Gilt der Kirchenbesuch und/oder die Teilnahme am Abendmahl (dh Abendmahl, Eucharistie, Messe) als Voraussetzung für Katholiken?
Der Kirchenbesuch am Tag des Herrn (Sonntag) und an anderen Feiertagen ist für römisch-katholische Christen Pflicht.
Gemäß dem Codex des Kanonischen Rechts (CIC) 1247 (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (KKK), 2180 ),
An Sonn- und Feiertagen sind die Gläubigen verpflichtet, an der Messe teilzunehmen.
Die häufige Teilnahme an der Kommunion (dh Eucharistie, Abendmahl) wird empfohlen, solange die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sind (CIC, 912-923 ).
Gemäß dem Kodex des kanonischen Rechts, 898 ,
Die Gläubigen sollen die Allerheiligste Eucharistie in höchster Ehre halten, sich aktiv an der Feier des erhabensten Opfers beteiligen, dieses Sakrament auf das innigste und häufigste empfangen und es mit höchster Anbetung verehren. Bei der Erläuterung der Lehre von diesem Sakrament sollen Seelsorger die Gläubigen gewissenhaft über diese Pflicht belehren.
Insbesondere römisch-katholische Christen sind verpflichtet, jährlich am Abendmahl teilzunehmen.
Gemäß Kodex des kanonischen Rechts, 920 §1-2 ,
§1. Nach der Einweihung in die Allerheiligste Eucharistie ist jeder Gläubige verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die heilige Kommunion zu empfangen.
§2. Dieses Gebot muss während der Osterzeit erfüllt werden, es sei denn, es wird zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr aus einem gerechten Grund erfüllt.
Andreas Leach
kutschkem
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Andreas Blas
K-HB