Ist man vor der Bar/Bat Mizwa verpflichtet (oder erlaubt), für Missetaten um Vergebung zu bitten, da man nicht vollständig dafür verantwortlich ist (Quelle benötigt: dass die eigenen Averot bis zum Alter der Bar Mizwa beim Vater liegen)? Kann jemand für solche Taten um Verzeihung bitten, nachdem er Bar Mizwa geworden ist? Da sich der andere wahrscheinlich nicht einmal an die Missetat erinnert, profitieren solche Taten vielleicht nicht von einer Entschuldigung.
Solange das Kind noch minderjährig ist:
Minderjährige können grundsätzlich mit allem davonkommen und sind technisch von allen Schäden befreit, die ihnen entstehen könnten (siehe zum Beispiel diesen ausgezeichneten Artikel des Business Halachah Institute, Punkt 5 ). Der Elternteil kann verpflichtet sein, bestimmte Restitutionen zu leisten , und allgemeine übergreifende Regeln von Chinuch können verlangen, dass der Elternteil darauf besteht, dass sich das Kind „entschuldigt“, aber es gibt keine direkte Verpflichtung für das Kind, sich zu entschuldigen (da es technisch gesehen keine Verpflichtungen für einen Minderjährigen gibt zunächst).
In Bezug auf die Verpflichtung eines Minderjährigen, nachdem er erwachsen geworden ist:
Das Kitzur Schulchan Aruch 165:6 schreibt:
קָטֹן שֶׁגָּנַב אֵיזֶה דָבָר, אִם הוּא בְעָיִן, מְחֻיָבִין לְהַחִווויֲיֲיֲיֲיֲיֲוֲיֲיֲיֲיֲיֲיֲיֲיֲיֲיֲיֲיֲוֲיֲיֲיֲיֲיֲיֲ וְאִם אֵינוֹ בְעARYL אַךְ לָצֵאת יְדֵי שָׁמַיִם, חַיָב לְשַׁלֵם כְּשֶׁיִגְדָּל. וְכֵן אִם עָשָׂה שְׁאָר עֲבֵרוֹת בְקַטְנוּתוֹ כְּשֶׁהוּא בַּר הֲבָנָה, טוֹב שֶׁיְקַבֵּל עָלָיו אֵיזֶה דָבָר לִתְשׁוּבָה. וְעַל זֶה נֶאֱמַר, גַּם בְּלֹא דַעַת נֶפֶשׁ לֹא טוֹב.
Wenn ein Kind etwas stiehlt, sind Sie verpflichtet, es zurückzugeben, wenn es noch intakt ist; ist sie aber nicht mehr intakt, ist er auch nach Volljährigkeit von der Wiedergutmachung rechtlich befreit. Aber um seine Verpflichtung vor dem Gericht im Himmel zu erfüllen, muss er Wiedergutmachung leisten, wenn er volljährig wird. Wenn er in seiner Jugend [vor Bar Mizwa] andere Sünden begangen hat, ist es ähnlich ratsam, dass er eine Art Reue auf sich nimmt, wenn er ein Alter des Verständnisses erreicht. Darüber heißt es: „Für die Seele ist es nicht gut, ohne Wissen zu sein.“
Wir sehen aus dieser Quelle, dass, obwohl es keine Verpflichtung für eine Person gibt, Teshuva für eine Aveirah zu machen, die sie als Minderjähriger gemacht hat, es als angemessen und verdienstvoll angesehen wird, dies zu tun.
Aus dem Kitzur wird jedoch impliziert, dass es nicht der vollständige Teshuva-Prozess sein muss (dh alle Schritte, die zu einem Standard-Teshuva gehören, einschließlich der Bitte um Vergebung von der betroffenen Person). Es scheint, dass eine „Token“-Reue für als Minderjährige begangene Übertretungen ausreichen würde. Natürlich klingt die Formulierung sehr subjektiv, und bei allem, was praktische Anwendungen haben kann, hilft CYLOR weiter.
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Yaakov
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