Sozialversicherungslücke nach Aufenthalt in Deutschland

Ich habe 17 Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet, jetzt bin ich nach Großbritannien zurückgekehrt. Ich habe ein U1-Formular erhalten, um meine staatlichen Beiträge zum deutschen System zu bestätigen. Kann dieses verwendet werden, um die Lücken in meinem Sozialversicherungsnachweis im Vereinigten Königreich zu füllen?

Antworten (2)

Disclaimer: Ich bin weder Steuerexperte noch Jurist. Sie sollten sich wahrscheinlich an HMRC wenden, um die Situation zu besprechen.

Ich werde möglicherweise nicht gehen , aber Sie können möglicherweise eine deutsche Rente beantragen, um Ihre britische Rente aufzustocken.

Diese HMRC-Seite enthält:

Wenn Sie für einen Arbeitgeber im EWR arbeiten

Normalerweise zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge in dem EWR-Land, in dem Sie arbeiten, anstelle der Sozialversicherung. Das heisst:

  • Sie sind durch die Sozialversicherungsgesetze dieses Landes abgedeckt und haben dort möglicherweise Anspruch auf Leistungen

  • Ihr Anspruch auf Leistungen im Vereinigten Königreich (z. B. staatliche Rente) kann beeinträchtigt werden, da es eine Lücke in Ihren Sozialversicherungsbeiträgen geben wird

Sie können in dem Land, in dem Sie arbeiten, weiterhin kostenlose oder ermäßigte medizinische Behandlung erhalten.

Da Deutschland im EWR liegt, nehme ich an, dass Sie während Ihres Aufenthalts durch das deutsche Äquivalent der Sozialversicherung abgedeckt waren, aber Ihre staatliche Rente könnte beeinträchtigt werden, wenn Sie hier abwesend sind und keine NI gezahlt haben.

Wenn im Ausland geleistete Beiträge Ihrem UK NI-Konto gutgeschrieben werden könnten , hätte ich erwartet, dass dies erwähnt wird (obwohl die Tatsache, dass dies nicht erwähnt wird, keine Garantie dafür ist, dass dies nicht der Fall ist).

Diese HMRC-Seite scheint jedoch darauf hinzudeuten, dass Sie möglicherweise tatsächlich eine staatliche Rente aus Deutschland für die dort gearbeitete Zeit beantragen können:

Wenn Sie in einem anderen Land leben oder arbeiten, können Sie möglicherweise Beiträge zum staatlichen Rentensystem dieses Landes leisten.

Wenn Sie in der Vergangenheit in einem anderen Land gelebt oder gearbeitet haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die staatliche Rente dieses Landes und eine britische staatliche Rente.
...
Sie müssen Ihre staatliche Rente nur in dem Land beantragen, in dem Sie zuletzt gelebt oder gearbeitet haben. Ihr Anspruch gilt für alle EWR-Länder (einschließlich Großbritannien) und die Schweiz. Sie müssen den Antrag nicht für jedes Land separat stellen.

Während Sie die deutschen Beiträge vielleicht nicht verwenden können, um das „Loch“ in Ihren britischen Aufzeichnungen zu „füllen“, können Sie möglicherweise eine Aufstockung Ihrer staatlichen Rente erhalten.

Wenn Sie schließlich Ihre Sozialversicherungsbeiträge manuell "aufstocken" möchten, heißt es auf dieser HMRC-Seite :

Fristen

Freiwillige Beiträge können Sie in der Regel für die letzten 6 Jahre zahlen. Einsendeschluss ist jeweils der 5. April.

Beispiel

Sie haben bis zum 5. April 2018 Zeit, um Lücken für die Steuerjahre 2011 bis 2012 nachzuholen.

Abhängig von Ihrem Alter können Sie manchmal für Lücken von vor mehr als 6 Jahren bezahlen.

Anschließend werden einige altersbedingte Verlängerungen der Regelfrist aufgeführt.

Siebzehn fehlende Jahre sind vielleicht kein Problem. Für eine volle Rente braucht man 35 Jahre, wenn man also mit 16 Jahren mit der Beitragszahlung begonnen hat und das gesetzliche Rentenalter 68 Jahre oder älter ist (also derzeit unter 47 Jahre alt ist), kann man sich genau 17 Jahre Fehlzeit leisten.

Die im deutschen System verbrachte Zeit wird angerechnet (ebenso die im britischen System verbrachte Zeit für die jeweiligen Mindestbeträge in Deutschland). Zumindest ist das die Situation, während das Vereinigte Königreich EU-Mitglied ist; Wer weiß, was nach dem Brexit passiert.