War es damals einem 9-jährigen und 1-tägigen Jungen erlaubt, Yebam mit der Frau seines toten Bruders zu machen?
Ja. Es wird jedoch nicht als "echtes" Yibbum angesehen; alle Beziehungen, die sie haben, bis er das Alter der Volljährigkeit (13 Jahre) erreicht, ändern diesen Status nicht. (Wenn sie also keine Beziehungen haben, nachdem er dieses Alter erreicht hat, dann erfordert die Auflösung dieser Ehe sowohl ein Get als auch eine Chalitzah. Wenn sie andererseits intim sind, nachdem er das 13. Lebensjahr erreicht hat, dann tritt das Yibbum vollständig in Kraft, und nur Zum Beenden ist ein get erforderlich.)
(Shulchan Aruch, Even HaEzer 167:2. Rambam, Laws of Yibbum and Chalitzah 1:16 , scheint zu sagen, dass im ersten Fall nur Chalitzah benötigt wird.)
Vielen Dank an @DoubleAA für den Hinweis auf meinen Fehler in der vorherigen Version dieser Antwort.
Siehe Kiddushin 19a, wo die Gemara von einem Pasuk abgeleitet wird, dass es keine Todesstrafe für Beziehungen zu einer Frau gibt, die durch Yibum mit einem Neunjährigen verheiratet ist .
Siehe auch Yevamos 96b, wo die Mischna feststellt, dass das Yibum eines Neunjährigen eine schwache Ehe ist – wenn er stirbt, braucht sie immer noch Chalitza von den anderen Brüdern, aber sie kann keinem von ihnen Yibum antun , wie sie es bereits getan hat das Kind „verheiratet“. (In einem normalen Fall würde sie nach Yibum vollständig die Frau des Yavam werden und nach seinem Tod keine Chalitza benötigen.)
Es gibt drei Ansätze, dies zu verstehen:
1) Rashi : Min HaTorah Yibum funktioniert vollständig, aber es gibt kein Chiyuv Misah . MideRabanan wird gemäß Yevamos 96b auf eine schwache Ehe reduziert.
2) Tosafos : Das Yibum hat überhaupt keine Wirkung, mideRabanan wird zu einer schwachen Ehe aufgewertet.
3) Ramban : Das Yibum ist teilweise wirksam.
Alle sind sich einig, dass die Beziehung zulässig ist, wie in einer vorherigen Antwort erwähnt. Siehe Yevamos 111b, Yevamos 96b Tos. sv nasah .
Schalom
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Alex
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