Kann ein 9-Jähriger Yibbum machen?

War es damals einem 9-jährigen und 1-tägigen Jungen erlaubt, Yebam mit der Frau seines toten Bruders zu machen?

Antworten (2)

Ja. Es wird jedoch nicht als "echtes" Yibbum angesehen; alle Beziehungen, die sie haben, bis er das Alter der Volljährigkeit (13 Jahre) erreicht, ändern diesen Status nicht. (Wenn sie also keine Beziehungen haben, nachdem er dieses Alter erreicht hat, dann erfordert die Auflösung dieser Ehe sowohl ein Get als auch eine Chalitzah. Wenn sie andererseits intim sind, nachdem er das 13. Lebensjahr erreicht hat, dann tritt das Yibbum vollständig in Kraft, und nur Zum Beenden ist ein get erforderlich.)

(Shulchan Aruch, Even HaEzer 167:2. Rambam, Laws of Yibbum and Chalitzah 1:16 , scheint zu sagen, dass im ersten Fall nur Chalitzah benötigt wird.)

Vielen Dank an @DoubleAA für den Hinweis auf meinen Fehler in der vorherigen Version dieser Antwort.

Wenn ich mich nicht irre, würden sie Chalitza generell sowieso empfehlen, wenn es einen großen Altersunterschied gäbe ...
Ich dachte, ein Katan kann kein Get geben.
@DoubleAA, du hast Recht - Sogar HaEzer 167: 5 besagt tatsächlich, dass "das Get eines Minderjährigen kein Get ist" (und in 43: 1 heißt es, dass seine Kiddushin halachisch keine Rolle spielen und daher kein Get benötigt wird). Hm, das wirft dann die Frage auf: In welcher Situation könnte sie theoretisch jemand anderen heiraten dürfen? Wenn er stirbt, würde sie aufgrund ihrer "Ehe" mit ihm sowieso Chalitzah brauchen (vorausgesetzt, wie ich erwarten würde, dass sie tatsächlich kinderlos waren - es sei denn, es ist ihm vielleicht möglich, Kinder zu zeugen, während er noch minderjährig ist? Obwohl die Diskussion in Sanhedrin 69a-b scheint dagegen zu sprechen.)
@Alex Vielleicht steckt sie einfach fest, bis er erwachsen ist.

Siehe Kiddushin 19a, wo die Gemara von einem Pasuk abgeleitet wird, dass es keine Todesstrafe für Beziehungen zu einer Frau gibt, die durch Yibum mit einem Neunjährigen verheiratet ist .

Siehe auch Yevamos 96b, wo die Mischna feststellt, dass das Yibum eines Neunjährigen eine schwache Ehe ist – wenn er stirbt, braucht sie immer noch Chalitza von den anderen Brüdern, aber sie kann keinem von ihnen Yibum antun , wie sie es bereits getan hat das Kind „verheiratet“. (In einem normalen Fall würde sie nach Yibum vollständig die Frau des Yavam werden und nach seinem Tod keine Chalitza benötigen.)

Es gibt drei Ansätze, dies zu verstehen:

1) Rashi : Min HaTorah Yibum funktioniert vollständig, aber es gibt kein Chiyuv Misah . MideRabanan wird gemäß Yevamos 96b auf eine schwache Ehe reduziert.

2) Tosafos : Das Yibum hat überhaupt keine Wirkung, mideRabanan wird zu einer schwachen Ehe aufgewertet.

3) Ramban : Das Yibum ist teilweise wirksam.

Alle sind sich einig, dass die Beziehung zulässig ist, wie in einer vorherigen Antwort erwähnt. Siehe Yevamos 111b, Yevamos 96b Tos. sv nasah .