Ist ein Ablass gültig, wenn er am Vorabend gewährt wird?

Angenommen, einer Person wird nach der Samstagabendmesse (die die Sonntagspflicht erfüllt) Ablass gewährt. Bedeutet das, dass ihm am nächsten Morgen kein Ablass gewährt werden kann?

Ich gehe davon aus, dass ein Ablass nur einmal am Tag gewährt werden kann.

Antworten (1)

Kann ein Ablass mehr als einmal täglich gewährt werden?

Es hängt alles davon ab, ob es sich um einen vollständigen Ablass oder einen Teilablass handelt. Es darf nur einmal am Tag ein vollkommener Ablass erlangt werden. Teilablässe können beliebig oft bezogen werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein Ablass, der alle zeitlichen Strafen aufgrund vergebener Sünden beseitigen kann. Niemand außer Gott weiß mit Sicherheit, wann ein vollkommener Ablass tatsächlich erlangt wird, denn nur er weiß, ob die Dispositionen einer Person ausreichend sind. Eine Norm für solche Dispositionen ist, dass „jede Anhaftung an Sünde, sogar lässliche Sünde, abwesend ist“. Wenn diese Verfügungen in irgendeiner Weise nicht vollständig sind, wird der Ablass nur teilweise sein. Die gleiche Bestimmung gilt für die drei äußeren Bedingungen, die notwendig sind, um einen vollkommenen Ablass zu erlangen: die sakramentale Beichte, die eucharistische Kommunion und das Gebet für die Anliegen des Papstes. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird ein ansonsten vollkommener Ablass nur teilweise. Diese Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach der Durchführung der vorgeschriebenen Arbeiten erfüllt werden, obwohl vorzugsweise die Kommunion empfangen und die Gebete für den Papst am selben Tag wie das Ablasswerk verrichtet werden sollten. Ein vollkommener Ablass kann nur einmal am Tag erworben werden. -Katholische Kultur

Zu Ihrer Frage, am Samstagabend einen Ablass zu bekommen und am nächsten Morgen dann noch einen vollkommenen Ablass. "Heißt das, dass ihm am nächsten Morgen kein Ablass gewährt werden kann?" Ein vollkommener Ablass kann nur einmal am Tag bezogen werden, das heißt von Mitternacht bis Mitternacht desselben Tages (1. Januar).

Wir haben einige Pfarreien in unserer Erzdiözese, die es ermöglichen, einen vollkommenen Ablass zu erlangen, indem am 31. Dezember kurz vor Mitternacht das Te Deum und am 1. Januar kurz nach Mitternacht für die Rezitation des Veni Creator rezitiert wird . Die vorweggenommene Messe am Samstag hat keinen Einfluss auf den Erhalt eines zusätzlichen vollkommenen Ablasses am nächsten Morgen.

Ein Teilablass wird den Gläubigen gewährt, die andächtig das Lied Komm, Heiliger Geist, gesegneter Schöpfer rezitieren.

Ein vollkommener Ablass wird gewährt, wenn das Lied am 1. Januar und am Pfingstfest öffentlich rezitiert wird.

Ein Teilablass wird den Gläubigen gewährt, die zum Dank das Te Deum beten.

Ein vollkommener Ablass wird gewährt, wenn das Lied am letzten Tag des Jahres öffentlich rezitiert wird.

Die offizielle vatikanische Ablassliste kann hier nachgelesen werden , allerdings in lateinischer Sprache.

Der einzige Tag, an dem man am selben Tag einen zusätzlichen vollkommenen Ablass erhalten kann, ist auf dem Sterbebett ( In articulo mortis ).