Jemand sagte, dass sein Rabbi (vielleicht Sifardi) sagte, dass es in Ordnung sei, während der 9 Tage Fleischreste (Gerichte) vom Schabbat zu essen.
Ist das wahr?
Quelle bitte.
Der Birkei Yosef 551/6 bringt diejenigen, die es erlauben, gegessen zu werden.
Allerdings schreiben Magen Avraham 551/26, Prei Megadim 551/26, Derech Hachaim 9, Mishneh Berurah 551/56 und Aruch Hashulchan 551/24, dass es nicht gegessen werden darf.
Ich weiß nichts über den Minhag der Sefradim.
Dies ist in der Tat wahr, obwohl es keine klaren Parameter gibt (bis wann; nur für seudah revi'it/melaveh Mekka, So. oder später). Die allgemeine Zulässigkeit ist kein Sefard-Ashkenaz- Mahloket ; es ist eine spätere "rechtliche Lücke", die von vielen Achronim diskutiert wird; einige waren sefardisch und andere aschkenasisch.
Einige Sefardim akzeptierten dieses "Schlupfloch", wie es in der Antwort von פרי זהב zitiert wird, und einige Aschkenasim akzeptierten es auch: R. Zvi Elimelech von Dinov (Bne Yisaschar, Tammuz-Av 1:10) R. Menashe Klein ( Mishneh Halachot vol. 8 § 219 ), R. Mordechai Winkler ( Levushe Mordechai Bd. 3 OC §49 ).
Für eine eingehendere Erörterung dieser Frage siehe R. Ovadiah Yosef in Chazon Ovadiah Arba Taniyot (177ff.)
Doppelte AA
Alex