Staatliche Einkommensteuer : Vollständiger Einwohner, Ehegatte teilweiser Einwohner: gemeinsame Abgabe möglich?

2018 war ich ganzjährig in New Jersey ansässig, mein Ehepartner war jedoch ein Teiljahresansässiger: Er zog am 1. August endgültig nach Deutschland und richtete dort seinen Wohnsitz ein. Danach verdiente er Lohn und zahlte (hohe!) Steuern in Deutschland.

Wir haben eine gemeinsame Bundeseinkommensteuer eingereicht. Für die Bundeseinkommensteuer haben wir seine deutschen Einkünfte gemeldet, aber eine Doppelbesteuerung durch einen ausländischen Steuerfreibetrag vermieden.

Was die NJ-Einkommensteuer anbelangt, ist mein Verständnis, dass er seine deutschen Einkünfte nicht melden muss, da er nicht mehr in NJ ansässig war.

Aber ist es tatsächlich möglich, eine gemeinsame Einkommensteuererklärung für den Bundesstaat NJ einzureichen, wenn ich ein ganzjähriger Einwohner und er ein teilweiser Einwohner ist? Ich sehe keinen Grund, warum nicht, aber ich fand die Dokumentation zu diesem Punkt nicht klar: https://www.state.nj.us/treasury/taxation/pdf/pubs/tgi-ee/git6.pdf

Seub – Ich habe Ihr Kopfgeld umgekehrt, um Sie über 100 Wiederholungen zu halten, und mein eigenes hinzugefügt, um Ihnen zu helfen, Ihre Frage zu beantworten.
@JoeTaxpayer Ich wusste nicht, dass Sie ein Kopfgeld rückgängig machen können. Kannst du nicht auch eine annehmen?
Ich wusste das bis heute nicht, ich habe meinen Mod-Bildschirm benutzt, und die Rückgängig-Prämie war da. Mal sehen was in 7 Tagen passiert. Ich bin mir nicht sicher, ob ich zurückkommen muss, um es zu vergeben, oder ob OP es tut.
@Seub - beantwortet die eine Antwort unten Ihre Frage richtig?
@JoeTaxpayer Nein, tut es nicht. Meine Frage ist: Kann ein Ehepaar eine gemeinsame NJ-Erklärung einreichen, wenn ein Ehepartner ein ganzjähriger Einwohner und der andere Ehepartner ein teilweiser Einwohner ist. Die folgende Antwort beantwortet diese Frage nicht und liefert keine neuen Informationen im Vergleich zu dem von mir verlinkten PDF.
Hallo. Ich befinde mich in einer fast identischen Situation, außer dass ich und mein Ehepartner planen, in verschiedenen Bundesstaaten getrennt als verheiratet einzureichen. Können Sie bitte mitteilen, welche Informationen Sie gefunden haben und was Sie letztendlich getan haben?
@RvPr: Am Ende haben wir gemeinsam sowohl für den Bund als auch für NJ eingereicht. Für den Bund haben wir die deutschen Einkünfte gemeldet und den ausländischen Steuerausschluss verwendet. Für NJ haben wir seine deutschen Einkünfte nicht gemeldet (tatsächlich haben wir das aus Versehen gemacht und dann eine geänderte Steuererklärung eingereicht).
@Seub Danke. Als Sie sagten „Ausnahme ausländischer Steuern genutzt“, meinten Sie Foreign Earned Income Exclusion (FEIE) oder meinten Sie Foreign Tax Credit (FTC)?
@RvPr Auslandssteuergutschrift

Antworten (1)

Es scheint, dass Ihr Ehemann die Anforderungen für den steuerlichen Wohnsitz in NJ erfüllen würde, da der 1. August bedeuten würde, dass er dort länger als 183 Tage gelebt hat, aber Sie müssten den Aufenthaltsstatus anhand des von Ihnen verlinkten Dokuments überprüfen. Sehen Sie sich die Definitionen von Domizil, ganzjährig ansässig und die Ausnahmen unter ganzjährig nicht ansässig auf Seite 3 an.

Wenn er die Anforderungen für einen Nichtansässigen erfüllt, dann heißt es in den Anweisungen für New Jersey 1040 :

Im Allgemeinen müssen Sie denselben Anmeldestatus verwenden wie für Bundeszwecke

Geben Sie dann einige Ausnahmen an, die Sie treffen können, und geben Sie Folgendes an:

Wenn während des gesamten Steuerjahres ein Ehegatte ein Einwohner und der andere ein Ausländer war, kann der Einwohner eine separate New-Jersey-Erklärung einreichen. Der Einwohner berechnet das Einkommen und die Freibeträge so, als ob eine bundesstaatliche verheiratete, separate Erklärung eingereicht worden wäre. Sie haben die Möglichkeit, eine gemeinsame Erklärung einzureichen, aber in diesem Fall würde Ihr gemeinsames Einkommen besteuert, als ob Sie beide Einwohner wären.

In den Anweisungen von 1040 NJ heißt es auch: "Nur Einkommen melden, das Sie verdient haben, als Sie in New Jersey ansässig waren." in der Abteilung für Teiljahresbewohner, also scheinen Sie dort in guter Verfassung zu sein.

Ihre Antwort scheint den Begriff "Teiljahresansässiger" zu ignorieren: siehe verknüpfte Datei. Ein Teiljahresansässiger ist nur verpflichtet, sein Einkommen für den Teil des Jahres zu melden, in dem er/sie ansässig war.
Ja, das scheint mir entgangen zu sein. Ich habe es oben korrigiert.