Yoreh De'ah 148: 1 sagt teilweise:
" וּמֻתָּר לִמְכֹּר לָהֶם דָּבָר שֶׁאֵינוֹ מִתְקַיֵּם י יוֹם חַגָּם, כְּגוֹן יְרָקוֹת וְתַבְשִׁיל.
R'Pesach Feldman übersetzt :
Drei Tage vor dem Fest der Götzendiener darf man von ihnen nichts kaufen oder ihnen etwas von Dauer verkaufen. Man kann etwas verkaufen, das nicht bis zum Tag ihres Festes hält, wie Gemüse oder gekochtes Essen.
(Um mehr über die Begründung des Gesetzes zu erfahren, siehe hier .)
Aber da ist ein Fang. Obwohl dieses Gesetz in Yoreh De'ah steht , wird es weder weit verbreitet noch weit darüber gesprochen. Tatsächlich hatte ich noch nie von der Existenz des Gesetzes gehört, bis ich in meinen Dreißigern war, als ich einen bestimmten Kommentar von Mi Yodeya-Moderatorin Double AA sah.
Gilt das obige Gesetz im Allgemeinen heute noch in Amerika?
Siehe auch diese verwandte Frage .
In einer Ausgabe 5775 von Halachically Speaking schreibt R'Moishe Dovid Lebovitz von Kof-K Kosher Supervision :
Praktisch machen wir mit Nichtjuden an jedem Werktag des Jahres Geschäfte, auch an deren Feiertagen. Viele Heterim werden für diese Praxis angeboten. [Siehe: R'Ari Wasserman. Higyonei Haparsha: Shemos . Seiten 276-278.]
R' Lebovitz zitierte R' Ari Wasserman (der bei Aish Gesher unterrichtet). Aber wenn man sich seine tatsächlichen Worte ansieht, zitiert R'Wasserman auch einige strengere Meinungen. Siehe die ersten beiden Absätze auf Seite 7 dieses PDF .
(Die Urheberrechtsrichtlinien seiner Website sind streng, und ich habe keine E-Mail gesendet, um eine Ausnahme zu beantragen. Falls der Link unterbrochen wird, habe ich das Tool „Seite jetzt speichern“ von Wayback Machine verwendet, um hier Kopien zu speichern . )
R' Wasserman bietet auch Alternativen zu seinem obigen PDF an: eine hebräische Version und eine Audiodatei.
Fragen Sie am Ende Ihren Rabbi .
Während die Mischna davon spricht, Interaktionen mit Heiden drei Tage vor ihrem Fest zu vermeiden, zitiert die Gemara (7b) bereits Shmuel mit der Aussage, dass es Landkreisen außerhalb Israels nur am Tag des Festes selbst verboten ist. Der Shulchan Aruch regiert entsprechend (YD 148, 4).
Es gibt eine Reihe von Gemaras und Kommentare der Rishonim, die darauf hindeuten, dass das gesamte Gesetz heute nicht mehr gilt, sicherlich nicht in Amerika, aber ich denke, es reicht aus, einfach den Shulchan Aruch selbst zu zitieren.
Am Ende von Siman 148 (Se'if 12) schreibt der Mechaber (basierend auf den Schriften von Rishonim): „Es gibt diejenigen, die sagen, dass all diese Dinge in dieser Zeit (dh in talmudischen Zeiten) gesagt wurden, aber heutzutage sind sie es kennen die Tiefen des Heidentums nicht. Daher ist es erlaubt, mit ihnen (auch) an ihrem Festtag Geschäfte zu machen, ihnen zu leihen und alle anderen Angelegenheiten zu erledigen.“ Der Shulchan Aruch zitiert keine abweichende Meinung, ebensowenig wie die Rema, Shach, Taz oder andere Poskim. Daher sehe ich hier, bei allem Respekt vor den oben Genannten, wirklich kein Mysterium. Es ist ganz klar, dass das Verbot nicht mehr gilt.
Doppelte AA
Doppelte AA
Alter Bochum
Doppelte AA
Ray Butterworth