Sind Ausschüttungen einer S-Corporation als langfristige Kapitalgewinne steuerpflichtig?

Wir haben mehrere Gesellschafter. Bei Bedarf werden wir eine Verteilung für Steuern vornehmen. Uns wurde gesagt, dass diese Ausschüttungen als langfristige Kapitalgewinne steuerpflichtig sind. Ist das richtig?

Sollten Aktionärsgehälter als Ausschüttungen statt Gehaltsabrechnungen gezahlt werden?

Diese Frage, money.stackexchange.com/questions/28935/… erklärt zusätzliche Bedenken hinsichtlich der Zahlung von S-Corp-Aktionären als Ausschüttungen im Vergleich zur Gehaltsabrechnung. Der Rat von LittleAdv ist gut, einen Steuerexperten zu konsultieren.

Antworten (1)

Wenn Sie eine S-Corp mit mehreren Aktionären haben, haben Sie wahrscheinlich auch einen Steuerberater, der vorgeschlagen hat, zunächst eine S-Corp zu verwenden. Am besten fragen Sie diesen Berater zu diesem Thema.

Wenn Sie sich entschieden haben, S-Corp für mehrere Aktionäre ohne professionelle Anleitung zu verwenden, sollten Sie wahrscheinlich nach einem solchen Experten suchen, oder Sie könnten in Schwierigkeiten geraten.

Das heißt, und erinnern Sie daran: 1. Kostenlose Beratung im Internet ist genau das wert, was Sie dafür bezahlt haben, und 2. Ich bin kein Steuerfachmann oder Steuerberater, Sie sollten mit einem in Ihrem Staat zugelassenen EA/CPA sprechen , hier ist das:


Im Allgemeinen sind S-Corps für Steuerzwecke nicht berücksichtigte Körperschaften und ihre Einkünfte fließen an die individuellen Steuererklärungen ihrer Aktionäre über K-1-Formulare, die jährlich von der S-Corp verteilt werden. Die Aktionäre müssen die Gewinne nicht tatsächlich abheben, aber wenn sie nicht abgezogen werden, werden sie zu ihren Kostenbasen in den Aktien hinzugefügt.

Ich vermute, Ihr Unternehmen verteilt das Nettoeinkommen nicht, sondern behält es auf dem Unternehmenskonto und verteilt nur genug, um die Steuern der Aktionäre auf ihren jeweiligen Einkommensanteil zu decken. In diesem Fall wird der nicht ausgeschüttete Betrag zu ihrer Bemessungsgrundlage hinzugerechnet, der ausgeschüttete Betrag wurde bereits über K-1 versteuert.

Wenn die Kapitalgesellschaft mehr als den Anteil des Anteilseigners am Reingewinn ausschüttet, gibt es je nach den Umständen verschiedene Möglichkeiten:

  1. Die zusätzliche Ausschüttung wird als Gehalt an den Anteilseigner und als Abzug für die Gesellschaft behandelt (dh: Erhöhung des Nettoeinkommens für die übrigen Anteilseigner).

  2. Die zusätzliche Ausschüttung wird als Kapitalrendite behandelt, wodurch die Basis dieses Anteilsinhabers an den Anteilen verringert wird, die anderen Anteilsinhaber jedoch nicht betroffen sind. Wenn die Basis 0 ist, wird sie als Einkommen für den Anteilseigner behandelt und zu den üblichen Sätzen besteuert.

  3. Die zusätzliche Ausschüttung wird als „Rückkauf“ behandelt, wodurch der Eigentumsanteil dieses Aktionärs an dem Unternehmen reduziert und der „zurückgekaufte“ Anteil unter den übrigen Aktionären neu verteilt wird. In diesem Fall wird es als Verkauf von Aktien behandelt, und der Gewinn wird wie bei jedem anderen Aktienverkauf berechnet, einschließlich kurzfristiger vs. langfristiger Besteuerung (es gibt auch Abschnitt 1244, der hier nützlich sein kann).

  4. Die zusätzliche Ausschüttung wird als Dividende behandelt. Dies ist bei S-Corp sehr selten, kann aber passieren, wenn es vorher ein C-Corp war. In diesem Fall werden sie als Dividenden besteuert.

Beachten Sie, dass die Optionen Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 den Anteilseigner der NIIT unterwerfen, während Option Nr. 1 den Anteilseigner der FICA-/Selbständigkeitssteuer unterwirft (und das Unternehmen der Lohnsummensteuer unterwirft).

Es könnte andere Optionen geben. Ihr zugelassener Steuerberater geht mit Ihnen alle Fakten und Umstände durch und schlägt Ihnen die beste Vorgehensweise vor.