Ist eine jüdische Frau in einer gemischten Ehe kareitpflichtig, wenn sie Beziehungen hat, während sie Niddah ist?

Ich weiß, dass laut Tora ein (jüdischer) Mann, wenn er Beziehungen zu einer Frau hat, die Niddah ist, mit Kareit bestraft wird. Mir wurde gesagt , dass in diesem Fall die Frau auch mit Kareit bestraft wird.

Ist die Kareit der Frau abhängig von der des Mannes oder unabhängig? Wenn eine jüdische Frau (die Niddah ist) Beziehungen zu einem nichtjüdischen Mann hat – einem Mann, der nicht kareit unterliegt, weil er kein Jude ist – wird sie dann immer noch mit kareit bestraft?

Ich lese das als "darf sie eintauchen" (was sie tun könnte, auch wenn es dem Mann nichts zulässt), während ich nach der Bestrafung frage. Eine der Antworten dort geht teilweise auch auf meine Frage ein, aber ich glaube nicht, dass die Fragen selbst Duplikate sind, obwohl sie verwandt sind.

Antworten (1)

רמב"ם Hilchos Isurei Biah 4 :4 schreibt

הגויים--אין חייבין עליהם משום נידה

Nichtjuden – bei ihnen ist man für Verstöße gegen die Niddah nicht schuldhaft …

Allerdings (obwohl dies nicht die Frage war) gibt es ein Nicht-Niddah-Kares für Beziehungen mit einem Nicht-Juden (h/t zu DoubleAA) – Even HaEzer 16:2

הבא על העובדת כוכבים, אם לא פגעו בו קנאים ולא הלקוהו בית דין, הרי עונשו מפורש בדברי קבלהוא בכרת

Wenn ein Mann, der Beziehungen zu einer nichtjüdischen Frau hat, während der Tat nicht getötet wird, wird in den Propheten ausdrücklich angegeben, dass seine Strafe Kares ist.

+1, aber siehe dort 12:2 .
Es könnte erwähnenswert sein, dass die SA dort über den Rambam zu streiten scheint. Der Rambam ist ziemlich klar, dass es ein Lav ist, und in privatem / nicht-ehelichem Rabbinisch, während es in SA Kares ist, wobei einige sogar privat sagen. Also Rambam: Nidda (rabbinisch) aber nicht Kares, SA: Kares, aber nicht Nidda.
Der Rambam ist kein vollständiger Raya, denn er spricht (wie auch die Tora) vom Verbot aus der Perspektive des Mannes. Daher meint er im Kontext (ich nehme an), dass es kein Kares gibt, wenn ein jüdischer Mann mit einer nichtjüdischen Niddah zusammenlebt. Dies ist jedoch kein Beweis dafür, dass eine jüdische Frau, die mit einem Nichtjuden zusammenlebt, nicht kares unterliegen würde. V'chein hadaas nosein, dass es im Fall des Rambam kein Kares gibt, da es für einen Nichtjuden kein Din Niddah gibt. Im Gegensatz dazu ist im Fall des Fragestellers die Frau jüdisch und sie ist eine Nidda, also würde sie wahrscheinlich Kares unterworfen werden.