OAS und Ehegattenzulage

Ich bin vor drei Monaten 64 Jahre alt geworden und beziehe derzeit Ehegattengeld. Kann ich den OAS-Antrag jetzt stellen oder soll ich warten?

Antworten (1)

Sie sollten inzwischen einen Brief von Service Canada erhalten haben. Falls nicht, dann lies hier:

http://www.esdc.gc.ca/en/cpp/oas/apply.page

In dem Monat, nachdem Sie 64 Jahre alt geworden sind, haben Sie von Service Canada erhalten

Ein Schreiben, in dem Sie darüber informiert werden, dass Sie Anspruch auf die Rente der Alterssicherung (OAS) haben könnten

  • Sie müssen Ihre AHV-Rente so schnell wie möglich beantragen, indem Sie das Ihrem Schreiben beigefügte Antragsformular ausfüllen und einsenden

Ein Schreiben, das Sie darüber informiert, dass Sie für die automatische Einschreibung ausgewählt wurden

  • Sie müssen Ihre AHV-Rente nicht beantragen, sofern die Angaben in Ihrem Schreiben korrekt sind.

Wenn Sie Ihre AHV-Rente aufschieben möchten, können Sie dies wie folgt tun:

  • Greifen Sie auf Ihr My Service Canada-Konto zu und folgen Sie den Anweisungen, oder
  • Unterschreiben und Rücksendung des automatischen Immatrikulationsbescheids per Post.

Einen Monat nach Ihrem 64. Lebensjahr haben Sie keinen Brief von Service Canada erhalten

Wenn Sie mit 65 Jahren Ihre Rente aus der AHV beziehen möchten, sollten Sie Ihre AHV-Rente sofort beantragen.

  • Wenn Sie bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben und Ihre AHV-Rente sofort beginnen möchten, sollten Sie den Antrag so bald wie möglich stellen, damit Ihnen keine Zahlungen entgehen (möglicherweise können wir Ihnen eine Nachzahlung bis maximal 11 Monate nach Eingang Ihrer Bewerbung).
Danke. Bisher habe ich noch keinen Brief von Service Canada erhalten.