Kann ein nicht instrumentenberechtigter Sicherheitspilot während eines IFR-Fluges einen PIC einloggen?

Das Szenario:

Ein Privatpilot mit Instrumentenflugberechtigung meldet sich an und fliegt IFR, während er von einem Privatpiloten ohne Instrumentenflugberechtigung begleitet wird, der ansonsten vollständig zertifiziert und zugelassen ist, um als PIC in diesem Flugzeug gemäß den VFR-Flugregeln zu fungieren. Während des VMC verwendet der instrumentenbewertete Pilot eine Sichtbegrenzungsvorrichtung, um IFR-Scans und Verfahren zur Aufrechterhaltung der Währung zu üben, während der andere Pilot als Sicherheitspilot fungiert. Beide Piloten erfüllen alle medizinischen und finanziellen Anforderungen für den Flug.

Die Frage:

Kann der Sicherheitspilot im vorherigen Szenario die Zeit, in der er als Sicherheitspilot gehandelt hat, als PIC eintragen?

Hinweis: Diese Frage unterscheidet sich von der Frage Wie soll die Zeit als Sicherheitspilot erfasst werden? . Diese Frage wird dort nicht beantwortet; Diese Frage betrifft, ob ein Pilot ohne Instrumentenflugberechtigung als erforderliche Besatzung während eines simulierten Instrumentenflugs in VMC qualifiziert ist, während er auf einem IFR-Flugplan operiert, und ob dieser Pilot qualifiziert ist, in dem gegebenen Szenario als PIC zu fungieren.

„Ein Sicherheitspilot muss keine Instrumentenflugberechtigung haben, wenn der Flug nach Sichtflugregeln durchgeführt wird. Wenn das Flugzeug jedoch nach Instrumentenflugregeln betrieben wird, auch unter VFR-Bedingungen, wer als verantwortlicher Pilot fungiert Flug muss über eine Instrumentenflugberechtigung verfügen, die für das betriebene Flugzeug angemessen ist" Quelle
Ich glaube also, dass ein VFR-Pilot, wenn Sie sich in einem IFR-Flugplan befinden, nicht als Sicherheitspilot fungieren kann, da Sie unter IFR in VFR operieren würden.
@RonBeyer, der von Ihnen zitierte AOPA-Artikel sagt weiter: „Wenn der Pilot unter der Motorhaube Instrumentenflugberechtigung hat und als verantwortlicher Pilot fungiert, muss der Sicherheitspilot keine Instrumentenflugberechtigung haben oder sein, obwohl der Flug IFR ist Instrumentenstrom." Ich denke, die Antwort ist, dass der nicht instrumentenbewertete Pilot als Sicherheitspilot, aber nicht als verantwortlicher Pilot fungieren kann und daher den Piloten nicht in der Befehlszeit anmelden kann.
Ich verstehe nicht, wie das ein Duplikat sein kann; Die andere Frage bezieht sich speziell auf VFR und diese auf IFR.
Als Sicherheitspilot ist er kein erforderliches Besatzungsmitglied nach IFR, aber nach VFR
@rbp Tatsächlich ist ein Sicherheitspilot erforderlich, wenn der Betrieb unter VMC erfolgt und der PIC (zu jeder Zeit) ein Sichtbegrenzungsgerät verwendet. Es spielt keine Rolle, ob es nach IFR- oder VFR-Regeln betrieben wird.
@Lnafziger ja, ich hätte schreiben sollen: Ein Sicherheitspilot ist kein erforderliches Besatzungsmitglied, außer wenn der Pilot unter simulierten Instrumentenbedingungen ein Sichtbegrenzungsgerät verwendet .

Antworten (3)

Nein

Die Art und Weise, wie beide Piloten PIC protokollieren können, besteht darin, dass der Pilot, der eine Sichtbegrenzungsvorrichtung verwendet, PIC als alleiniger Manipulator protokolliert und der Sicherheitspilot PIC protokolliert, weil er als PIC fungiert und ein erforderliches Besatzungsmitglied ist.

Wenn der Flug unter einer Instrumentenfreigabe durchgeführt wird, muss der amtierende PIC über eine Instrumentenflugberechtigung verfügen. Wenn nur der Pilot mit dem Sichtbegrenzungsgerät bewertet wird, handelt er als PIC und ist der einzige, der berechtigt ist, PIC zu loggen. Dem Sicherheitspiloten ist es auch nicht gestattet, SIC als erforderliches Besatzungsmitglied ohne Instrumentenflugberechtigung einzuloggen, während er unter IFR operiert.

Wenn Sie sich tatsächlich im IMC befinden, sollten Sie nichts protokollieren, und der andere Typ sollte kein Sichtbegrenzungsgerät tragen.

Wenn Sie die PIC-Zeit möchten, bitten Sie Ihren Freund, VFR zu fliegen, oder holen Sie sich eine Instrumentenflugberechtigung.

@JonathanWalters 91.109 erfordert, dass der Sicherheitspilot über Kategorie- und Klassenberechtigungen verfügt, die für das Flugzeug geeignet sind. Ich würde dies für etwas vage halten, wenn ich argumentiere, dass für Sicherheitspiloten unter IFR keine Instrumentenflugberechtigung erforderlich ist, aber ich hoffe, eine rechtliche Interpretation zu finden, bevor ich ein solches Argument vorbringe.
Diese Antwort ist insofern richtig, als der Sicherheitspilot die fungierende PIC-Zeit nicht protokollieren kann (was die spezifische Frage war), aber er kann PIC als einzigen Manipulator protokollieren, wenn er die Steuerung übernimmt. Und interessanterweise kann im tatsächlichen IMC der Sicherheitspilot, wenn er die Steuerung übernimmt, PIC protokollieren, der bewertete Pilot kann dies jedoch nicht. Rechtsauslegung hier .
Was hindert den Sicherheitspiloten ohne Instrumentenflugberechtigung daran, SIC während des Betriebs von IFR zu protokollieren? Wenn sie sich unter VMC-Bedingungen befinden und der PIC ein Sichtbegrenzungsgerät verwendet, ist er ein erforderliches Besatzungsmitglied ... Abgesehen von dieser Aussage stimme ich dieser Antwort zu.
@Lnafziger Wenn der Flug unter IFR durchgeführt wird (wie die Frage annimmt), erfordert 61.51 (f) (2) eine Instrumentenbewertung, um SIC zu protokollieren, wenn für den Flug eine Instrumentenbewertung erforderlich ist, was der Fall ist, wenn der PIC eine IFR-Freigabe akzeptiert hat.
Was passiert, wenn sowohl Pilot A als auch Pilot B instrumentengeprüft sind? Pilot A möchte unter der Motorhaube sein, um einen IFR-Flug zu üben, und Pilot B ist der Sicherheitspilot. Gilt die Regel, dass der Sicherheitspilot auch die PIC-Zeit protokolliert, immer noch?
Diese Antwort ist einfach falsch. Zeitraum. Nun, außer dass jemand ein simuliertes Instrument nicht unter tatsächlichen Instrumentenbedingungen fliegen kann. Das ist irgendwie ein Kinderspiel.
„Wenn nur der Pilot mit dem Sichtbegrenzungsgerät [Instrument]-bewertet ist, dann ist er amtierender PIC und der einzige, der berechtigt ist, PIC zu loggen.“ <-- Falsch.
In diesem AOPA-Artikel heißt es: "Wenn der Pilot unter der Motorhaube Instrumentenflugberechtigung hat und als verantwortlicher Pilot fungiert, muss der Sicherheitspilot keine Instrumentenflugberechtigung haben oder Instrumentenflug sein, obwohl es sich um einen IFR-Flug handelt." <-- Richtig
@RyanMortensen - Obwohl Sie und AOPA zu Recht sagen, dass der Sicherheitspilot in dieser Situation keine Instrumentenflugberechtigung haben muss, hat dies nichts damit zu tun, ob der Sicherheitspilot berechtigt ist, PIC zu protokollieren oder nicht.
@SteveV. Sie haben vollkommen Recht, Herr! Dies sind zwei getrennte Angelegenheiten, aber meine Interpretation von 61.51(e)(1)(iii) lässt mich glauben, dass es protokolliert werden könnte, da die Vorschriften, nach denen der Flug durchgeführt wird, daher einen Sicherheitspiloten erfordern würden. Ich bin aber kein Anwalt. Ich bin offen für die Möglichkeit, mich zu irren, aber wenn ja, dann liegt auch jeder falsch, der sagt, dass Sicherheitspiloten unter allen Umständen PIC anmelden können. Wollen Sie damit sagen, dass dies ein urbaner Mythos ist?

Der Sicherheitspilot kann keine aktive PIC-Zeit protokollieren , aber er könnte immer noch PIC-Zeit als alleiniger Manipulator der Kontrollen protokollieren (das heißt, wenn er jemals die Kontrollen übernimmt).

Das geht aus einer rechtlichen Interpretation der FAA (basierend auf dieser vorherigen ) hervor, die das Protokollieren der PIC-Zeit unter IFR ohne Instrumentenflugberechtigung verdeutlicht. Die Interpretation behandelt einen Instrumentenpiloten ("Pilot A"), der mit einem Nicht-Instrumentenpiloten ("Pilot B") fliegt.

Erstens sind das Handeln als PIC und das Protokollieren von PIC verschiedene Dinge, und nur Pilot A kann als PIC unter IFR fungieren :

Die FAA hat zuvor erklärt, dass es einen Unterschied zwischen der Protokollierung der PIC-Zeit und der Tätigkeit als PIC gibt. Siehe Herman-Interpretation . Um als PIC zu fungieren (dh der Pilot, der die endgültige Autorität und Verantwortung für den Betrieb und die Sicherheit des Fluges hat), muss ein Pilot im Flugzeug ordnungsgemäß zugelassen und zur Durchführung des Fluges ordnungsgemäß zugelassen und berechtigt sein. In Ihrem Beispiel eines IFR-Fluges würde eine ordnungsgemäße Bewertung und Autorisierung eine Instrumentenflugberechtigung beinhalten. Dementsprechend darf nur Pilot A als PIC fungieren, und Pilot A hat die endgültige Autorität und Verantwortung für die Sicherheit des Fluges, unabhängig davon, wer die Steuerung manipuliert.

Sie benötigen jedoch keine Instrumentenflugberechtigung, um die PIC-Zeit zu protokollieren , solange Sie für das Flugzeug zugelassen sind. Das bedeutet, dass der Sicherheitspilot („Pilot B“) unter simulierten Instrumentenbedingungen keine Zeit als amtierender PIC gemäß 61.51(e)(iii) protokollieren kann, aber er kann immer noch PIC-Zeit protokollieren, wenn er der einzige Manipulator der Steuerung ist, unter 61.51(e)(i):

Zum Zwecke der Protokollierung der PIC-Zeit gemäß §61.51(e) muss ein Pilot Berechtigungen für das Flugzeug und nicht für die Flugbedingungen besitzen. Dementsprechend kann Pilot B die PIC-Zeit für den Teil des Fluges protokollieren, während dessen Pilot B der einzige Manipulator der Steuerung war.

Mit anderen Worten, Pilot A kann die PIC-Zeit für den gesamten Flug protokollieren, aber Pilot B kann sie nur für die Zeit protokollieren, die er als einziger Manipulator verbracht hat. Wenn Pilot B nie die Kontrollen berührt, kann er überhaupt keine PIC-Zeit protokollieren.

Im tatsächlichen IMC trifft 61.51(e)(iii) nicht zu, da ein Sicherheitspilot nur im simulierten IMC erforderlich ist. Die Schlussfolgerung der FAA ist, dass Pilot B, wenn er die Steuerung im tatsächlichen IMC übernimmt, sowohl die PIC- als auch die Instrumentenzeit protokollieren kann, Pilot A jedoch nichts protokollieren kann:

Die Piloten A und B fliegen unter tatsächlichen IMC-Bedingungen, nicht unter simulierten Instrumentenflugbedingungen, und der Flugzeugbetrieb ist nicht einer, für den "mehr als ein Pilot unter ... den Vorschriften, unter denen der Flug durchgeführt wird, erforderlich ist". Speranza Interpretation (4. Dezember 2009) . Daher agiert Pilot A nicht als Sicherheitspilot und, wie es in der Speranza-Interpretation der Fall war, ist die Tatsache, dass er in diesem Zusammenhang der PIC ist, keine Grundlage für Pilot A, die Flugzeit gemäß § 61.51 für den protokollierten Teil des Fluges zu protokollieren von Pilot B als PIC-Flugzeit, während er der einzige Manipulator der Kontrollen ist.

Pilot A fungiert in diesem Fall immer noch als PIC, er kann nur die Zeit nicht erfassen .

Denken Sie schließlich daran, dass es bei der Interpretation der FAA nur um die Rechtmäßigkeit der Protokollierung der PIC-Zeit nach IFR geht. Wenn Sie kein CFII sind, wäre es sehr riskant, jemanden ohne Instrumentenflugberechtigung unter IFR fliegen zu lassen, selbst in VMC. Es besteht eine gute Chance, dass die FAA, wenn etwas schief geht, beide Piloten auf der Grundlage von 91.13 (nachlässiger und rücksichtsloser Betrieb) verfolgen würde.

Kein Pilot protokolliert die "acting PIC"-Zeit. "amtierender PIC" ist eine Rolle. "Logging PIC" ist eine Verwaltungsfunktion.
@rbp 61.51 (e) (1) (iii) sagt, dass Sie PIC "When the pilot [...] does as pilot in command ..." protokollieren können, wenn mehr als ein Pilot für den Flug erforderlich ist. Der amtierende PIC ist in der Tat eine Rolle, und in dieser Rolle auf einem Flug zu sein, der mehr als einen Piloten erfordert, ist ein möglicher Grund für die Protokollierung der PIC-Zeit.
schön, dass du zustimmst!
@RBP Viele Piloten und vor allem Einstellungsunternehmen unterscheiden zwischen der Flugzeit, die als amtierender PIC verbracht wurde, und der Flugzeit, die als PIC-Zeit protokolliert werden konnte. Ersteres ist restriktiver und wertvoller; Letzteres wird oft vernachlässigt, insbesondere – soweit ich weiß – von der Luftfahrtindustrie. Zum Beispiel flog ich BE-20 als erforderliches Besatzungsmitglied und konnte die SMoTC-Zeit als PIC-Zeit protokollieren. Diese Zeit wird von vielen Personalverleihern nicht als echte PIC-Zeit anerkannt. Mein Logbuch hat Spalten für Acting PIC time und für PIC time loggable under §61. Der Unterschied kann nützlich sein.

Das Problem für mich ist 91.109 (c)

Niemand darf ein ziviles Luftfahrzeug im simulierten Instrumentenflug betreiben, es sei denn:

Das Wort simuliert scheint mir, dass der Flug auf einem IFR-Flugplan nicht simuliert wird und daher kein Sicherheitspilot erforderlich ist. Infolgedessen kann der andere Pilot, unabhängig davon, ob er in der Lage ist, als rechtmäßiger verantwortlicher Pilot zu agieren, die PIC-Zeit nicht protokollieren.

Sie sind kein erforderliches Besatzungsmitglied, daher können sie auch keine SIC-Zeit protokollieren.

Unter VMC-Bedingungen auf einem IFR-Flugplan ist es für alle Piloten ratsam, andere Flugzeuge zu sehen und ihnen auszuweichen. Wenn einer eine sichtbegrenzende Vorrichtung trägt, ist der andere Pilot immer noch nicht erforderlich, da er sich auf einem IFR-Flugplan befindet.

IFR bezieht sich auf Flugregeln, nicht auf meteorologische Bedingungen. IFR-Flüge können in VMC oder IMC durchgeführt werden und können weiter in simulierte IMC und tatsächliche IMC unterteilt werden. Also ja, Sie können nach Instrumentenflugregeln unter simulierten Instrumentenwetterbedingungen fliegen, wenn Sie einen Sicherheitspiloten haben. Sie brauchen immer einen Sicherheitspiloten, wenn Sie eine Sichtbegrenzungsvorrichtung haben (auch unter IFR), da Sie immer noch dafür verantwortlich sind, zu sehen und zu vermeiden, solange die Sicht es zulässt (z. B. VMC oder simuliertes IMC).
Auch wenn Sie eine sichtbegrenzende Vorrichtung tragen, ist ein Sicherheitspilot ein erforderliches Besatzungsmitglied und kann bei entsprechender Einstufung SIC oder sogar PIC protokollieren, wenn beide Piloten zustimmen, dass der Sicherheitspilot der amtierende PIC ist.