Gelten die Geschäftsanforderungen des Affordable Care Act für „Kontrollgruppen“?

Der Affordable Care Act (a/k/a Obamacare) erlegt Unternehmen bestimmte Anforderungen, Beschränkungen und Verpflichtungen auf. Beispielsweise müssen Unternehmen, die über 50 Vollzeitbeschäftigte beschäftigen, ... usw.

Meine Frage ist: Gelten diese Anforderungen für Kontrollgruppen , wie sie üblicherweise von der Abgabenordnung definiert werden? Oder könnte man die Mitarbeiter in kleinere Unternehmen aufteilen, um niemals eine bestimmte Schwelle zu erreichen, die man zu vermeiden versuchte? Wie handhabt das Gesetz das?

Antworten (1)

Ja, es gilt für Kontrollgruppen. Wenn ich mich richtig erinnere, werden gemeinsame Eigentumsregeln verwendet, um den Status "Anwendbarer Großarbeitgeber" zu bestimmen, aber wenn es an der Zeit ist, eine Strafe zu schulden, schuldet nur die tatsächliche Einheit, der die Markierung fehlt, eine Strafe, nicht die gesamte Kontrollgruppe.

Dies ist ein Auszug aus Abschnitt 4980H (der Abschnitt, der Arbeitgeberanforderungen und Strafen festlegt)

(16) Arbeitgeber. Der Begriff Arbeitgeber bezeichnet die Person, die der Arbeitgeber eines Arbeitnehmers nach dem Common-Law-Standard ist. Siehe § 31.3121(d)-1(c). Um festzustellen, ob ein Arbeitgeber ein relevanter Großarbeitgeber ist, werden alle Personen, die gemäß Abschnitt 414(b), (c), (m) oder (o) als Einzelarbeitgeber behandelt werden, als Einzelarbeitgeber behandelt. Somit werden alle Mitarbeiter einer kontrollierten Gruppe von Unternehmen gemäß Section 414(b) oder (c), einer verbundenen Dienstleistungsgruppe gemäß Section 414(m) oder eines Unternehmens in einer unter Section 414(o) beschriebenen Vereinbarung berücksichtigt bei der Feststellung, ob die Mitglieder der kontrollierten Gruppe oder der verbundenen Dienstleistungsgruppe zusammen ein maßgeblicher großer Arbeitgeber sind. Zum Zwecke der Bestimmung des anwendbaren Großarbeitgeberstatus,

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