Sollte LLC in den USA oder im Ausland eröffnet werden?

Ich bin sowohl US- als auch EU-Bürger und möchte eine Investment-Holdinggesellschaft unter einer LLC eröffnen. Sollte die LLC für optimale steuerliche Verhältnisse in den USA oder im Ausland eröffnet werden?

Geht es um Steuerersparnis oder um etwas anderes?
Off-Topic - auf dieser Seite geht es nicht um Unternehmensfinanzierung

Antworten (4)

Wenn es nur um Investitionen geht, dann achten Sie auf die CFC- und PFIC-Regeln, denen Sie unterliegen. Der IRS schreibt diese vor und ist ausschließlich für Strukturen außerhalb der Vereinigten Staaten bestimmt.

Grundsätzlich besteuern sie Sie mit etwa 10% auf den Wert der Beteiligungen, während die Vermögenswerte in der LLC offshore stationiert sind.

Der Weg, dies zu umgehen, besteht darin, geistiges Eigentum nur Offshore zu halten. Der entscheidende Punkt ist, dass geistiges Eigentum nicht einfach bepreist werden kann und daher die 10 %-Steuer aufgehoben werden könnte. Idealerweise, weil Sie IP für 1 $ an die LLC übertragen haben oder die LLC zum Zeitpunkt der Erstellung der ursprüngliche Eigentümer der IP war.

(Beispiel: Ist dieses Patent wertlos oder 2 Milliarden Dollar wert? Niemand weiß es und es wurde damals für 1 Dollar an diese LLC übertragen, aber Ihre Offshore-LLC kann es für 2 Milliarden Dollar pro Monat lizenzieren ... an diesem Punkt Ihre LLC ist mehr als eine passive ausländische Investmentgesellschaft und unterliegt nicht den PFIC-Regeln)

Viel Spaß. Die Regeln schaffen die Möglichkeiten.

Was ist Ihr Grund, LLC gegenüber (US) C-Corporations oder (EU, offshore) Ltd/GmbH zu wählen?

Worauf Sie achten müssen, sind Kapitalertragssteuern von Unternehmen, und das hängt von der Art der Investitionen ab, die Sie halten würden – unter der Annahme, dass es sich um Papiervermögen handelt, würde ich mich für Zypern oder Gibraltar entscheiden.

Die Frage ist zunächst die des Wohnsitzes. Wo sind Sie steuerlich ansässig? Wenn Sie zu Steuerzwecken in den USA ansässig sind, spielt es keine Rolle, wo Sie das Unternehmen gründen, da es Subpart F unterliegt und das Einkommen in den USA als steuerpflichtig gilt, unabhängig davon, ob Sie es nach Hause bringen oder nicht. Wenn Sie aus steuerlichen Gründen ein EU-Bürger sind, hängt dies von dem Land ab, in dem Sie ansässig sind (bitte beachten Sie, dass „Wohnsitz“ NICHT bedeutet, wo Sie leben, sondern wo Sie gesetzlich steuerpflichtig sind und 2 solide Jahre außerhalb bestimmter Länder verbringen könnten und dort trotzdem steuerpflichtig sein). In einer perfekten Welt sind Sie steuerlich in einem Land ansässig, das keine CFC-Regeln wie Zypern hat, und Sie können eine Holdinggesellschaft aus einer Nullsteuer-Gerichtsbarkeit heraus strukturieren und möglicherweise die Investitionen dort durchführen. dann kommt es aber auch darauf an, um welche Art von Investitionen es sich handelt. Wenn es sich beispielsweise um Immobilieninvestitionen handelt, unterliegen Sie der Besteuerung in der Gerichtsbarkeit, in der sie sich befinden, und möglicherweise auch in der Gerichtsbarkeit, in der Sie leben, wenn Sie das Geld nach Hause bringen. Jeder, der Sie berät, ohne sich vorher mit Ihrem Steuerwohnsitz zu befassen, ist jemand, vor dem Sie davonlaufen sollten, weil er Ihnen keine guten Ratschläge gibt.

Das OP gibt an, dass er US-Bürger ist, es gibt keine Frage des Wohnsitzes.

In den USA wäre die LLC für Steuerzwecke transparent, sodass Sie keinen Vorteil (außer Haftungsschutz) erhalten.

Wenn Sie die LLC anderswo gründen, werden die USA sie als CFC/PFIC besteuern (wie bereits von anderen erwähnt wurde), und das wollen Sie nicht .

Sprechen Sie mit einem Steuerberater, der in den USA (EA/CPA) und in Ihrem EU-Land zugelassen ist und sich mit dem Steuerabkommen zwischen den USA und Ihrem aktuellen Wohnsitzland auskennt. Es ist überhaupt nicht einfach. Möglicherweise verstoßen Sie (in den USA) bereits gegen die CFC/PFIC/FBAR/Sub F-Vorschriften, wie es viele US-Expats tun.