Angenommen, ein Paar hat trotz eines Hindernisses geheiratet , was normalerweise eine Annullierung rechtfertigt. Einige Beispiele für Hindernisse sind:
Nehmen wir nun an, beide Eheleute möchten ihre Ehe nicht annullieren lassen. Kann ein Dritter, beispielsweise seine Familie, eine Annullierung beantragen?
Ja, es ist möglich, aber das kanonische Recht sieht eine bestimmte Methode vor:
Die folgenden Personen sind berechtigt, eine Ehe anzufechten:
die Ehegatten;
der Rechtspfleger, wenn die Nichtigkeit bereits öffentlich bekannt geworden ist, wenn die Bestätigung der Ehe nicht möglich oder zweckdienlich ist.
[ CIC ]
Damit eine Ehe angefochten werden kann, muss die Familie zunächst die Nichtigkeit öffentlich beweisen (z. B. kriminelle Bigamie oder mangelnde Zustimmung oder verbotene Blutsverwandtschaft), was die zivilrechtliche Ungültigkeit der Ehe belegen würde, und diese Beweise dann dem Rechtspfleger vorlegen dass er beim Ehegericht einen Antrag auf sakramentale Nichtigkeit stellt.
Der Rechtspfleger ist „die in jeder Diözese und in den höheren Gerichten der katholischen Kirche ernannte Person, deren Aufgabe es ist, für das öffentliche Wohl zu sorgen“. Das zuständige Gericht wird in der Lage sein, die bestimmte Person in seinem Fall zu identifizieren.
Athanasius von Alex
Andreas Leach
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