Meine Familie ist mit Emirates von Mumbai nach Houston geflogen. Als sie in Houston ankamen, fehlten bei 2 Taschen 2 von 4 Rädern, und ich konnte sie nicht ziehen und musste sie anheben und in meinen Kofferraum legen. Ich rief bei der Gepäckausgabe an und sie baten um eine Antwort mit Beweisen.
Ich habe diese Antwort per E-Mail bekommen:
Vielen Dank für Ihre Reklamation am 28. September 2017 im Zusammenhang mit der oben genannten Reklamation für aufgegebenes Gepäck. Ich bin besorgt, von Ihnen zu erfahren, dass Sie bei Ihrer Ankunft am Flughafen Houston festgestellt haben, dass Ihr Gepäck beschädigt war, und bedauere aufrichtig alle Unannehmlichkeiten, die Ihnen entstanden sind.
Ich möchte darauf hinweisen, dass Ihr Anspruch in Bezug auf beschädigtes Gepäck einem internationalen Vertrag unterliegt, der als Montrealer Übereinkommen von 1999 bekannt ist und von den Ländern ratifiziert wurde, in denen Sie Ihre Reise begonnen und beendet haben. Das Montrealer Übereinkommen ist ausschließlich, was bedeutet, dass es unter diesen Umständen das einzige verfügbare Rechtsmittel darstellt.
Gemäß Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens haftet der Beförderer nicht für Schäden, die durch Gepäckschäden verursacht wurden, wenn er nachweist, dass er und seine Bediensteten und Erfüllungsgehilfen alle Maßnahmen ergriffen haben, die vernünftigerweise erforderlich waren, um den Schaden zu vermeiden, oder dass dies unmöglich war es oder sie, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Ihr Anspruch kann durch Ihre Reiseversicherungspolice gedeckt sein. Darf ich vorschlagen, dass Sie sich auch an Ihren Versicherer wenden, der Ihnen möglicherweise bei Ihrem Anspruch weiterhelfen kann.
Obwohl wir Ihre Erwartungen bei dieser Gelegenheit nicht erfüllt haben, hoffe ich, dass Ihre jüngsten Erfahrungen Ihren Eindruck vom Service von Emirates nicht getrübt haben und dass wir in Zukunft eine weitere Gelegenheit erhalten, Ihnen zu dienen.
Vielen Dank, dass Sie mir erlaubt haben, unsere Position zu erläutern.
Dein,
Wenn das Montrealer Übereinkommen von 1999 von 1999 an existierte, warum hat ihre Website einen Link zu beschädigten Taschen?
Gibt es eine Möglichkeit, diesen Schaden zu erstatten?
Das Montrealer Übereinkommen (Artikel 18 ) besagt Folgendes über beschädigte Taschen:
Der Beförderer haftet für Schäden, die im Falle der Zerstörung oder des Verlusts oder der Beschädigung von Fracht entstehen, nur unter der Bedingung, dass das schadensverursachende Ereignis während der Luftbeförderung eingetreten ist.
Der Beförderer haftet jedoch nicht, wenn und soweit er nachweist, dass die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung der Ladung auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
- inhärenter Mangel, Qualität oder Laster dieser Ladung;
- fehlerhafte Verpackung dieser Fracht, die von einer anderen Person als dem Beförderer oder seinen Bediensteten oder Vertretern durchgeführt wurde;
- [...]
Ich würde Ihnen vorschlagen, der Fluggesellschaft zu antworten, dass Sie einen Nachweis für eine der oben genannten Optionen sehen möchten.
Ich verstehe nicht wirklich, was sie über Artikel 19 sagen wollen, denn er gilt für Verzögerungen.
Ich würde einen Blick auf Artikel 17 Absatz 2 des Montrealer Übereinkommens werfen, der sich speziell mit Gepäckschäden befasst. Es besagt grundsätzlich, dass die Fluggesellschaft haftet, es sei denn, sie kann sagen, dass das Gepäck selbst fehlerhaft war.
Lafda
Benutzer13044
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