Darf jemand einen Bereich eines öffentlichen Ortes für seinen eigenen Gebrauch absperren und andere nicht in diesen Bereich lassen.
1- Darf man eine Show-Performance etc. an einem öffentlichen Ort machen und nur zahlende Leute kommen lassen?
2- Darf man für einige Leute an einem öffentlichen Ort eine große Versammlung machen und andere fernhalten?
3- Darf man einen Platz für ein großes Picknick an einem öffentlichen Ort abstecken und behaupten, dass andere Leute, die in diesen Bereich kommen, seine rechtmäßige Nutzung dieses Bereichs stören?
Darf jemand einen Teil einer öffentlichen Wasserstraße für Boots- oder Schwimmrennen (oder zum Freizeitschwimmen oder Bootfahren) mit einem Seil abseilen und andere daran hindern, dort in die Gewässer zu gehen?
Ich beschloss, meinen Kommentar in eine Antwort umzuwandeln:
Nach meinem besten Wissen erkennt die Tora nur eine Art von Eigentum an - Privateigentum (auch הקדש, das das Privateigentum von Hashem ist, und הפקר, was ein Mangel an Besitz ist :). Privateigentum kann zwischen Partnern geteilt werden, aber es ist ein Machlokes (Quelle erforderlich), ob jeder einen Teil davon besitzt oder beide das Ganze besitzen.
Der Status dessen, was wir „öffentliche Orte“ nennen, ist ein sehr interessantes Thema, da das Judentum Demokratie nicht wirklich anerkennt, besonders in einem goyischen Land. Aber zur Eliminierung können wir sagen: Es ist kein הפקר, weil Menschen es nicht erwerben können, kein הקדש, kein Eigentum eines Königs, kein Privateigentum, aber die Menschen können es tatsächlich benutzen - also ist es ein eine Art Partnerschaft.
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In der Antike waren einige Orte außerhalb der Städte הפקר , aber heute „gehört“ alles nicht-private Eigentum dem Staat (korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege).
Die Nutzung des gemeinsamen Eigentums unterliegt dem ursprünglichen Vertrag zwischen den Parteien. In einem demokratischen Land ist das Bundes-/Provinz-/Gemeinderecht, in unseren Begriffen ist es דינא דמלכותא. Die Menschen vor Ort entscheiden, wer offiziell für die Verwaltung all dieser Orte verantwortlich ist, und diese Person(en) entscheidet/entscheiden über Genehmigungen. Diese Genehmigungen gelten halachisch als דינא דמלכותא דינא.
Wenn also das Gesetz erlaubt, ein Gebiet durch eine Genehmigung abzusperren – sei es so, wenn es dies verbietet – sei es so. Wenn es das nur einem bestimmten Personenkreis erlaubt (lokale Steuerzahler oder LGTB oder Juden) - sei's drum etc.
Wenn Sie fragen "kann er andere draußen halten", ist dies in unserer Realität eine Grundidee hinter der örtlichen Polizei - die örtlichen Gesetze zu befolgen und die Öffentlichkeit entsprechend zu leiten. Natürlich kann ich eine Waffe haben und andere nicht reinlassen, aber das meinst du wohl nicht.
DanF
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