Können Ausgaben für die Teilnahme an Aktionärsversammlungen von der US-Einkommensteuer abgesetzt werden?

Ich habe ein paar verschiedene Stammaktienbestände, von denen ich vierteljährliche Dividenden erhalte. Außerdem erhalte ich jährlich eine Einladung zur Hauptversammlung und natürlich die Stimmrechtsvollmacht.

Ich habe oft gedacht, es wäre interessant, an einem Jahrestreffen teilzunehmen, aber der Aufwand ist so gut wie nicht zu rechtfertigen. Jetzt, da ich im Ruhestand bin, habe ich sicherlich die Zeit, daran teilzunehmen.

Wenn mir Kosten für die Teilnahme an einer Aktionärsversammlung entstehen, gibt es eine Möglichkeit, die Kosten in meiner jährlichen US-Einkommenssteuererklärung abzusetzen? Es scheint, als könnte es als Geschäftsausgabe betrachtet werden, die verwendet werden könnte, um den steuerpflichtigen Betrag meiner Dividenden zu reduzieren, da es mir um den Schutz meiner Investition geht.

Antworten (1)

Nein, nicht abzugsfähig.

Es stimmt, dass einige Investitionsausgaben abzugsfähig sind, hauptsächlich als „sonstige Einzelausgaben“, jedoch nur der Betrag, der 2 % Ihres bereinigten Bruttoeinkommens übersteigt. Aber wie in IRS Pub 550 erklärt , das die relevanten Regeln darlegt:

Aktionärsversammlungen. Transport- und andere Kosten, die Sie zahlen, um an Aktionärsversammlungen von Unternehmen teilzunehmen, an denen Sie außer dem Besitz von Aktien kein Interesse haben, können Sie nicht abziehen. Dies gilt auch dann, wenn Sie mit Ihrer Teilnahme Informationen erhalten möchten, die für weitere Investitionen nützlich sind.

Razzle-fratz. Ich hatte befürchtet, dass es so einfach sein könnte, aber die Hoffnung lebt ewig.
Was würde also eine Beteiligung darstellen, die keine Aktien besitzt? Sag mal, wenn du ein Offizier der Firma wärst?
Nun, das war clean n' cut, nicht wahr!
Was ist mit einem Stimmrechtsanteil?
@JoeZ.: Ich bin mir nicht sicher, auf welche Art von anderen Interessen sie sich beziehen könnten, aber "Mitarbeiter des Unternehmens" oder "Direktor" oder ähnliches scheint eine gute Vermutung zu sein.
@coteyr: Da der Besitz von (Stamm-)Aktien im Allgemeinen Stimmrechte beinhaltet, denke ich, wenn diese Unterscheidung wichtig wäre, hätten sie es gesagt.