Sole Proprietor LLC vierteljährliche geschätzte Steuerzahlung

Dies wird meine erste vierteljährliche geschätzte Bundessteuerzahlung für eine Einzelmitglieds-LLC sein (behandelt als nicht berücksichtigte juristische Person – Einzelunternehmer). Ich sehe online, dass ich für jährliche Steuern den Plan C ausfüllen muss, aber ich sehe kein Plan-C-Formular, wenn ich die vierteljährlichen Steuerzahlungen bezahle.

  1. Existiert Plan C für vierteljährliche Zahlungen?
  2. Soll ich die Zahlung einfach mit dem Formular 1040-ES vornehmen, ohne mir Sorgen darüber machen zu müssen, dass die Einkünfte als Geschäftseinnahmen gemeldet werden?

Außerdem noch eine Frage:

Ich reiche gemeinsame Erklärungen mit meinem Ehepartner ein, aber ich bin der alleinige Eigentümer der LLC. Aber wenn wir unsere Steuerzahlung leisten, ist er die primäre Person (ich meine, er wird als primäre SSN-Nummer aufgeführt) und ich werde als Ehepartner (sekundäre SSN-Nummer) aufgeführt. Wenn ich jetzt das Formular 1040ES ausfülle, um meine geschätzten vierteljährlichen Zahlungen für das Einzelunternehmen zu zahlen, führe ich ihn dann immer noch als Hauptperson auf?

Außerdem hat meine LLC ihre eigene EIN, aber das Formular 1040ES hat keinen Platz, um die EIN-Nummer der LLC einzufügen. Ich bin also etwas verwirrt, wie ich diese Zahlungen leisten soll?

Jede Hilfe wäre sehr willkommen.

Antworten (1)

Existiert Plan C für vierteljährliche Zahlungen?

NEIN.

Soll ich die Zahlung einfach mit dem Formular 1040-ES vornehmen, ohne mir Sorgen darüber machen zu müssen, dass die Einkünfte als Geschäftseinnahmen gemeldet werden?

Du sollst nur 1/4 deiner geschätzten Steuern zahlen. Wenn Ihre LLC eine steuerlich nicht berücksichtigte Körperschaft ist, muss sie keine eigenen Steuern einreichen oder zahlen. Für den IRS ist Ihre LLC nur Sie und muss selbst keine Steuern zahlen.

Die Strafe für die Unterzahlung Ihrer geschätzten vierteljährlichen Steuern ist minimal, solange der volle fällige Betrag bis zum Abgabetermin des Jahres bezahlt wird und der IRS automatisch die Strafe berechnet und Ihnen diese in Rechnung stellt. Ich würde mir nicht allzu viele Gedanken darüber machen, ob Sie es im ersten Jahr genau richtig machen, denn das ist sowieso fast unmöglich.