Ist es in der Schweiz legal, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Genehmigung herunterzuladen?
Auf die Frage „Ist das legal?“ bekommt man in der Schweiz alle möglichen Antworten. Dasselbe gilt natürlich für das Internet, wo Sie Artikel finden, die Ihnen sagen, dass es erlaubt ist, und andere, die Ihnen sagen, dass es nicht erlaubt ist.
Was ist denn eigentlich das Gesetz?
Siehe: Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum und seine Pressemitteilung von 2011 . Die Rechtsberatung erfolgt durch eine Schweizer Anwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz, Rentsch Partner, in Form von Praxisbeispielen .
In der Schweiz ist es legal, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Genehmigung herunterzuladen.
Ich weiß nicht, ob dies damit zusammenhängt oder Ihre Frage teilweise beantwortet, aber es gibt eine einmalige Steuer auf Rohkassetten, CDs, MP3-Playern, Mobiltelefonen usw., die an die SUISA (die Verwertungsgesellschaft für Schweizer Songwriter, Komponisten) geht und Musikverlage), was, wenn ich das richtig verstehe/erinnere, als pragmatischer Weg galt, allen Seiten entgegenzukommen.
Ist es zum Beispiel legal, Musik von Filesharing-Sites herunterzuladen? sagt,
Nutzer von Filesharing-Seiten, die solche Einwilligungen nicht haben, handeln rechtswidrig. Die vorherrschende Meinung ist jedoch, dass für den privaten Download in der Schweiz keine Zustimmung des Urhebers erforderlich ist – selbst wenn die Musik unrechtmässig zur Verfügung gestellt wurde. Da es bisher keine rechtlichen Präzedenzfälle gibt, kann die Frage nicht abschließend entschieden werden (in Deutschland beispielsweise ist es unzulässig, „eindeutig“ illegale Musikdateien herunterzuladen). In der Praxis stellt sich die Frage in dieser Form nie. Wenn Sie über relativ neue P2P-Software verfügen, werden die Titel auf Ihrer Festplatte automatisch online verfügbar. Dies ist illegal und wenn Sie nicht die erforderlichen Lizenzen erhalten, setzen Sie sich möglicherweise der Strafverfolgung aus.
Hier ist eine Referenz darüber, was besteuert wird, auf Französisch .
Das Ende dieses Artikels scheint zu demonstrieren, dass es sich um eine Kausalität und nicht nur um eine Korrelation handelt.
Ohne eine solche Gebühr hätte das Völkerrecht die Schweiz gezwungen, die derzeitige Privatkopiefreiheit der Öffentlichkeit aufzuheben
Jütschge
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