Muss ich den Schengen-Raum verlassen und wieder betreten, nachdem mein Arbeitsvisum abgelaufen ist, um Tourist zu werden? [Duplikat]

Ich bin amerikanischer Staatsbürger und lebe seit 6 Monaten in Polen.

Ich kam am 1. März 2016 ohne Arbeitsvisum (dh auf Geschäftsreise) nach Polen. Die Anrechnung auf meine Schengen-Tage begann.

Ich habe am 7. April 2016 im Konsulat in Chicago mein Nationales Langzeitarbeitsvisum erhalten, um legal in Polen zu arbeiten, und bin dann am 10. April nach Polen zurückgekehrt.

Das Arbeitsvisum läuft am 7. Juli ab. Ich beabsichtige, Europa bis zu meiner planmäßigen Abreise am 31. Juli zu bereisen.

Meine Frage lautet wie folgt: Da ich am 1. Februar in den Schengen-Raum eingereist bin und meinen Touristenstempel erhalten habe - muss ich den Schengen-Raum am 7. Juli verlassen und wieder betreten, um mich wieder als Tourist im Schengen-Raum niederzulassen?

Oder darf ich mich vom 7. Juli bis zum 31. Juli ohne Aus- und Wiedereinreise im Schengen-Raum aufhalten - da ich bereits meinen Schengen-Einreisestempel vom 1. Februar habe?

Bitte beachten Sie: Der Schengener Grenzkodex besagt:

Aufenthaltszeiten, die aufgrund eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt zulässig sind, werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt.

Nein, Sie müssen nicht aussteigen und wieder eintreten. Die Schengen-Uhr beginnt am Tag nach Ablauf Ihres nationalen Visums zu ticken. Die Tage, die Sie im März verbracht haben, werden genauso wie ab dem 8. Juli auf Ihren Schengen-Urlaub angerechnet

Antworten (2)

Es gibt keinen "Einreisestempel für Touristen", sondern nur einen Schengen-Einreisestempel oder einen Schengen-Ausreisestempel; Drittstaatsangehörige erhalten unabhängig von ihrer Einreisegrundlage den gleichen Stempel . (Mit der einzigen Ausnahme von EWR-Familienmitgliedern, die eine Karte nach Artikel 10 besitzen, die für Sie nicht relevant ist).

Sie müssen keine Grenzen überschreiten, um von einem mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt genehmigten Aufenthalt zu einem gemäß der 90/180-Tage-Regelung genehmigten Aufenthalt überzugehen. "Visa-Runs" am selben oder am nächsten Tag aus dem Schengen-Raum haben niemals eine Wirkung, da die 90/180-Tage-Uhr immer gleich tickt, egal ob Sie den Raum verlassen oder nicht.

Wenn Sie schließlich den Schengen-Raum verlassen, soll der Grenzschutz überprüfen, ob Sie die 90/180-Tage-Regelung eingehalten haben. An dieser Stelle können Sie sich darauf berufen, dass ein Teil Ihres Aufenthalts durch ein Langzeitvisum abgedeckt war. Als Dokumentation für diesen Antrag befindet sich das Visum für den längerfristigen Aufenthalt selbst noch in Ihrem Reisepass. Zur Beruhigung sollten Sie einige zusätzliche Dokumente mit sich führen, um nachzuweisen, dass Sie sich tatsächlich in Polen und nicht in einem anderen Schengen-Staat während des oder jenes Zeitraums aufgehalten haben – z. nicht einmal aufgefordert, das zu zeigen.

Artikel 10 Karteninhaber bekommen natürlich auch keinen anderen Stempel, sie bekommen einfach keinen Stempel.

Wie Sie wahrscheinlich bemerkt haben, ist dies im Grenzkodex nicht ausdrücklich vorgeschrieben, und es gibt keine andere Quelle, die maßgeblicher wäre. Eine andere Sache, die Sie verstehen sollten, ist, dass die zulässige Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum vollständig von den Visa, die Sie besitzen, und den entsprechenden Regeln und Vorschriften bestimmt wird. Es gibt keine Vorstellung davon, dass bei der Einreise eine bestimmte Zeit gewährt wird, wie es in den USA der Fall ist.

Artikel 12 erwähnt auch ausdrücklich die Möglichkeit, mit anderen Mitteln nachzuweisen, dass Sie sich an die Regeln gehalten haben. Das Fehlen eines aktuellen Einreisestempels kann die Sache erschweren, ist aber nie als solches strafbar, nur die Überschreitung der Aufenthaltsdauer, und das haben Sie nicht getan. Bei Fragen können Sie jederzeit auf Ihr polnisches Visum verweisen!

Schließlich ist es anekdotisch, aber hier ist eine Antwort über jemanden, der genau das getan hat und auf kein Problem gestoßen ist.