Ruft das Vorhandensein einiger gleicher Merkmale das Urheberrecht auf?

Ich möchte einen Manga machen. Die komplexe Geschichte verwendet Figuren aus Spielzeug, mit denen ich als Kind gespielt habe. Diese Charaktere waren Legos und wurden nicht in 2D gerendert.

Und ich habe einige Teile ihres Körpers gemischt, damit sie unterschiedlich sind. Ich habe sie so gezeichnet, wie sie im Manga aussehen würden, beruft es sich auf das Urheberrecht? OH UND so sehen sie ursprünglich aus Lego https://www.youtube.com/watch?v=p8MKx1yPjzU&list=PLCiI9BOkZ2QejozzUWfS9TY9T7U4n-_7j aus

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Bitte etwas genauer formulieren, was die Frage ist. Nur weil die Charaktere den Lego-Spielzeugen, die Sie als Kind hatten, ein wenig ähneln, verletzt das kein mir bekanntes Urheberrecht.
Wäre diese Frage besser für die Blöcke SE (einschließlich Legos) oder Anime- und Manga SE-Sites geeignet, als SE zu schreiben?

Antworten (1)

Wie ich es sehe, wurden Sie von den ursprünglichen Charakteren und Spielzeugen inspiriert , etwas Einzigartiges zu erschaffen. Meiner Meinung nach ist das keine Urheberrechtsverletzung, sondern Teil des normalen kreativen Prozesses.