HSA-Verteilung und Arztkostenabzug im selben Jahr

Ich habe seit 10 Jahren eine HSA und zahle regelmäßig Beiträge. Ich habe noch keine Distributionen genommen. In den meisten Jahren habe ich keine Krankheitskosten auf Plan A abgezogen, also habe ich einen Haufen qualifizierter Ausgaben, die ich nicht auf Sch A abgezogen und für die ich keine HSA-Auszahlung genommen habe.

Meine Frage lautet also: Kann ich die Krankheitskosten des laufenden Jahres nach Plan A abziehen UND im selben Jahr auch eine steuerfreie HSA-Ausschüttung für die Ausgaben der vergangenen Jahre erhalten? Oder reduziert jede HSA-Verteilung notwendigerweise meinen Zeitplan für den Abzug von Krankheitskosten?

Antworten (1)

Ja, es ist möglich, eine HSA-Ausschüttung für Krankheitskosten zu nehmen, ohne Ihre Fähigkeit einzuschränken, in diesem Jahr entstandene Krankheitskosten abzuziehen. USC 26 Sek. 223(f)(6) :

Für Zwecke der Bestimmung des Abzugsbetrags gemäß Abschnitt 213 [Anmerkung: die Bestimmung des Internal Revenue Code, die den Abzug von Krankheitskosten regelt] werden Zahlungen oder Ausschüttungen aus einem Gesundheitssparkonto für qualifizierte Krankheitskosten nicht als Ausgabe behandelt für medizinische Versorgung bezahlt.

Daher können Sie alle abzugsfähigen Krankheitskosten bis zu dem Zeitpunkt abziehen, an dem sie von Ihrer HSA bezahlt werden – dann gelten sie nicht mehr als abzugsfähige Krankheitskosten. Wenn Sie also eine Ausschüttung von Ihrer HSA nehmen, diese Mittel aber nur zur Bezahlung der nicht abgezogenen Krankheitskosten des Vorjahres verwenden, bleiben die Krankheitskosten des laufenden Jahres abzugsfähig.

Dies wird durch IRS Pub 696 gesichert :

Sie müssen ausreichende Aufzeichnungen führen, um nachzuweisen, dass:

  • Die Ausschüttungen dienten ausschließlich der Zahlung oder Erstattung qualifizierter Krankheitskosten,

  • Die qualifizierten medizinischen Kosten wurden zuvor nicht aus einer anderen Quelle bezahlt oder erstattet, und

  • Die Arztkosten waren in keinem Jahr einzeln abgezogen worden.

Wenn Sie zwischen den Zeilen lesen, ist die HSA-Ausschüttung kein steuerpflichtiges Einkommen, wenn sie a) für medizinische Kosten bestimmt sind, b) vorher nicht bezahlt wurden und c) vorher nicht abgezogen wurden. Das ist ganz und gar nicht dasselbe wie „eine Ausschüttung ist keine Ausschüttung, wenn Sie den Krankheitskostenabzug nehmen“.

Ebenso Pub. 502 lautet:

Gesundheitssparkonten

Sie können keine Zahlungen oder Ausschüttungen für medizinische Kosten aus einem Gesundheitssparkonto in die Krankheitskosten einbeziehen.

Dies unterscheidet sich stark von "Sie können diesen Abzug nicht vornehmen, wenn Sie medizinische Kosten von einer HSA bezahlen."

Ich glaube, dass das OP fragt, ob er den Abzug von Krankheitskosten und eine HSA-Erstattung für verschiedene Ausgaben im selben Jahr in Anspruch nehmen kann.
Bei Gott, du hast Recht. Ich habe die Antwort aktualisiert, um hilfreicher zu sein.