Wenn ich Aktien durch vom Arbeitgeber bereitgestellte Aktien (RSU) geerbt habe. Ich habe noch nie einen „Buy to open“-Trade platziert.
Wenn ich eine CALL-Option verkaufen und einen Trade platzieren möchte (angenommen, der aktuelle Aktienkurs beträgt 150 USD) und ich einen Call für einen Ausübungspreis von 180 USD verkaufe. Soll ich den Optionshandel als „Verkaufen zum Schließen“ oder „Verkaufen zum Eröffnen“ platzieren?
Wenn Sie nicht bereits die genaue Option (nicht die Aktie) besitzen, wäre Ihre Order „Verkaufen zum Eröffnen“. Sie eröffnen eine Optionsposition.
Wenn Sie genau diese Option besitzen (gleicher Typ, Ausübungspreis und Verfall) und sie verkaufen möchten, dann würden Sie „Sell to Close“ wählen. Sie schließen eine Position, die Sie derzeit besitzen.
Beachten Sie, dass der Verkauf von gedeckten Calls (Calls, wenn Sie die zugrunde liegende Aktie bereits besitzen) ziemlich riskant sein kann. Sie reduzieren im Wesentlichen Ihr Engagement in Bezug auf den Aktienkurs, indem Sie auf jeglichen Aufwärtsgewinn über dem Ausübungspreis verzichten, um im Voraus eine Prämie zu erhalten. Wenn die Aktie den Ausübungspreis überschreitet, ist Ihr Gewinn auf den Ausübungspreis zuzüglich der erhaltenen Prämie begrenzt (abzüglich des Betrags, den Sie für die Aktie bezahlt haben, was bei einem RSU null ist). Wenn der Vorrat fällt, können Sie die Prämie behalten, tragen aber die Hauptlast des Verlustes des Vorrats.
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Bob Bärker