Müssen Heißluftballonpiloten jemals Flugpläne einreichen? (Können sie einreichen?)
Als Ballonpilot: Nein, tun wir nicht. Wir fliegen regelmäßig in den Klassen G, D und E und werden gelegentlich in die Klasse C wechseln; aber es ist sehr verpönt ... und Sie haben besser ein Flugfunkgerät oder rufen zumindest den Tower an, um ihnen mitzuteilen, dass Sie dort sind. Natürlich haben Ballons immer Vorfahrt, wenn Sie uns also sehen, gehen Sie aus dem Weg; wir können nicht kontrollieren, wohin wir gehen.
Ein kurzer Blick auf die FAA-Regeln, die Heißluftballons regeln, lässt den Eindruck entstehen, dass sie in den USA jede Art von Luftraum betreten können, vorausgesetzt, sie können dies sicher tun. Theoretisch könnten sie also einen Flugplan einreichen oder zumindest die lokale ATC auf ihre Aktivitäten aufmerksam machen.
Abgesehen davon, nachdem ich zuvor an Heißluftballonoperationen beteiligt war, denke ich, dass dies nicht besonders machbar wäre.
Erstens wäre das Fliegen eines Heißluftballons außerhalb der Bedingungen der Sichtflugregeln (in der Lage zu sein, mehrere Meilen zu sehen) äußerst gefährlich, sodass Sie dafür keinen Flugplan einreichen müssten.
Zweitens möchten Sie einen Heißluftballon im Allgemeinen nur in sehr dünn besiedelten Gebieten (Luftraum der Klasse G) fliegen, und obwohl Sie einen Flugplan haben könnten, besteht wirklich keine Notwendigkeit. In einem überfüllten Gebiet (Klasse B oder Klasse A) wäre es äußerst gefährlich, in einem Heißluftballon zu navigieren. Es ist ziemlich schwierig, aus dem Weg zu gehen, da es manchmal ... zweifelhaft ist, zu kontrollieren, wohin Sie gehen.
Also, zusammenfassend, ja, es könnte getan werden, aber in den allermeisten Fällen gibt es wenig Notwendigkeit, es zu tun. Abgesehen davon, dass Sie nur das örtliche ATC darauf aufmerksam machen, dass Sie sich in der Gegend aufhalten werden.
Die ICAO-Standards unterscheiden nicht zwischen Heißluftballons und anderen Flügen, wenn es um Flugpläne geht. Das Folgende ist aus Rules of the Air (Anhang 2):
3.3.1.2
Ein Flugplan muss vorgelegt werden, bevor Folgendes durchgeführt wird:
a) jeder Flug oder Teil davon, der mit Flugverkehrskontrolldienst versehen werden soll;
b) jeder IFR-Flug innerhalb des beratenden Luftraums;
c) alle Flüge innerhalb oder in ausgewiesene Gebiete oder entlang ausgewiesener Strecken, wenn dies von der zuständigen ATS-Behörde verlangt wird, um die Bereitstellung von Fluginformationen, Alarmierungs- und Such- und Rettungsdiensten zu erleichtern;
d) jeder Flug innerhalb oder in ausgewiesene Gebiete oder entlang ausgewiesener Strecken, wenn dies von der zuständigen ATS-Behörde verlangt wird, um die Koordinierung mit geeigneten Militäreinheiten oder Flugsicherungseinheiten in angrenzenden Staaten zu erleichtern, um die mögliche Notwendigkeit eines Abfangens für die zu vermeiden Zweck der Identifizierung;
e) jeder Flug über internationale Grenzen.
Hinweis: Der Begriff „Flugplan“ wird verwendet, um auf verschiedene Weise vollständige Informationen zu allen in der Flugplanbeschreibung enthaltenen Punkten zu bezeichnen, die die gesamte Flugstrecke abdecken, oder begrenzte Informationen, die erforderlich sind, wenn der Zweck darin besteht, eine Freigabe für einen Minderjährigen zu erhalten Teil eines Fluges, z. B. das Überqueren einer Luftstraße, das Starten oder Landen auf einem kontrollierten Flugplatz.
Wie in der Anmerkung erwähnt, kann ein Flugplan einfach ein abgekürzter Flugplan sein, der über Funk übermittelt wird. Ein solcher Flugplan würde typischerweise nur Identifikation, Typ, Flugregeln, Personen an Bord und Absichten enthalten.
CG Campbell
TypIA
RamaFan
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Jay Carr
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