Nichtansässiger: Muss ich für 2019 staatliche Steuern zahlen?

Ich habe 2018 in den USA gelebt und gearbeitet und 2019 sowohl die Bundessteuer als auch die Staatssteuer (CA) eingereicht. Ich habe die USA im Dezember 2018 verlassen und mich in einem neuen Land niedergelassen.

Für 2019 habe ich geheiratet und mit meinem Ehepartner das ganze Jahr außerhalb der USA gelebt. Weder ich noch mein Ehepartner sind US-Bürger oder ständige Einwohner. Ich habe 2019 kein US-W2-Einkommen, aber ich habe einige langfristige Kapitalgewinne für das Jahr 2019. Meine Fragen lauten:

  1. Verstehe ich richtig, dass wir beide aus steuerlichen Gründen gebietsfremde Ausländer sind?
  2. Werde ich die US-Steuern für das Jahr 2019 als nichtansässiger Ausländer (verheiratete Anmeldung getrennt) einreichen? (Ich erfülle keinen wesentlichen Präsenztest)
  3. Für Bundessteuern werde ich die Kapitalgewinne + Dividenden melden und angemessen versteuern. Hab ich recht ?
  4. Muss ich überhaupt staatliche Steuern einreichen? Wenn ja, sollte das der letzte Staat sein, in dem ich gewohnt habe (CA), der ein Gemeinschaftseigentumsstaat ist? Muss ich eine ITIN für meinen Ehepartner beantragen?

Antworten (1)

  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja, wenn sie aus den USA stammen
  4. Sie werden kein Einwohner von Kalifornien sein. Sie unterliegen nur den kalifornischen Steuern auf Einkünfte, die in Kalifornien erzielt werden. Da Sie separat für den Bund einreichen, müssten Sie auch separat für den Staat einreichen. Angenommen, Ihr Ehepartner hat kein kalifornisches (oder US-amerikanisches) Einkommen, müsste er/sie keine kalifornische (oder bundesstaatliche) Steuererklärung einreichen und würde keine ITIN benötigen.
Bezüglich 3) In den USA bezogen bedeutet dies, dass es sich um einen Verkauf von US-Unternehmen handelte?
Bezüglich 4) Für die staatliche Rückkehr werden Informationen zum Ehepartner ausgefüllt. Was muss ich für die SSN oder ITIN eines Ehepartners ausfüllen?
@karen: Was das Einkommen von gebietsfremden Ausländern betrifft, das in den USA steuerpflichtig ist, müssten Sie den Abschnitt der Veröffentlichung 519 über Einkommensquellen für gebietsfremde Ausländer lesen.
@karen: In Bezug auf die SSN/ITIN des Ehepartners in der staatlichen Steuererklärung scheint es bei einem Blick auf das kalifornische Steuererklärungsformular nicht so, als müssten Sie die Informationen des Ehepartners auflisten, wenn Sie als verheiratete Anmeldung separat einreichen