Benötige ich eine Aufenthaltskarte, um in andere Schengen-Staaten zu reisen?

Ich habe in Norwegen eine Facharbeitererlaubnis erhalten. Ich habe ein Einreisevisum (Visum Typ D) für die Einreise nach Norwegen erhalten. Es handelt sich um einen Einzeleintrag. Kann ich vor Erhalt der Aufenthaltskarte in andere Schengen-Staaten (z. B. die Schweiz) reisen?

Ihr Visum ist für Reisen in andere Schengen-Länder in Ordnung; Die lange Antwort ist falsch

Antworten (2)

Ja, solange das D-Visum gültig ist, können Sie in andere Schengen-Staaten reisen.

Da es sich um ein Visum für die einmalige Einreise handelt, dürfen Sie den Schengen-Raum jedoch nicht verlassen und wieder betreten, sondern müssen innerhalb bleiben.

@Sahan Zur Verdeutlichung bedeutet dies, dass Sie Schengen nicht verlassen können, bis Sie Ihre Aufenthaltserlaubniskarte erhalten haben

Nur wenn Ihr Visum wirklich ein Schengen-Visum ist (nicht auf nationaler Ebene) UND es sich um ein Schengen-USV (einheitliches Schengen-Visum) und nicht um ein LTV (begrenzte territoriale Gültigkeit) handelt.

Sie sollten in der Lage sein, auf Ihrem Visum zu überprüfen, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt, die speziell darauf geschrieben sind, und um welche Art es sich handelt.

Wenn im valid for' field says something likeetats schengen schengen schengenstaten` (deutsch) oder eine andere Sprachvariante (french ) orsteht und sonst nichts, dann sollte es sich um eine USV handeln. (english) orDie

Wenn das Feld so etwas wie einen Bundesstaatsnamen oder einen Bundesstaatscode oder mehrere Einträge (z. B. D-EE-P, oder -ESoder D-P-F-I-LT) oder eine andere Bemerkung/Einschränkung enthält, sollten Sie die individuelle Ausnahme überprüfen.

Vielen Dank für die Antwort. Nichts ist speziell auf mein Visum geschrieben. Woher weiß ich, ob es sich um USV oder LTV handelt?
Wenn keine besondere Einschränkung oder Erlaubnis im Feld Gültig für oder andere Bemerkungen (z. B. solche wie valid only for Country Xoder not valid for country Y ) vorhanden sind. siehe auch meine Bearbeitung.
@ObmerkKronen Diese Antwort ist falsch. D-Visa führen heutzutage nur noch den Staat auf, von dem sie ausgestellt wurden, sind aber für Schengen-weite Reisen gültig
D-Visa gelten immer für den gesamten Schengen-Raum. Es können nur C-Visa mit räumlich begrenzter Gültigkeit (LTV) ausgestellt werden.