Dürfen in Deutschland "Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren Sex miteinander haben"?

Kinder unter 14

In Deutschland ist es Erwachsenen oder Jugendlichen verboten, Sex mit Kindern unter 14 Jahren zu haben. Tun Erwachsene und Jugendliche dies trotzdem, machen sie sich strafbar.

Wenn zwei Kinder miteinander sexuelle Handlungen ausführen, werden sie nicht bestraft. Denn nach deutschem Recht sind Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafmündig.

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren

Jugendlichen ab 14 Jahren wird ein gewisses Maß an sexueller Reife und Eigenverantwortung zugesprochen. Deshalb dürfen Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren Sex miteinander haben. Dies gilt natürlich nur, wenn beide Personen freiwillig zustimmen.

http://www.zanzu.de/en/age-consent

Ist es richtig?

Beachten Sie, dass das Einwilligungsalter in einigen Teilen der USA nur 13 oder 14 Jahre betragen kann, wenn der Partner ein ähnliches Alter hat ... was eine ziemlich ähnliche Regel ist.
Dies könnte eine bessere Frage für law.stackexchange.com sein

Antworten (2)

Deine Aussage ist absolut richtig.

Angenommen, es ist der Wunsch des Jüngeren, wird dieser nicht unter Druck gesetzt und nicht bezahlt, stellt sich die Situation wie folgt dar:

  • Jede Art von sexueller Aktivität mit einem Kind unter 14 Jahren ist verboten. (StGB
    §176: Sexueller Mißbrauch von Kindern)
  • Aber ein Kind unter 14 Jahren kann für nichts, was es getan hat, bestraft werden, weil ihm das nötige Schuldbewusstsein fehlt. (§19: Schuldunfähigkeit des Kindes). Aus diesem Grund ist Sex zwischen Kindern unter 14 Jahren einigermaßen in Ordnung. Grundsätzlich dürfen die Eltern es nicht zulassen und könnten bestraft werden, aber sie können (und sind gesetzlich auch nicht verpflichtet) ihre Kinder in diesem Alter rund um die Uhr im Auge behalten.
  • Ist der eine unter 16 und der andere über 21, hängt es von der sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit des Jüngeren ab und wird nur auf Antrag strafrechtlich verfolgt. (StGB §182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen, (3), (5)) Es ist schwer zu sagen, wann es in dieser Situation ok ist, aber im Allgemeinen sagt man, dass es ok ist, wenn die Eltern sagen, dass es ok ist (im Interesse der Kind)
  • Es gibt keine weiteren Einschränkungen.

Also ja, 14- bis 15-Jährige können Sex miteinander haben, sie können auch Sex mit Personen bis 21 haben, und sie können auch Sex mit Menschen über 21 haben, wenn es "OK" ist.

Ein Problem ist, dass das Strafgesetzbuch Gedanken nur verbietet, nicht erlaubt. Aber da §189 diesen Fall von 14-15 und über 21-Jährigen behandelt, würde es auch beinhalten, ob Sex zwischen zwei 14-15-Jährigen verboten wäre. Und wenn der erste Fall legal ist, wie kann der letzte nicht legal sein?

Ich habe die folgenden Gesetze hinzugefügt und mein Bestes versucht, sie zu übersetzen:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind geltend machen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Art dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich annehmen lässt.


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder durch das Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren bestraft Monate bis zehn Jahre.
(2) Bestraft wird auch, wer ein Kind zur Vornahme sexueller Handlungen an einem Dritten bestimmt oder von einem Dritten vornehmen lässt.

Es gibt noch mehr in diesem Gesetz, zu sagen, was sonst noch verboten ist, aber keine Einschränkungen dieser Sätze.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 19 Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 19 Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer zur Zeit der Begehung das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

und das Jugendgesetz:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

  1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr anwenden lässt oder

  2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten ergriffen oder von einem Dritten an sich zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso WIRD Eine Person über achtzehn Jahre bestraft, sterben Eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

  1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr anwenden lässt oder

  2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten ergriffen oder von einem Dritten an sich zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amtswegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat ergeht, das Unrecht der Tat gering ist.


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren unter Anwendung einer Zwangsbedingung misshandelt

  1. sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen oder die Person sexuelle Handlungen an ihr [der Verdächtigen] vornehmen zu lassen

  2. zu verlangen, dass sie sexuelle Handlungen an einem Dritten ausführt, oder sich von einem Dritten sexuelle Handlungen vornehmen zu lassen

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Bestraft wird auch, wer über achtzehn Jahre alt ist und eine Person unter achtzehn Jahren missbraucht, indem er sie bezahlt, um sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen oder sie sexuelle Handlungen an ihr [der Beschuldigten] vornehmen zu lassen

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahren, die eine Person unter sechzehn Jahren missbraucht,

  1. sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen oder die Person sexuelle Handlungen an ihr [der Verdächtigen] vornehmen zu lassen

  2. zu verlangen, dass sie sexuelle Handlungen an einem Dritten ausführt, oder sich von einem Dritten sexuelle Handlungen vornehmen zu lassen

die Ausnutzung der mangelnden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung , wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Eingreifen von Amts wegen für erforderlich hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von der Verhängung einer Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn im Hinblick auf das Verhalten des Täters die rechtswidrige Tat vorliegt ist klein.

Ich würde "exploit" verwenden, um "ausnutzen" zu übersetzen. Auch in Bezug auf das Geschlecht in den Gesetzen bezieht sich die deutsche Version auf "die Person", was nur geschlechtsneutral "Person" bedeutet, aber grammatikalisch weiblich ist. So etwas gibt es im Englischen nicht, daher möchten Sie es je nach Ihren Vorlieben vielleicht mit "they" übersetzen.
Es gibt einige zusätzliche Altersbeschränkungen in § 174 ("Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener"), der für sexuelle Kontakte zwischen Personen unter 16/18 mit Personen in einer Autoritätsposition über sie gilt. Das ist wichtig für alle, die beruflich oder hobbymäßig (z. B. als Leiter einer Jugendgruppe) mit Jugendlichen arbeiten.
@SebastianRedl Du hast vollkommen recht. Was die Grammatik betrifft, so habe ich Probleme, dies richtig und nicht zu weit vom Original zu schreiben. Vielleicht kann jemand helfen, dies zu bearbeiten?

Ich bin kein Rechtsanwalt. Dies ist eine Laieninterpretation des deutschen Strafgesetzbuches.

Die anwendbaren Teile des deutschen Rechts sind § 176 (Sexueller Missbrauch von Kindern) und § 182 (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen) des Strafgesetzbuches (StGB).

§ 176 verbietet den sexuellen Kontakt mit Kindern (Personen unter 14 Jahren). Der Versuch ist strafbar.

§ 182 Abs. 3 verbietet den sexuellen Kontakt mit Jugendlichen (Personen unter 16 Jahren) durch Personen ab dem 21. Lebensjahr, wenn die ältere Person die fehlende Fähigkeit der jüngeren Person zur sexuellen Selbstbestimmung gegenüber der älteren Person ausnutzt. Der Versuch ist strafbar.

Nicht einvernehmliche Situationen, Situationen mit Abhängigkeitszuständen der minderjährigen Person usw. werden anders gehandhabt, aber ich halte das für außerhalb des Rahmens der Frage.

Um die gestellte Frage zu beantworten:

Dürfen in Deutschland „Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren Sex miteinander haben“?

Nach meiner Rechtsauffassung ja .


Implizite Frage:

Sind Personen unter 14 Jahren in Deutschland noch nicht strafmündig?

§ 19 StGB sieht Personen unter 14 Jahren als nicht strafbar an. Ja.

Sie scheinen das Fehlen von Gesetzen zu interpretieren, um die Frage zu beantworten.
@JanDoggen: Die zitierten Gesetze definieren ziemlich genau, welche Alterskombinationen gesetzlich verboten sind. Ich kämpfe darum zu verstehen, was außer "es gibt kein Gesetz dagegen" die Frage bejahen würde. Sie erwarten von mir, dass ich die Abwesenheit beweise?