Ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material in der Schweiz legal?

Ist es in der Schweiz legal, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Genehmigung herunterzuladen?

Auf die Frage „Ist das legal?“ bekommt man in der Schweiz alle möglichen Antworten. Dasselbe gilt natürlich für das Internet, wo Sie Artikel finden, die Ihnen sagen, dass es erlaubt ist, und andere, die Ihnen sagen, dass es nicht erlaubt ist.

Was ist denn eigentlich das Gesetz?

@Articuno In den meisten Ländern wird das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material als Piraterie AFAIK (auch für den persönlichen Gebrauch) eingestuft.
In den meisten Ländern wird das Teilen als Piraterie eingestuft. In vielen europäischen Ländern gilt das bloße Herunterladen für den persönlichen Gebrauch nicht als Piraterie.
@vartec Quelle? Ich würde denken, dass es verboten ist, einfach eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks zu haben (und es weder zu teilen noch herunterzuladen). In der Praxis neigen Urheberrechtsinhaber dazu, Personen zu verfolgen, die etwas teilen, und es ist schwierig, anders erwischt zu werden, aber es ist immer noch illegal. Das ist sicherlich in einem mir bekannten Land der Fall (aber dieses Land ist berüchtigt für seine aggressiven Anti-Piraterie-Gesetze, also denke ich, dass es die Ausnahme sein könnte).
@Relaxed: Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis. ACTA, SOPA etc. sollten das ändern, wurden aber von der EU abgelehnt. Die EU versucht jedoch, dies im Rahmen der EU-Urheberrechtsrichtlinie zu ändern . Es ist von den meisten Mitgliedsländern noch nicht implementiert.
@vartec Vielleicht, aber ich bräuchte immer noch Beweise dafür, dass es ein Missverständnis ist . Dinge wie SOPA (oder HADOPI in Frankreich) konzentrieren sich ausschließlich auf die Durchsetzung, eine völlig andere Frage, und ändern in keiner Weise den Status illegaler Kopien.
@vartec Ich bin mir sicher, dass es noch ein paar andere geben könnte, aber ich wäre neugierig zu wissen, ob dies in den meisten Ländern tatsächlich der Fall ist. Dies bedeutet jedenfalls noch nicht, dass unerlaubte Kopien legal sind. Ich lese kein Polnisch, aber der Schweizer Bericht spricht die Frage kaum an. Ebenso zeigt die Tatsache, dass der EuGH gegen die Niederlande entschieden hat, dass das Gericht einige Kopien bereits nach geltendem Recht EU-weit als rechtswidrig ansieht. Weil unerlaubte Kopien von vornherein illegal sind, sieht das Gericht die Legalisierung des Downloads als problematisch an.
@Relaxed: EuGH-Urteil und EU-Vorschriften gelten nicht direkt. Sie müssen zunächst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In naher Zukunft würden Sie also absolut Recht haben. Nach jetzigem Stand ist das noch nicht der Fall.
@vartec Nicht ganz, je nach Verfahren (Verletzungs- und Vorurteilsfragen sind komplizierter) können EuGH-Urteile direkt und sofort gelten (EU-Verordnungen auch, aber EU-Richtlinien müssen ja grundsätzlich umgesetzt werden). Mein Punkt war jedoch ein ganz anderer, der EuGH hat nicht unerlaubte Kopien illegal gemacht, er hat entschieden, dass die Niederlande etwas dagegen unternehmen müssen, weil sie bereits illegal sind .
@Relaxed: Sie haben entschieden, dass das niederländische Gesetz im Widerspruch zu EU-Gesetzen steht und daher geändert werden muss. Was passiert ist. In den Niederlanden. Andere Länder, wie zum Beispiel Polen, haben diese Änderung noch nicht umgesetzt. Die Menschen unterliegen den nationalen Gesetzen, nicht direkt den EU-Gesetzen. Und natürlich sind die Schweizer, obwohl sie Teil des EWR sind, nicht Teil der EU, also ist es ihnen egal.
@vartec In der vorliegenden Ausgabe ist das nicht der Fall, aber ich wollte nur darauf hinweisen, dass es viel komplizierter ist. Tatsächlich ist ein großer Teil des EU-Rechts (insbesondere Verordnungen) direkt anwendbar und kann vor nationalen Gerichten geltend gemacht werden. Auch Urteile des EuGH gelten unmittelbar.
@vartec Das von Ihnen beschriebene Verfahren wird als "Vertragsverletzungsverfahren" bezeichnet, aber das ist hier nicht der Fall. Aus dem Artikel, den Sie gefunden haben, scheint es sich um eine voreingenommene Frage zu handeln, die dem niederländischen Gericht hilft, einen Punkt des EU-Rechts auszulegen. Dieses Gericht kann Entscheidungen treffen, die sofort wirksam sind, ohne dass das Gesetz geändert werden muss.
Soweit ich das beurteilen kann, betrifft das Urteil vor allem einige Einzelheiten der Regeln zur Abgabe für Privatkopien. Es macht nur Sinn, wenn einige Kopien überhaupt illegal sind. Es macht sie nicht illegal , es nutzt die Tatsache, dass sie (in den Augen des Gerichts) bereits waren, um die Abgabe zu entkräften und ein Download-Verbot einzuführen.

Antworten (2)

Siehe: Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum und seine Pressemitteilung von 2011 . Die Rechtsberatung erfolgt durch eine Schweizer Anwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz, Rentsch Partner, in Form von Praxisbeispielen .

In der Schweiz ist es legal, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Genehmigung herunterzuladen.

Es gibt einige Einschränkungen - die Dokumente beziehen sich auf "persönlichen Gebrauch".
Dies sind Einschränkungen bei der Verwendung, nicht beim Herunterladen. Nach dem Download gibt es Einschränkungen, wie Sie das Material reproduzieren oder aufführen können.
@RedGrittyBrick Eigentlich könntest du Recht haben . Das Gesetz könnte so formuliert sein, dass das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Genehmigung nur zulässig ist, wenn der Downloader die subjektive Absicht hat , es für den persönlichen Gebrauch zu verwenden, und wenn er das Material später für einen anderen als den persönlichen Gebrauch verwendet, diese spätere Verwendung ebenfalls da der ursprüngliche Download illegal wird. Dies wäre eine umständliche Konstruktion, aber ich werde es trotzdem untersuchen.

Ich weiß nicht, ob dies damit zusammenhängt oder Ihre Frage teilweise beantwortet, aber es gibt eine einmalige Steuer auf Rohkassetten, CDs, MP3-Playern, Mobiltelefonen usw., die an die SUISA (die Verwertungsgesellschaft für Schweizer Songwriter, Komponisten) geht und Musikverlage), was, wenn ich das richtig verstehe/erinnere, als pragmatischer Weg galt, allen Seiten entgegenzukommen.

Ist es zum Beispiel legal, Musik von Filesharing-Sites herunterzuladen? sagt,

Nutzer von Filesharing-Seiten, die solche Einwilligungen nicht haben, handeln rechtswidrig. Die vorherrschende Meinung ist jedoch, dass für den privaten Download in der Schweiz keine Zustimmung des Urhebers erforderlich ist – selbst wenn die Musik unrechtmässig zur Verfügung gestellt wurde. Da es bisher keine rechtlichen Präzedenzfälle gibt, kann die Frage nicht abschließend entschieden werden (in Deutschland beispielsweise ist es unzulässig, „eindeutig“ illegale Musikdateien herunterzuladen). In der Praxis stellt sich die Frage in dieser Form nie. Wenn Sie über relativ neue P2P-Software verfügen, werden die Titel auf Ihrer Festplatte automatisch online verfügbar. Dies ist illegal und wenn Sie nicht die erforderlichen Lizenzen erhalten, setzen Sie sich möglicherweise der Strafverfolgung aus.

Hier ist eine Referenz darüber, was besteuert wird, auf Französisch .

Das Ende dieses Artikels scheint zu demonstrieren, dass es sich um eine Kausalität und nicht nur um eine Korrelation handelt.

Ohne eine solche Gebühr hätte das Völkerrecht die Schweiz gezwungen, die derzeitige Privatkopiefreiheit der Öffentlichkeit aufzuheben

Obwohl wir englische Quellen bevorzugen , da die meisten unserer Leser Englisch lesen können, und wir um eine grobe Übersetzung des Kerns für andere Sprachen bitten, sollten Sie nicht zurückhaltend sein, auf Materialien in anderen Sprachen zu verlinken, wenn dies die eindeutigste verfügbare Quelle ist.