Meldung 1099-? (ersetzt 1099-G und 1099-INT) auf die Steuererklärung?

Nach Einreichung meiner Steuererklärung erhielt ich das folgende Steuerformular (Muster) . Das Formular vermerkt „DIESES FORMULAR ERSETZT DIE BUNDESFORMULARE 1099-G UND 1099-INT“, scheint aber weder G (Arbeitslosigkeit) noch INT (Zinsen) zu sein.

Auf meinem Formular:

Box 1: $######.##
Box 2: $0.00
Box 3: 2012

Wie melde ich dieses Formular richtig?

Gegebenenfalls habe ich "H&R Block Free Edition" verwendet und verwende es zum Ändern.

Antworten (2)

Es handelt sich wahrscheinlich um die Steuerrückerstattung für das Vorjahr (auch auf 1099-G gemeldet). Schauen Sie im Abschnitt „Einkommen“ des H&R-Blocks nach, wo Sie die Informationen zu den staatlichen Steuerrückerstattungen aufschreiben können.

Wenn Sie im Vorjahr Ihre Abzüge nicht aufgeschlüsselt und somit die Ihnen erstatteten staatlichen Steuern nicht angerechnet bekommen haben, müssen Sie die staatliche Erstattung im Folgejahr nicht als Einkommen deklarieren.

Wenn Sie Ihre Abzüge im Vorjahr nicht einzeln aufgeführt haben, rechnen Sie die Rückerstattung nicht in die Einnahmen ein. Wenn Sie die Steuern im Vorjahr abgezogen haben, geben Sie die gesamte oder einen Teil der Rückerstattung auf Formular 1040, Zeile 10, in dem Jahr an, in dem Sie die Rückerstattung erhalten.

Siehe Pub 17 .

H&R Block macht diese Berechnung. Ich schlage vor, es in das Programm einzugeben und den Anweisungen zu folgen, deshalb verwendet er es, anstatt zunächst nur PDFs auszufüllen.
@littleadv Macht nichts, habe die Frage falsch gelesen, den letzten Kommentar außer Acht gelassen, ich habe nicht gesehen, dass er den H & R-Block auch für die ursprüngliche Rückkehr verwendet hatte.
(Ich denke jedoch, dass es immer gut ist, die Software noch einmal zu überprüfen, insbesondere wenn eine Berechnung die Zustandskomponente beinhaltet, da die Softwareunternehmen dafür berüchtigt sind, die Zustandsmodule in letzter Sekunde zusammenzuwerfen.)
stimmt, aber dieser spezielle Teil hat nichts mit irgendeiner Zustandskomponente zu tun. Es ist Teil der Bundessteuerberechnungen, die normalerweise viel sorgfältiger geprüft werden (insbesondere im Hinblick auf so triviale Dinge wie staatliche Rückerstattungen und Einzelabzüge).