenthaltserlaubnis auch bei Abbruch des Studiums ohne Abschluss zulassen, wenn man in einem Bereich arbeiten möchte, in dem es an Arbeitskräften mangelt (zB IT) und die Qualifikation hoch genug ist. Dh man kann jetzt versuchen, auch eine reguläre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Dies kann jedoch sehr stark von der jeweiligen Situation abhängen, sodass ich dazu keine weiteren Vorschläge machen kann.

  • Die Blue Card wird nach europäischem Recht ausgestellt und erlaubt Ihnen, den Job innerhalb der EU zu wechseln, so dass Sie nach einiger Zeit (1-2 Jahre) nicht nur den Job, sondern auch das Land wechseln können, und Sie werden es auch haben recht schnell die unbefristete Aufenthaltserlaubnis in diesem neuen Land zu bekommen. Die reguläre Aufenthaltserlaubnis ist nur für Deutschland, wenn Sie das Land innerhalb der EU wechseln möchten, sollten Sie das Recht dieses Landes prüfen und die Aufenthaltserlaubnis dort mehr oder weniger neu beantragen (und wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sie beantragen auch für Blue Card in diesem Land).

UPDATE 2: Am 01.03.2020 tritt das neue Gesetz zur Vereinfachung der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte in Kraft. Da es sich bei der Frage aber weder um eine Blaue Karte noch um eine "reguläre Arbeitserlaubnis" handelt, siehe meine andere Antwort für Details: Aufenthaltserlaubnis für Fachinformatiker ohne Abschluss

Wie man Jobs unter der Aufenthaltserlaubnis / dem Visum wechselt, war die Frage. Und für die reguläre Arbeitserlaubnis (keine blaue Karte) war die einzige Anforderung das Gehalt, das ist alles, was die Ausländerbehörde von mir verlangt.
Sie schrieben: "Ich habe viel über die Blaue Karte und die Arbeitserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung in Deutschland recherchiert und konnte bisher nicht alle Unterschiede zwischen beiden vollständig erkennen." Meine Antwort erklärt genau die Unterschiede zwischen diesen beiden.
Hey Andrey, kannst du mir einen Hinweis geben auf : „Wenn du aber schon einen anderen Hochschulabschluss hast und gerade den zweiten/nächsten Hochschulabschluss in Deutschland machst, darfst du die Blaue Karte auch ohne Abschluss beantragen Ihren Deutsch-Abschluss" ? Ich bin mitten in der Benotung meiner Masterarbeit und sie hören mir nicht einmal zu. :'/
@NoorJafri: danke für den Kommentar, ich habe den defekten Link in dieser Aussage aktualisiert.
@AndreySapegin du hast keine Ahnung, was für einen großen Gefallen du mir getan hast. :)
Gern geschehen. Ich selbst habe vor einigen Jahren vor Abschluss meines Studiums von §16 auf Blaue Karte gewechselt. Siehe hierzu einen weiteren Link: bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/EMN/Studien/… (BAMF - Wechsel zwischen Aufenthaltstiteln und Aufenthaltszwecken in Deutschland, siehe Tabelle auf Seite 29)
@AndreySapegin Ich habe 3 Jahre lang meinen Master in Deutschland (IT) gemacht, danach habe ich jetzt meine Bluecard für 3,5+ Jahre bekommen. Ich beantrage eine Niederlassungserlaubnis. Aus familiären Gründen muss ich Deutschland für mehr als 6 Monate verlassen. Können Sie mich auf das Gesetz hinweisen, das besagt, dass ich 2 Jahre außerhalb Deutschlands bleiben kann, ohne meine PR zu verlieren? Vielen Dank
Ahsan, wie gesagt, das gilt nur für "Daueraufenthalt EU" und nicht für "Niederlassungserlaubnis", siehe §51 Punkt (9) Satz 3 AufenthG. Mit 5 Jahren, die man tatsächlich in Deutschland gelebt hat (zB 3 Jahre Studium zählten als 1,5 + 3,5 Jahre), hat man eventuell auch Anspruch auf Daueraufenthalt-EU und nicht nur auf Niederlassungserlaubnis Blaue Karte. Dann kann man sich für beide bewerben . In diesen Fällen erlischt die Niederlassungserlaubnis, der Daueraufenthalt EU bleibt jedoch bestehen. Bevor Sie Deutschland verlassen, ist es viel besser, sich eine Bestätigung von der Ausländerbehörde zu besorgen.
Außerdem kann die Ausländerbehörde aus schwerwiegenden Gründen auch Ausnahmen machen und den Aufenthaltstitel auch länger gültig halten. Es wird jedoch dringend empfohlen, solche Fragen vor der Abreise bzw. vor Ablauf der Frist von 6 Monaten zu klären. Siehe auch expatriates.stackexchange.com/a/19206/13223

Ich muss nur etwas hinzufügen, dass es anders ist, wenn Sie eine Hochschulbildung in Deutschland haben. Ich habe einen Master in Kommunikation und Signalverarbeitung und bin nicht als professionelle oder erforderliche/eingeschränkte Karriere anerkannt. Ich arbeite als Softwareentwickler und habe die 18b nicht die Blaue Karte bekommen und trotzdem kann ich nach 2 Jahren Daueraufenthalt laut Ausländerbehörde beantragen.

Internetquelle, die dies bestätigt, 1. Link

2. Glied

Absolventen einer deutschen Hochschule (§ 18b AufenthG) Ein Nicht-EU-Ausländer, der seinen Abschluss an einer deutschen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung in Deutschland gemacht hat, kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn er:

eine Arbeitserlaubnis für mindestens 2 Jahre nach dem Studienabschluss eine dem Studium entsprechende Tätigkeit (berufliche Qualifikation) mindestens 24 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt nachgewiesen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der staatlichen Rentenversicherung bestreiten können Vorstrafen mindestens B1 in Deutsch; gute Deutschkenntnisse eine Arbeitserlaubnis oder eine Erlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit besitzen Grundkenntnisse der rechtlichen und gesellschaftlichen Gesetze und der Lebensverhältnisse in Deutschland ausreichender Wohnraum.

Ich hoffe, das hat geholfen.