Kann man Kaddisch für ein verstorbenes Familienmitglied sagen, auch wenn die Eltern noch am Leben sind? [Duplikat]

Wenn ein Familienmitglied stirbt, ohne Kinder zu hinterlassen, die Kaddisch für sie sagen können, kann dann ein anderes Familienmitglied die Aufgabe übernehmen, Kaddisch zu sagen? Ist es erlaubt, selbst wenn die Eltern desjenigen, der es sagt, noch am Leben sind?

Ich weiß, dass einige Leute das Kaddisch der Trauernden nicht sagen, wenn beide Eltern am Leben sind. Ich bin mir nicht sicher, ob dies nur ein Brauch ist oder ob es tatsächlich verboten ist. Wenn die Eltern nichts dagegen haben, warum sollte es dann irgendein Problem geben, wenn jemand den Namen heiligt? Jemand sollte es für einen Juden sagen, richtig?

@DanF, nein. Meine Frage bezieht sich nicht auf die Existenz verstorbener Verwandter. IIR meine Frage Frage richtig, das ist kein Dupe.
@NoachmiFrankfurt "Existenz verstorbener Angehöriger" - Häh??? Wenn sie verstorben sind, wie können sie dann existieren??? (OK, ich weiß, was du meinst ;-) Im Ernst, ich sehe keinen Unterschied zwischen dieser Frage und deiner. Was habe ich verpasst?
@DanF, bei dieser Frage scheint es insbesondere darum zu gehen, einen Unterschied zwischen den eigenen Eltern und dem eigenen Rabbi zu lösen.
@IsaacMoses, wenn die Frage kein Duplikat ist, muss die Antwort auf die andere Frage gelöscht und der Satz am Ende dieser Frage, der die Antwort rechtfertigte, geändert werden, um zukünftige Antworten über die Absicht der Frage nicht irrezuführen.
@ Yishai, ich stimme zu, dass diese Antwort die Frage nicht beantwortet. Ich habe dafür gestimmt, diese Frage zu schließen, da sie trotz des Haftungsausschlusses fragt: "Was soll ich in meiner spezifischen Situation tun?"

Antworten (1)

Wenn einem die Eltern die Erlaubnis dazu geben, dann darf man das. Zum Beispiel wurde ich von meiner Mutter gebeten, Kaddisch für eine kinderlos verstorbene Tante zu sagen. Wenn die Eltern jedoch widersprechen, dann ist es eine Sache von Kibud Av Ve'Aim (Ehrung der Eltern), weil sie es als Ausdruck eines Wunsches ansehen könnten, dass sie sterben. Wie aus den Quellen hervorgeht, ist es erforderlich, dass die Eltern zustimmen, bevor man mit dem Kaddisch beginnt.

Wenn die Eltern zustimmen, kann man davon ausgehen, dass man damit seine Eltern ehrt. an ihrer Stelle.

Kann ich für jemanden Kaddisch sagen, wenn meine Eltern noch leben?

Rabbi Latowicz: Wenn sonst niemand verfügbar ist und die Eltern des Enkels zustimmen … dann ist es in Ordnung

Kaddisch für eine Person sagen, die keinen erwachsenen Sohn hat

Der Enkel und der Schwiegersohn dürfen nur dann Kaddisch sagen, wenn einer ihrer eigenen Elternteile verstorben ist oder wenn ihre Eltern damit einverstanden sind, dass er Kaddisch zu Lebzeiten rezitiert. Jemand, dessen Eltern streng darauf achten, Kaddisch nicht zu sagen, solange sie beide leben, darf Kaddisch nicht für seine Großeltern oder Schwiegereltern rezitieren.

Ein örtlicher Rabbiner in Chicago verbietet dies sogar mit Erlaubnis der Eltern
Eltern, die keine Erlaubnis geben, sollten sich wirklich überwinden und das Kind etwas Nettes tun lassen. Was ist das überhaupt für ein Chinukh? Dass dein eigenes Ego und die Angst vor der Verschwörung eines Kindes gegen dich überwiegen?
@DoubleAA Was die Eltern tun sollten, ist nicht Teil der Frage. Wenn der Elternteil glaubt, dass das Kind, das Kaddisch für den Verwandten sagt, dazu führen wird, dass es Kaddisch für den Elternteil sagen muss (wie es manche Leute tun), dann ist es eine tatsächliche Sakannah (in der Vorstellung des Elternteils). Dies ist jedoch nicht Teil dieser Frage.
@sabbahillel In der Tat ist es nicht Teil der Frage. Sie sollten jedoch wissen, dass nur weil ein Elternteil glaubt, dass etwas es nicht zu einer Sakana macht. Es ist kein Sakana. Diese Gelegenheit zu überspringen ist dasselbe, als ob deine Eltern dir gesagt hätten, dass du nicht Seil springen sollst. Du hörst zu, weil sie es gesagt haben, nicht weil sie auch nur ein bisschen vernünftig sind.
@DoubleAA Ich habe es bearbeitet, um zu sagen, dass der Elternteil fest davon überzeugt ist, dass es sich um eine Sakanah handelt
@sabbahillel Ich weiß nicht, wie das irgendetwas hilft ...
@sabbahillel weißt du, ob das Kind die Eltern erneut fragen muss, wenn Jahre später eine andere Situation eintritt? Oder bleibt eine Einzelerlaubnis bestehen?
@rosends Ich würde vermuten, dass es besser ist, noch einmal zu fragen, da sich die Umstände ändern können