Der Titel ist die Frage.
Gibt es besondere Vorschriften für Experimentalflugzeuge in Deutschland (bzw. der EU)?
Diese „Sondervorschriften“ wären (hoffentlich) lockerere Vorschriften im Gegensatz zu den LTF-UL-Vorschriften für Ultraleichtflugzeuge (MTOW < 600 kg).
Ja, das gibt es. In Deutschland ist alles geregelt.
Ihr reguläres Experimentalflugzeug müsste JAR 23 folgen und das LBA hat die Überwachung und Zertifizierung von Experimentalflugzeugen an die Oskar Ursinus Vereinigung (OUV) übertragen. Bevor Sie mit der Arbeit an Ihrem Experiment beginnen, wenden Sie sich unbedingt an sie und sprechen Sie mit einem OUV-Assessor. Dieser Gutachter verfolgt den Fortschritt Ihrer Arbeit und überprüft regelmäßig, ob alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden. Sie müssen nachweisen, dass Sie eine beheizte Werkstatt haben, und Ihre Arbeit ausreichend dokumentieren (z. B. Proben von jeder Harzmischung aufbewahren, die zum Bau von Verbundbauteilen verwendet wurde). Dieser Gutachter hilft auch beim Kontakt zu Experten, wenn man mal nicht weiterkommt oder bei dem wahnsinnigen Papierkram, der gerade in Deutschland oft verwirrend und sinnlos erscheint.
Sie benötigen keine vollständige Zertifizierung, aber mindestens einen Belastungstest auf 100 % Auslegungslast. Das Flugzeug erhält eine vorläufige Verkehrszulassung (VVZ), die regelmäßig erneuert werden muss. Außerdem wird der Betrieb dieses Experiments auf den Überflug dünn besiedelter Gebiete beschränkt sein. Aber andere haben es schon geschafft, also viel Glück!
GittingGud
Peter Kämpf
DeltaLima
the insane amounts of paperwork, which - this being Germany - often s̶e̶e̶m̶ is baffling and pointless
. Eines der wenigen Dinge, an die ich mich in Deutschland nicht gewöhnen kann.Peter Kämpf
DeltaLima