Ich habe im Dezember 2016 geheiratet und bis November 2016 war mein Ehepartner sozialversicherungspflichtig. Da unser gemeinsames Einkommen die Leistungsgrenze übersteigt, hat sie die Leistungen ab Dezember eingestellt.
Wir haben ein SSA-1099-Formular erhalten, das die Leistungen zeigt, die sie in den ersten 11 Monaten des Jahres 2016 erhalten hat. Soll ich dies melden, wenn ich gemeinsam Steuern einreiche? Wird dieses Einkommen als steuerpflichtig angesehen, obwohl wir nicht verheiratet waren, als sie Leistungen erhielt?
Ihr Anmeldestatus wird am Ende des Jahres festgestellt. Da Sie am 31.12.2016 verheiratet waren, müssen Sie eine Heiratsurkunde abgeben und bei gemeinsamer Heiratsurkunde müssen die Einkünfte in die Erklärung aufgenommen werden.
Sie könnten sich den Status der Eheschließung separat ansehen, dies ist jedoch selten von Vorteil. Wenn Sie sich in einem Gemeinschaftseigentumsstaat befinden, wird dies nicht zu Ihren Gunsten ausfallen.
Ob alle ihre Leistungen steuerpflichtig sind, hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab.
Ben Miller - Erinnere dich an Monica
Mikeford