Wenn Sie etwas aus der (säkularen) Bibliothek ausleihen, folgt es der gleichen Halacha wie eine Ausleihe von einem Juden zu einem anderen?
Grundsätzlich gilt, dass es in Geldangelegenheiten keinen Unterschied macht, ob es um Juden oder Nichtjuden geht; und in beiden Fällen ist die (schriftliche oder mündliche) Vereinbarung zwischen den Parteien bindend.
Nennenswerte Ausnahmen sind:
In Ihrem Fall würden also alle Regeln der Bibliothek gelten und Sie müssten sich daran halten. Wenn sie jedoch einen Fehler machen, gelten die Regeln in Nr. 2 oben.
Wenn Sie z. B. ein Buch zu spät zurückgeben und Ihnen eine Verspätungsgebühr in Rechnung gestellt wird und sie sich bei der Berechnung irren, müssen Sie ihre Rechnung nicht korrigieren, Sie können einfach sagen: "Sind Sie sicher, dass das der Betrag ist?" und zahlen dann die ermäßigte Gebühr.
jake
Seth J
msh210
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