Ich habe in Norwegen eine Facharbeitererlaubnis erhalten. Ich habe ein Einreisevisum (Visum Typ D) für die Einreise nach Norwegen erhalten. Es handelt sich um einen Einzeleintrag. Kann ich vor Erhalt der Aufenthaltskarte in andere Schengen-Staaten (z. B. die Schweiz) reisen?
Ja, solange das D-Visum gültig ist, können Sie in andere Schengen-Staaten reisen.
Da es sich um ein Visum für die einmalige Einreise handelt, dürfen Sie den Schengen-Raum jedoch nicht verlassen und wieder betreten, sondern müssen innerhalb bleiben.
Nur wenn Ihr Visum wirklich ein Schengen-Visum ist (nicht auf nationaler Ebene) UND es sich um ein Schengen-USV (einheitliches Schengen-Visum) und nicht um ein LTV (begrenzte territoriale Gültigkeit) handelt.
Sie sollten in der Lage sein, auf Ihrem Visum zu überprüfen, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt, die speziell darauf geschrieben sind, und um welche Art es sich handelt.
Wenn im valid for' field says something like
etats schengen schengen schengenstaten` (deutsch) oder eine andere Sprachvariante (french ) or
steht und sonst nichts, dann sollte es sich um eine USV handeln. (english) or
Die
Wenn das Feld so etwas wie einen Bundesstaatsnamen oder einen Bundesstaatscode oder mehrere Einträge (z. B. D-EE-P
, oder -ES
oder D-P-F-I-LT
) oder eine andere Bemerkung/Einschränkung enthält, sollten Sie die individuelle Ausnahme überprüfen.
valid only for Country X
oder not valid for country Y
) vorhanden sind. siehe auch meine Bearbeitung.
Verrückter