Wenn ich ein Paar Gegenstände ausleihe und der Leihnehmer einen verliert, muss er dann den geschätzten Wert des verlorenen Gegenstands oder die Wiederbeschaffungskosten bezahlen?
Angenommen, ich habe ein Paar Walkie Talkies ausgeliehen und eines ist verloren gegangen. Macht es einen Unterschied, dass Walkie Talkies meist als Set verkauft werden und außerdem meist nutzlos sind, wenn man nur eins hat?
Würde es einen Unterschied machen, wenn ich zwei Sätze hätte, also anstatt von 2 → 1 zu gehen, bin ich von 4 → 3 gegangen, damit der zurückgegebene am Ende nicht nutzlos für mich ist?
Rav Tzvi Shpitz wurde in seinem Mishpetei HaTorah Band 1: S. 86 gefragt, ob eine Person ein Paar Schuhe oder Ohrringe geliehen und eines von dem Paar verloren hat, was muss sie bezahlen? Vor dem Schaden hat ein Paar 100 Dollar gekostet, sagen wir, dass eines der Paare wertlos ist oder vielleicht 10 Dollar wert ist. Muss der Shomer die Hälfte bezahlen oder lassen wir ihn für ein ganzes Paar bezahlen, was ist die Halacha?
Rav Shpitz antwortet, dass derjenige, der es verloren hat, den Wert des verlorenen Gegenstands zahlen muss, wie viel es vor dem Schaden gekostet hätte. Daher bewerten wir die Zahlung danach, wie viel ein Schuh im Schuhgeschäft kosten würde. Wenn der Schuhbesitzer nur einen Schuh zum gleichen Preis wie ein Paar verkaufen würde (was logisch ist, da er für nur einen Schuh keine Verwendung hat), müsste derjenige, der ihn verloren hat, den Preis von 100 für ein neues Paar bezahlen , da das der Wert eines Schuhs auf dem Markt ist. Zusammenfassend gehen wir davon aus, was der Marktwert für eines der Paare ist. Wenn der Laden bereit ist, ein Paar zu brechen und es für weniger zu verkaufen, wäre das der Preis.
Beim Sugya handelt es sich um das, was wir als Schaden betrachten. Sagen wir, der zweite Schuh ist ein direkter Schaden oder nur ein Grma. Rav Shpitz ist der Meinung, dass der zweite Schuh ein Grmaschaden ist und man dafür nicht haftbar ist.
msh210
DanF
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Isaak Mose
Raffael