Airline hat mich auf einen anderen Flug umgebucht

Ich hatte einen Flug mit enger Verbindung von Swiss über Zürich und wurde eingecheckt und wartete auf den Flug. Dann hatte mein erster Flug Verspätung. Ich erhielt bald eine E-Mail, in der stand, dass Swiss auf einen Flug komplett mit Air India umgebucht hat, 4 Stunden später als der ursprüngliche Flug, und ich bin von nun an dabei.

Das Problem ist, dass der Flug mit Air India auch eine etwas enge Verbindung hat und ich nicht noch einen Tag in Neu-Delhi warten möchte.

Welche Rechte habe ich in diesem Fall? Kann ich diese Änderung ablehnen und die Fluggesellschaft zwingen, nach einer besseren Lösung zu suchen? Wenn ja, welche Regeln sollte ich erwähnen?

Ich bin gerade am Flughafen und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand schnell weiterhilft.

PS. Nur um die Geschichte komplett zu machen: Als ich noch am Flughafen war, rief ich die Swiss an, um nach Alternativen zu suchen. Ich musste 20 Minuten am Telefon warten, aber schließlich war der antwortende Agent sehr hilfreich. Ohne die Notwendigkeit einer Diskussion legte sie einige Alternativen dar und sagte, dass sie diese buchen kann, wenn ich möchte. Ich habe mich für Air India entschieden, weil alle anderen damit verbunden waren, über Nacht am Flughafen zu warten und eine Nacht nach meinem Ziel am Zielort anzukommen – außer Air India. Jedenfalls habe ich es mit einigen Verzögerungen und viel Laufen ohne Probleme bis zum Ziel geschafft.

Antworten (1)

Wenn die Ihnen angebotene Umleitung Ihre Ankunft an Ihrem Endziel um mehr als 5 Stunden verzögern würde, können Sie (soweit ich die EU-Fluggastrechteverordnung gelesen habe) verlangen, dass Sie stattdessen zu Ihrem Ausgangspunkt zurückbefördert werden und eine volle Rückerstattung erhalten Ihres Tickets.

Die andere Möglichkeit besteht darin, das Angebot der Fluggesellschaft anzunehmen, „sobald wie möglich unter vergleichbaren Transportbedingungen zu ihrem Endziel zu reisen“, das Sie anscheinend bereits erhalten. Dass Sie denken, dass die früheste Gelegenheit nicht früh genug ist, ändert nichts an den Tatsachen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Flug zu zaubern, den es nicht gibt, oder einen Geschäftsjet nur für Sie zu chartern oder ähnliches.

Anders wäre es, wenn Sie nachweisen könnten, dass es tatsächlich eine frühere Gelegenheit gibt – also eine, bei der Platz für Sie ist, bei einer Fluggesellschaft, die eine Umbuchungsvereinbarung mit Swiss hat. Aber es ist nicht offensichtlich, dass das überhaupt möglich ist.

Sie müssen keine Umleitungsvereinbarung haben. Ihre Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie auf eine andere Fluggesellschaft umzubuchen, wenn dies der Weg ist, Sie so nah wie möglich an Ihrer ursprünglich geplanten Ankunftszeit dorthin zu bringen, selbst wenn sie den vollen öffentlich verfügbaren Tarif zahlen muss.
@MikeScott: Das ist sicherlich eine plausible Interpretation der Sprache in der Verordnung. Haben Sie konkrete Beweise dafür, dass es das ist, was Gerichte verwenden werden?
Fair genug, mir ist nicht bekannt, dass es vor Gericht getestet wurde.
danke für die Antworten und Kommentare, ich habe sie gelesen, als ich noch am Flughafen war. Ich habe meinen Beitrag bearbeitet und den Rest der Geschichte hinzugefügt.