Kann ein Dritter eine Annullierung verlangen, wenn keiner der Ehepartner dies wünscht?

Angenommen, ein Paar hat trotz eines Hindernisses geheiratet , was normalerweise eine Annullierung rechtfertigt. Einige Beispiele für Hindernisse sind:

Nehmen wir nun an, beide Eheleute möchten ihre Ehe nicht annullieren lassen. Kann ein Dritter, beispielsweise seine Familie, eine Annullierung beantragen?

Antworten (1)

Ja, es ist möglich, aber das kanonische Recht sieht eine bestimmte Methode vor:

  1. Die folgenden Personen sind berechtigt, eine Ehe anzufechten:

    1. die Ehegatten;

    2. der Rechtspfleger, wenn die Nichtigkeit bereits öffentlich bekannt geworden ist, wenn die Bestätigung der Ehe nicht möglich oder zweckdienlich ist.

[ CIC ]

Damit eine Ehe angefochten werden kann, muss die Familie zunächst die Nichtigkeit öffentlich beweisen (z. B. kriminelle Bigamie oder mangelnde Zustimmung oder verbotene Blutsverwandtschaft), was die zivilrechtliche Ungültigkeit der Ehe belegen würde, und diese Beweise dann dem Rechtspfleger vorlegen dass er beim Ehegericht einen Antrag auf sakramentale Nichtigkeit stellt.

Der Rechtspfleger ist „die in jeder Diözese und in den höheren Gerichten der katholischen Kirche ernannte Person, deren Aufgabe es ist, für das öffentliche Wohl zu sorgen“. Das zuständige Gericht wird in der Lage sein, die bestimmte Person in seinem Fall zu identifizieren.

Falls Sie das erwähnen möchten: Der „Promotor der Justiz“ ist analog zum „Bezirksstaatsanwalt“ oder „Staatsanwalt“ in der Strafjustiz. Die Diözese ernennt einen, wenn ein wirklich strittiger Fall auftritt (normalerweise, um schwere kirchliche Verbrechen zu untersuchen). Bei Eheschließungen würde der Rechtspfleger nur in den berüchtigtsten Fällen eingreifen; dies wäre also niemals der „normale“ Weg, den Prozess der Nichtigkeitserklärung einzuleiten.
@AthanasiusOfAlex Einverstanden, es wäre nicht normal, weil normalerweise einer der Ehepartner die Petition startet. Wo die Ehegatten nicht wollen, aber jemand anders, sieht das kanonische Recht nur so vor – und meine drei Beispiele wären wahrscheinlich berüchtigt.
Um das klarzustellen, kann die Familie nicht direkt eine Annullierung beantragen, aber sie könnte einen Rechtsbeistand bitten, dies in ihrem Namen zu tun?
Ja aber. Und es ist ein großes Aber. Wie ich aus dem Kanon und dem Kommentar von @Athanasius verstehe, muss die Nichtigkeit der Ehe bereits öffentlich bewiesen worden sein, bevor sie zum Justizanwalt des Tribunals geht.
@Thunderforge Wenn dies eine reale Situation für Sie ist, dann sollte die Meinung einiger zufälliger Personen im Internet (wie sachkundig oder scheinbar sachkundig) kein Ersatz dafür sein, tatsächlich einen Anwalt für Kirchenrecht zu konsultieren. Es wird eine seelsorgliche Beratungsfrage, und wir geben keine seelsorgerlichen Ratschläge.
@AndrewLeach Nein, keine echte Situation, nur eine Neugier, wie der Annullierungsprozess funktioniert.
Dies sieht so aus, als wäre es wirklich für offensichtliche, offensichtliche Fälle, in denen jeder weiß, dass es ein ernstes Problem gibt. Es ist nicht für „Oh, ich glaube, Tante Mabel sah vor ihrer Hochzeit vielleicht etwas abgelenkt oder beschwipst aus, und ich mag ihren Ehemann nicht, also werde ich sie annullieren lassen <wahnsinniges Gelächter>, obwohl sie wirklich miteinander auskommen Gut."