Änderung einer separaten Steuererklärung in eine gemeinsame Erklärung

Ich bin ein gebietsfremder, unabhängiger Auftragnehmer, verheiratet mit einem US-Bürger und habe meine 1040-ES und 540-ES mit meinen eigenen Informationen eingereicht und die Daten meiner Frau hinterlassen (die meiner Meinung nach nur erforderlich sind, wenn ich beabsichtige, gemeinsam einzureichen? )

Für 2012 beabsichtige ich auch, die 1040 und 540 als Eheanmeldung separat einzureichen (und möglicherweise für die nächsten 3 Jahre).

Dies liegt daran, dass ich für Steuerzwecke ein Nichtansässiger bin und keine FICA zahlen muss, wenn ich die Eheschließung separat einreiche.

Wenn ich jedoch jemals bis 2015 (in 3 Jahren) herausfinde, dass es für meine Familie von Vorteil gewesen wäre, wenn ich die „gemeinsame Anmeldung von Ehegatten“ eingereicht hätte, kann ich die Steuererklärungen für 2012, 2013 und 2014 ändern und:

  1. Statusänderung der Akte von „verheiratet getrennt veranlagt“ auf „verheiratet gemeinsam veranlagt“
  2. die FICA-Beiträge zu zahlen, die sonst jetzt fällig wären (da ich einen Beitrag zur FICA hätte leisten müssen, wenn "verheiratete gemeinsame Anmeldung" statt nicht erforderlich wäre, wie ich jetzt wähle, wenn ich als "verheiratete Anmeldung getrennt" einreiche)

Diese Ressource könnte in Bezug auf die 3-Jahres-Änderungsregel nützlich sein, insbesondere „(b) Gemeinsame Rückgabe nach Einreichung einer separaten Erklärung“ : http://www.law.cornell.edu/uscode/text/26/6013

Wieder selektives Lesen? Was ist mit 6013(a)(1) „es darf keine gemeinsame Steuererklärung erfolgen, wenn entweder der Ehemann oder die Ehefrau zu irgendeinem Zeitpunkt während des Steuerjahres ein gebietsfremder Ausländer ist“ und der Anfang von 6013(b), der die Anwendbarkeit der Regel einschränkt an diejenigen, die "... eine separate Erklärung für ein Steuerjahr eingereicht haben, für das eine gemeinsame Erklärung von ihm und seinem Ehepartner gemäß Unterabschnitt (a) hätte abgegeben werden können", die Sie eindeutig nicht erfüllen, da (a) es Ihnen ausdrücklich verbietet von einer gemeinsamen Steuererklärung mit Ihrem Ehepartner? Du kannst deinen (FI)Kuchen wirklich nicht haben und ihn auch essen.
„6013(a)(1)“ kann vermieden werden, indem ein Brief an den IRS geschrieben wird, in dem sich beide Ehepartner für eine Wahl entscheiden: irs.gov/Individuals/International-Taxpayers/… Daher die „could“-Klausel von „6013( b)" trifft zu, da ich als Einwohner hätte behandelt werden können , wenn wir uns beide für die Wahl im Jahr 2012 entschieden hätten . Ist mein Argument gültig?
@ sekharan nein. Hast du meine Antwort gelesen? Wenn Sie MFJ einreichen, berufen Sie sich auf ein anderes Gesetz.
@littleadv: Meine Frage ist, wenn ich jetzt MFS bin , kann ich dieselbe(n) Steuererklärung(en) an MFJ ändern. Während MFJ mir jetzt nicht erlauben würde, es nach April zu ändern, habe ich eine Ahnung, dass MFS jetzt innerhalb von 3 Jahren in MFJ geändert werden kann?
Wenn Sie sich dafür entscheiden , für 2012 als Einwohner behandelt zu werden, können Sie nicht vermeiden, als Einwohner behandelt zu werden und somit für FICA-Steuern sowie für Steuern auf Ihr weltweites Einkommen haftbar zu sein, und dies gilt unabhängig davon, ob Sie MFS oder MFJ einreichen. Es ist nicht der Fall, dass FICA-Steuern nur dann auf Ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit fällig sind, wenn Sie MFJ einreichen, nachdem Sie und Ihr Ehepartner sich dafür entschieden haben, Sie als Einwohner behandeln zu lassen. Wenn Sie Lohn haben, muss die Steuer einbehalten werden. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie die FICA-Steuern (sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil) per 1040-ES usw.
@dilip, wenn er sich dafür entscheidet, als Einwohner behandelt zu werden, hat er überhaupt keine MFS-Option . Er kann nur MFJ einreichen. Unser OP hier versucht, ein paar Nickel zu sparen, und ist zu billig, um um professionellen Rat zu bitten. Er sagte ja, aber ich glaube ihm nicht, das sind triviale Fragen, die sogar ich beantworten kann, ganz zu schweigen von jedem anständigen CPA oder EA.
@littleadv Ich bin mir nicht sicher, ob er MFJ einreichen muss , nachdem er und sein Ehepartner sich dafür entschieden haben, ihn als Einwohner behandeln zu lassen, aber ich denke, es ist seine unerschütterliche Überzeugung, dass er FICA-Steuern nur zahlen muss, wenn er MFJ einreicht, diese MFS-Anmelder Zahlen Sie keine FICA-Steuern. Aber ich stimme Ihrer Charakterisierung des Verhaltens des OP zu.
@dilip er wird benötigt. Er kann sich nur in Verbindung mit der MFJ-Einreichung unter Abschnitt 1 entscheiden, als Einwohner behandelt zu werden. 6013. Wenn er über MFS spricht, bezieht er sich auf die MFS-Anmeldung NR, und da er ein F1-OPT ist, ist er in diesem Fall tatsächlich von der FICA befreit. Die Bedenken sind berechtigt, nur seine Art, die Informationen zu sammeln und zu analysieren, scheint meiner Meinung nach problematisch zu sein.

Antworten (2)

Du schaust in den falschen Unterabschnitt. Diejenige, die Ihre Situation bespricht, ist 26 USC 6013 (g) (auf derselben Seite, die Sie verlinkt haben). Darin steht ausdrücklich, dass Sie die Wahl nach Ablauf der Rückgabefrist nicht mehr widerrufen können. Wenn Sie eine gemeinsame Erklärung einreichen, basiert diese auf 6013(g), nicht auf 6013(b).

Wenn Sie also als MFJ eingereicht haben, können Sie ihn nach dem 15. April nicht mehr ändern. Der Unterabschnitt, über den Sie sprechen (26 USC 6013(b)), gilt nicht für Sie, da Sie ein nichtansässiger Ausländer für diesen Unterabschnitt sind und dies nicht können eine darauf basierende gemeinsame Erklärung abgeben.


Du redest von einem rückwirkenden Wechsel von NR MFS auf R MFJ. Ein rückwirkender Wechsel von MFS zu MFJ ist nur nach Unterabschnitt (b) zulässig.

Beim erneuten Lesen von 6013(b) sehe ich Folgendes:

Außer wie in Absatz (2) vorgesehen, wenn eine natürliche Person eine separate Erklärung für ein Steuerjahr eingereicht hat, für das eine gemeinsame Erklärung von ihr und ihrem Ehegatten gemäß Absatz (a) hätte abgegeben werden können, und die gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Einreichung der Erklärung für dieses Steuerjahr abgelaufen ist, können diese natürliche Person und ihr Ehepartner dennoch eine gemeinsame Erklärung für dieses Steuerjahr abgeben.

Ich glaube in Ihrem Fall die Bedingung

wenn eine natürliche Person eine separate Erklärung für ein Steuerjahr eingereicht hat, für das eine gemeinsame Erklärung von ihr und ihrem Ehegatten nach Unterabschnitt (a) hätte abgegeben werden können

Gilt nicht (da Sie nicht unter Unterabschnitt (a) hätten einreichen können, könnten Sie nur unter Unterabschnitt (g) einreichen).

Ich glaube also, dass Sie keine rückwirkende Wahl treffen können, nachdem Sie eine NR-Erklärung eingereicht haben.

Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Fachmann beraten, da ich kein Fachmann bin und dies in keiner Weise eine Steuerberatung ist.

Ich folge nicht. Ich bin MFS im Jahr 2012, plane aber, es 2015 in MFJ zu ändern. Ich kann die ausdrückliche Klausel, die Sie erwähnen, nicht finden. Ist das „(3) Wahldauer“? Ich kann 2012 und könnte daher 2015 als Resident einreichen, wenn ich MFJ einreiche. Daher gilt die „könnte“-Klausel von „6013(b)“, da ich als Einwohner hätte behandelt werden können , wenn wir uns beide für die Wahl im Jahr 2012 entschieden hätten . Ist mein Argument gültig?
@sekharan sprichst du von einer Änderung von MFJ zu MFS oder von MFS zu MFJ? Ich bin verwirrt.
sprechen über die Änderung von MFS zu MFJ
@sekharan siehe meine überarbeitete Antwort. Mein vorheriger Kommentar scheint in Bezug auf das Problem falsch zu sein.
Sie haben Recht mit dem rückwirkenden Teil. Meine Frage war einfach: Kann ich später MFJ einreichen? Wenn ja, kann ich dann die fällige FICA bezahlen (da ich bei der Einreichung von MFS keine FICA bezahlen muss). Unter der Annahme, dass Unterabschnitt (a) für mich zutrifft, wäre ich in der Lage, die FICA zu zahlen, die andernfalls fällig gewesen wäre, wenn ich mich entschließe, meine Renditen später an MFJ zu ändern? Sollte ich auch nach einem Steueranwalt oder einem CPA/EA suchen? Ich habe mich bisher mit CPAs getroffen und sie berechnen stundenweise ohne kostenlose Erstberatung.
Wenn Sie mir zustimmen, dass ich in Bezug auf den rückwirkenden Teil richtig liege, was ist Ihnen dann unklar? Nein, Sie können nicht rückwirkend von MFS zu MFJ wechseln, wenn Sie bei der Einreichung von MFS nicht ansässig waren (selbst wenn Sie zu diesem Zeitpunkt 6013(g) verwenden konnten, um MFJ einzureichen). Unterabschnitt a trifft auf Sie nicht zu, warum sollten wir etwas anderes annehmen? Wäre es für Sie wahr, wäre die Frage, ob Sie FICA bezahlen oder nicht, überhaupt nicht relevant. Ich sehe keinen Grund, warum Sie einen Anwalt brauchen sollten. Finden Sie CPAs, die kostenlose Erstberatungen anbieten, davon gibt es viele. Meist die besseren.

Als gebietsfremder Ausländer können Sie keine gemeinsame Erklärung mit Ihrem Ehepartner mit US-Bürger einreichen; Ihr Steuerstatus ist MFS. Aber mit Zustimmung Ihres Ehepartners können Sie sich dafür entscheiden , steuerlich als US-Bürger/Einwohner behandelt zu werden, und Sie können eine gemeinsame Steuererklärung mit Ihrem Ehepartner einreichen, wenn dies Ihr gemeinsames Vergnügen ist. Diese Wahl macht Sie verpflichtet, Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern auf Ihr verdientes Einkommen zu zahlen; Es spielt keine Rolle, dass Sie MFS einreichen, nachdem Sie die Wahl getroffen haben, als Einwohner behandelt zu werden, oder dass Sie Anfang 2012 einige Löhne hatten, auf die keine Sozialversicherungs- oder Medicare-Steuern einbehalten wurden, weil Sie zu diesem Zeitpunkt unverheiratet waren und ein gebietsfremder Ausländer waren oder Ihr VisumDer Status ist weiterhin der eines gebietsfremden Ausländers. Ihr Steuerstatus ist der eines Ansässigen, sobald Sie und Ihr Ehepartner dem IRS mitteilen, dass Sie für Steuerzwecke als ansässiger Ausländer behandelt werden möchten, und Sie sind für FICA-Steuern auf Ihr gesamtes Erwerbseinkommen haftbar.

Was Sie tun möchten, ist

  • eine Wahl treffen, um steuerlich als Ansässiger behandelt zu werden

  • Reichen Sie eine MFS-Erklärung ein und zahlen Sie keine FICA-Steuern mit der Begründung, dass Ihr Visumstatus der eines gebietsfremden Ausländers ist

  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt von MFS zu MFJ zu ändern, weil Sie plötzlich entschieden haben, dass dies vorteilhafter ist, und dann die FICA-Steuern zu zahlen, weil Sie jetzt MFJ einreichen

Der mittlere Punkt ist etwas, das Sie nicht tun können, wenn Sie sich dafür entschieden haben , steuerlich als Einwohner behandelt zu werden. Sie können keine Steuererklärung für Nichtansässige einreichen oder die Zahlung von FICA-Steuern mit der Begründung vermeiden, dass gebietsfremde Ausländer (was der Stempel in Ihrem Pass besagt, dass Sie es sind) nicht für die FICA-Steuer haftbar sind. Sie können auch keinen Teil der Regeln des Steuerabkommens zwischen den USA und Indien anwenden, die für indische Staatsbürger gelten, die den Status eines Nichtansässigen in den USA haben; Sie verlieren dieses Recht, wenn Sie sich dafür entscheiden, als US-Bürger besteuert zu werden. Der erste Teil des dritten Punktes oben ist etwas, das Sie könntentun, aber es macht keinen Unterschied in Bezug auf Ihre FICA-Steuern für 2012 – sie sind bis zum 15. April 2013 fällig, unabhängig davon, ob Sie MFS oder MFJ einreichen, nachdem Sie sich entschieden haben, als Einwohner behandelt zu werden – nur fällige Einkommenssteuern könnte sich (möglicherweise) ändern.

Ich werde Ihrer Ehepartnerin auch empfehlen, sich mit dem Teil der IRS-Vorschriften für unschuldige Ehepartner vertraut zu machen , wenn sie mit Ihnen eine gemeinsame Steuererklärung einreicht.

Für 2012 möchte ich nicht Nr. 1 machen, aber Nr. 2 ja. #3 trifft jetzt nicht zu. Im Jahr 2015 wird I * do do #1, #2 N/A, #3 zu der Frage, auf die ich eine Antwort suche
Es hat keinen Sinn, diese Diskussion fortzusetzen. Da Sie nicht gerne hören, was littleadv und ich versucht haben, Ihnen zu erklären, sollten Sie Ihre Einkommensteuererklärungen gemäß Ihrem Verständnis der Steuergesetze einreichen, und der IRS wird feststellen, ob Ihre Erklärungen mit seinem Verständnis der Steuergesetze übereinstimmen . Ich wünsche Ihnen alles Gute bei Ihren Bemühungen.
An beiden Antworten gibt es nichts auszusetzen. Tatsachen bleiben wahr, ob ich es nicht mag oder nicht. Ich habe Probleme, Details zu verstehen und benötige Hilfe. Fachleute interessieren sich nicht für mich, weil sie mit weniger Arbeit die gleichen Beratungshonorare verdienen. Die meisten kennen die NR-Gesetze auch nicht und sind nicht interessiert. Die Punkte unter Ihrem "Was Sie tun möchten, ist" sind falsch, und ich habe versucht, Ihnen zu sagen, was ich wirklich tun wollte. Meine Frage war einfach: Kann ich später MFJ einreichen? Wenn ja, kann ich dann die fällige FICA bezahlen (da ich bei der Einreichung von MFS keine FICA bezahlen muss). Vielen Dank für Ihre Zeit.