Ist eine Scheidung (keine Annullierung) in der katholischen Kirche möglich?

Es gibt ein weit verbreitetes Missverständnis, dass eine Annullierung eine katholische Version einer Scheidung ist (siehe diese Frage ). Dies hat mich jedoch zum Nachdenken gebracht: Ist es möglich, sich innerhalb der katholischen Kirche scheiden zu lassen, anstatt eine Annullierung durchzuführen? Anders ausgedrückt: Kann eine Ehe in der katholischen Kirche auf andere Weise als durch Annullierung vor dem Tod beendet werden?

Antworten (1)

Gültige, vollzogene Ehen von Getauften sind unauflöslich.

Dürfen. 1141 Eine Ehe, die ratum et consummatum (ratifiziert und vollzogen*) ist, kann durch keine menschliche Macht und durch keinen anderen Grund außer durch den Tod aufgelöst werden.

*Dies bedeutet „die Ehegatten haben untereinander auf menschliche Weise einen ehelichen Akt vollzogen, der an sich zur Zeugung von Nachkommen geeignet ist, zu dem die Ehe ihrem Wesen nach angeordnet ist und durch den die Ehegatten ein Fleisch werden.“ ( Can. 1061 §1 ).

Nicht vollzogene Ehen von Getauften können aufgelöst werden.

Eine gültige (ratifizierte oder ratum ) Ehe zwischen zwei Getauften oder zwischen einem Getauften und einem Nichtgetauften kann aufgelöst werden, wenn sie nicht vollzogen wird ( ratum et non consummatum ) und

  1. man legt ein feierliches religiöses Bekenntnis ab

oder

  1. eine oder beide Parteien ersuchen um Dispens beim Apostolischen Stuhl ( Petrusprivileg ).

Siehe: Kann. 1142

Ehen von Ungetauften können aufgelöst werden, wenn ein Ehegatte konvertiert.

Die rechtmäßige Ehe der Ungetauften, auch wenn sie vollzogen ist, kann durch das paulinische Vorrecht nach 1. Kor. 7:15 :

Aber wenn der Ungläubige geht, lass ihn gehen. Denn ein Bruder oder eine Schwester steht in solchen Fällen nicht unter Knechtschaft. Aber Gott hat uns in Frieden gerufen.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Ehegatte zum Katholizismus konvertiert, der andere Ehegatte jedoch „nicht mit dem Getauften zusammenleben oder ohne Beleidigung des Schöpfers friedlich zusammenleben möchte“ ( Can. 1143 §2 ).

Sehr auf den Punkt, wie immer für Sie. Ich nehme an, wenn Sie auf Gründlichkeit aus sind, könnten Sie eine letzte Kategorie hinzufügen: Ehen zwischen einem getauften Christen und einer ungetauften Person. Diese Ehen können vom Papst aus gerechtem Grund "zugunsten des Glaubens" aufgelöst werden. Dies war das, was ich immer als das Petrine-Privileg bezeichnet hatte. (Ich hatte den Ausdruck „Petrine Privilege“ nie gesehen, um die Fälle von Teil I-2 zu bezeichnen).
Wird eine dieser Situationen, in denen eine Ehe aufgelöst wird, in der katholischen Kirche als „Scheidung“ bezeichnet?
@Thunderforge Der Begriff " Scheidung " stammt aus der Zivilrechtsprechung.
@ltcomdata Beschreibst du nicht das Petrine-Privileg / Can. 1142 ?