Ich weiß, dass sehr ähnliche Fragen gestellt wurden, konnte aber keine Einsicht in eine Situation finden, die meiner ähnlich ist. Ein (sehr guter) Kunde, den ich nicht fallen lassen möchte, möchte, dass ich das Layout und die Effekte einer anderen Website nachahme. Es ist eine sehr spezifische und hochwertige Schnittstelle. Wenn sie es also sehen würden, gäbe es definitiv eine Verbindung. Die Schriftarten/Farben/Stile/Inhalte sind alle unterschiedlich und ich werde es von Grund auf neu codieren (ich werde nicht einmal auf ihren Code schauen), also mache ich mir keine Sorgen über die offensichtlichen Urheberrechtsverletzungen mit diesen. Ich frage mich, ob Website-Layouts/Effekte anfällig sind?
Vertrauen Sie mir, ich mache das nicht gerne und habe ständig versucht, sie in eine andere Richtung zu lenken, aber sie gehen immer wieder zurück.
Ich frage auch Anwälte, aber ich dachte, ich würde auch Einblicke von dieser Community bekommen, nur um mehr unterschiedliche Perspektiven zu bekommen.
Das Kopieren von „Look and Feel“ ist keine Urheberrechtsverletzung, wenn der Inhalt anders ist.
Beispiel: Wenn Sie eine leicht lächelnde Frau und vielleicht einen offenen Wasserhahn irgendwo im Hintergrund gemalt haben, aber die Frau ganz anders ist als Mona Lisa, kann niemand rechtlich beurteilen, dass Sie Mona Lisa kopiert haben, obwohl es möglich ist, eine gewisse Ähnlichkeit zu sehen .
Es ist möglich, das "Handelsdressing" mit einem Markenzeichen zu versehen. Es ist eine Farbkombination und ein klar definiertes Prinzip, wie man dekorative Elemente einfügt.
Es ist möglich, das Erscheinungsbild zu patentieren – zum Beispiel war Samsung gezwungen, Apple für das nicht autorisierte Kopieren des iPhone-Bildschirms zu bezahlen. Grundlage war das bestehende Patent des funktionalen Layouts. Apple versuchte dasselbe gegen Microsoft (Windows), scheiterte aber daran, dass die Idee der grafischen Benutzeroberfläche vor Apples Mac und Lisa bekannt war.
Solange die Handelsaufmachung und das funktionale Gestaltungsprinzip nicht geschützt sind, besteht keine Anspruchsgrundlage vor Gericht, aber sind sie geschützt? Vielleicht weißt du.
Ihre Situation im Falle eines Diebstahls hängt davon ab, ob Sie unabhängiger Unternehmer oder Arbeiter sind. Ein Arbeiter kann gezwungen werden (beweisen Sie dies durch einen erteilten Auftrag und Ihre eigenen Empfehlungen in unanfechtbarer Form), aber ein unabhängiger Auftragnehmer hat zumindest dazu beigetragen, den Diebstahl zu vollenden, und ohne andere Beweise hat er es alleine getan.
Warnung: Ich bin kein richtiger Anwalt, betrachten Sie dies nicht als Rechtsberatung.
Definitiv der falsche Weg, da Sie leicht ein gutes Design erstellen können, ohne eines zu kopieren. Aber wenn es sein muss, sage ich:
Stegathesaurus
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Zach Saucier
neugierig
Scribblemacher