Muss ein öffentliches Gebäude für Pessach gereinigt werden?

Ist die Gemeinde dafür verantwortlich, öffentliche Gebäude (wie Synagogen, batei midrashot und Bibliotheken) für Pessach zu reinigen? Spielt es eine Rolle, ob es über die Feiertage genutzt wird oder nicht?

Wenn sie Chamez-frei sein müssen, wer ist dann für Bedika und Biur verantwortlich? Außerdem, wenn Chamez in einem dieser Gebäude zu Pessach gefunden wird, wer hat dann „bal yera'eh“ und „bal yimatze“ übertreten?

Antworten (1)

Das Shulchan Aruch ( OC 433:10 ) regelt, dass Synagogen vor dem Pessach auf Chamez überprüft werden müssen, da Kinder manchmal Chamez mitbringen.

Die dortige Mischna Berura impliziert die Kontrollpflicht der „Schamaschim“ (Messer) der Synagogen. Er stellt weiter fest, dass die Küster die Annullierung über das Chametz in der Synagoge nicht rezitieren müssen, da es ihnen nicht gehört, was impliziert, dass die Verletzung des Besitzes von Chametz auf die tatsächlichen Besitzer des Chametz fällt. Er ordnet auch an, dass man bei der Kontrolle der Synagogen den Segen über die Durchsuchung rezitieren darf.

Der Aruch HaShulchan ( OC 433:12 ) regelt, dass diese Überprüfung nicht unbedingt notwendig ist, da jegliches Chamez, das von den Kindern in der Synagoge zurückgelassen wird, als herrenlos angesehen wird. Als solcher sagt er, dass niemand gegen das Verbot des Besitzes von Chamez verstoßen würde. Der Mesner, sagt er, soll die Synagoge kontrollieren, aber scheinbar nur aus Gesetzesgeist, denn es sei nicht schön, Chamez in der Synagoge über Pessach anzuschauen. Der Aruch HaShulchan regelt dementsprechend, dass bei der Suche kein Segen rezitiert wird.