Ich war kürzlich auf einem Linienflug (Boeing 737) von Victoria Falls (VFA) nach Johannesburg (JNB). Am Check-in-Schalter wurde mir mitgeteilt, dass der Flug auf der Strecke in Livingston (LVI) stoppt.
Als ich in den Flug einstieg, waren bereits Passagiere von einem früheren Zwischenstopp an Bord. Wir hoben dann ab, stiegen auf 10.000 Fuß und landeten 8-10 Minuten später in Livingstone. Ohne Sicherheitseinweisung (ich bemerkte, dass die Flugbegleiter mit den Leuten in der Flügelausgangsreihe sprachen, aber es gab keine Durchsage an die anderen Passagiere außer dem Kapitän, der den Flugplan erklärte).
Nachdem er sich bei der Kabinenbesatzung beschwert hatte, kam der Pilot und sprach während des Flugabschnitts LVI -> JNB mit mehreren Passagieren. Er begründete das Fehlen einer Sicherheitsunterweisung für die Sektion VFA -> LVI damit, dass sich das Flugzeug nicht in der Nähe eines großen Gewässers befände und keine Höhe erreichen würde, in der Sauerstoff erforderlich wäre.
Seitdem habe ich mich bei der britischen Fluggesellschaft beschwert, der das für den Flug verwendete Flugzeug gehört, und die Beschwerde an den südafrikanischen Betreiber des Fluges weitergeleitet. Die Antwort war gegen die Richtlinien und alle Besatzungen wurden angewiesen, in Zukunft ein vollständiges Briefing durchzuführen.
Ich möchte wissen, ob die Fluggesellschaft gegen lokale (südafrikanische) Gesetze oder internationale Vorschriften verstoßen hat.
Ja, das Fehlen einer Fluggastbriefing ist ein Verstoß gegen einen der folgenden technischen Standards der „South African Civil Aviation Authority“:
Es scheint unmöglich, einen Deep-Link zu den Dokumenten zu erstellen, aber eine vollständige Liste der Gesetze, Verordnungen und Standards finden Sie hier . Den relevanten Teil der Vorschriften finden Sie hier (die Anforderungen scheinen unabhängig von der Anzahl der Passagiere identisch zu sein).
Es gibt auch eine ähnliche Vorschrift der FAA in 14 CFR 91.519: Passenger Briefing .
Kate Gregory
Markus Mayo
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