In Bezug auf die jüngsten Vorfälle und Bußgelder, die die FAA verhängt hat, heißt es in der folgenden Pressemitteilung: „Das Bundesgesetz verbietet Passagieren den Konsum von Alkohol an Bord eines Fluges, der nicht von einem Flugbegleiter bedient wird.“ ( https://www.faa.gov/newsroom/faa-levies-161823-against-eight-passengers-alleged-alcohol-related-unruly-behavior )
Gilt dies nur für Linienflüge oder auch für Privatflüge, beispielsweise in einem Jet mit weniger als 19 Sitzplätzen und damit ohne Flugbegleiter?
In einem Transportflugzeug ist das Trinken von Alkohol nicht erlaubt, außer wenn es vom Betreiber serviert wird, unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze. Für Privatflugzeuge gibt es keine entsprechende Regelung.
Dies ist keine Möglichkeit, mehr Alkohol zu einem höheren Preis zu verkaufen, sondern eine Möglichkeit, zu wissen, wie viel Alkohol getrunken wird, und mit dem Servieren aufzuhören, bevor sich aggressives oder ablenkendes Verhalten entwickelt.
1. Träger
§ 121.575 Alkoholische Getränke.
(a) Niemand darf an Bord eines Flugzeugs alkoholische Getränke trinken, es sei denn, der Zertifikatsinhaber, der das Flugzeug betreibt, hat ihm dieses Getränk serviert.
Das eigentliche Kriterium ist, dass das Getränk vom Betreiber bereitgestellt werden muss. Dies gilt für alle Part-121-Operatoren. Dieselbe Regel gilt für Teil 135 .
Darüber hinaus sollten Betreiber über entsprechende Verfahren für Flugbegleiter verfügen:
C. Verfahren der Luftfahrtunternehmen. Luftfahrtunternehmen sollten über angemessene Verfahren verfügen, die in Handbüchern und Schulungsprogrammen für Besatzungsmitglieder enthalten sind und die spezifischen Pflichten von Besatzungsmitgliedern und Bodenpersonal in Bezug auf den Gebrauch und den Ausschank von Alkohol umreißen. Zum Beispiel:
- Verfahren zum Umgang mit Störungen, die beim Ausschank von alkoholischen Getränken auftreten können;
- Verfahren zur Entfernung eines scheinbar betrunkenen Passagiers; Und
- Verfahren zum Umgang mit Passagieren, die möglicherweise ihre eigenen alkoholischen Getränke an Bord gebracht haben.
2. Allgemeine Luftfahrt
Ich konnte keine ähnliche Einschränkung für Teil 91 finden. Es gibt eine Einschränkung für die Beförderung betrunkener Passagiere ( § 91.17.b ), aber dies hindert sie nicht daran, in der Luft Alkohol zu trinken, z. B. aus dem TSB-Bericht für einen Cessna 185-Unfall in 2010:
Es ist möglich, dass der Grad der Vergiftung der Passagiere zu ihrer Unfähigkeit beigetragen hat, den Ernst der Situation zu erkennen und die Störung rechtzeitig zu stoppen, damit der Pilot die Kontrolle über das Flugzeug vor dem Aufprall wiedererlangen kann.
Ein letztes Wort aus diesem Artikel :
Geschäftsflugzeuge und Charterpassagiere zahlen für ihre Privatflüge stattliche Preise und erwarten ein hohes Maß an Verwöhnung und Komfort auf der Durchreise. Ihnen unterwegs edle Spirituosen zu servieren, zwingt Piloten und Charterbetreiber, die Risiken sorgfältig abzuwägen und zu entscheiden, wann und wie sie nichts mehr sagen können.
757toga