Gibt es so etwas wie das Informationsfreiheitsgesetz für die ESA?

Fallen Daten, die von der Europäischen Weltraumorganisation produziert werden, unter so etwas wie den Freedom of Information Act wie in den Vereinigten Staaten?

Das heißt, sind Daten, die von ESA-Programmen produziert werden, frei verfügbar, ähnlich wie sie es für NASA-Programme sind?

Die ESA ist keine nationale Raumfahrtbehörde, sondern ein Konglomerat aus vielen von ihnen, die meisten davon auf dem europäischen Kontinent, einschließlich Kanada und Israel. Ich weiß also nicht, nach welchem ​​(oder wessen) FoIA-Analogon Sie suchen, wenn wir von ESA sprechen. Viele könnten sich bewerben, hängt davon ab, welche Nationen (und oft auch private Unternehmen) an einer bestimmten Mission beteiligt sind und deren geistiges Eigentum oder andere Interessen geschützt werden müssen und wie lange – dh durch die sogenannte Schutzfrist – und wann ihre Datenprodukte werden öffentlich zugänglich gemacht werden. blogs.esa.int/rosetta/2014/07/16/access-to-rosetta-data
Übrigens bedeutet FoIA nicht unbedingt, dass Datenprodukte von NASA- (oder NOAA-) Missionen so schnell wie möglich öffentlich zugänglich gemacht werden . Es stellt lediglich sicher, dass dies irgendwann der Fall sein wird, vorausgesetzt natürlich, dass sie nicht weiter klassifiziert werden und Informationen enthalten, die für den öffentlichen Gebrauch ungeeignet sind (viele hochauflösende Erdbeobachtungsdaten würden in diese Kategorie fallen). Überprüfen Sie auch en.wikipedia.org/wiki/Freedom_of_information_laws_by_country . Das Konzept der Gesetze zur Informationsfreiheit ist nicht spezifisch für die USA und einige andere Länder haben sie Hunderte von Jahren zuvor implementiert.
FOIA, Schmoia - es ist nicht relevant, wenn ganze Datenarchive offline gezogen und dann dezimiert werden (auch bekannt als NTRS und The Big Red Scare).

Antworten (1)

Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) unterliegt den Vorschriften der Europäischen Weltraumorganisation . Eines dieser Dokumente ist ESA/REG/008 - Rules on Information, Data and Intellectual Property , dessen Ziel wie folgt formuliert ist:

Die vom Rat am 19. Dezember 2001 unter der Referenz ESA/C/CLV/Rules 5 (Final) angenommenen Regeln zu Informationen, Daten und geistigem Eigentum sollen den Zugang zu Informationen und Daten fördern und die Nutzung von geistigem Eigentum abdecken die sich aus der Tätigkeit der Agentur ergeben, unter vollständiger Berücksichtigung der Bestimmungen des Übereinkommens und der Interessen der Mitgliedstaaten und der Personen und Stellen, die ihrer Gerichtsbarkeit unterstehen.

Kapitel II, Abschnitt II, Unterpunkt 1a besagt:

Zugang und Nutzung sind der Agentur vorbehalten

Informationen, Daten und geistiges Eigentum, die sich aus Arbeiten ergeben, die im Rahmen eines Agenturvertrags durchgeführt werden, stehen der Organisation und den teilnehmenden Staaten, einschließlich Personen und Einrichtungen unter ihrer Gerichtsbarkeit, kostenlos für den eigenen Bedarf der Organisation im Bereich Weltraumforschung und -technologie zur Verfügung ihre Weltraumanwendungen.

Das 24-seitige Dokument geht weiter ins Detail, um die genaue Regelung der Freigabe von Informationen zu erläutern, daher würde ich dringend empfehlen, es zu lesen, wenn Sie genauere Regeln erfahren möchten.

Quelle