2018 war ich ganzjährig in New Jersey ansässig, mein Ehepartner war jedoch ein Teiljahresansässiger: Er zog am 1. August endgültig nach Deutschland und richtete dort seinen Wohnsitz ein. Danach verdiente er Lohn und zahlte (hohe!) Steuern in Deutschland.
Wir haben eine gemeinsame Bundeseinkommensteuer eingereicht. Für die Bundeseinkommensteuer haben wir seine deutschen Einkünfte gemeldet, aber eine Doppelbesteuerung durch einen ausländischen Steuerfreibetrag vermieden.
Was die NJ-Einkommensteuer anbelangt, ist mein Verständnis, dass er seine deutschen Einkünfte nicht melden muss, da er nicht mehr in NJ ansässig war.
Aber ist es tatsächlich möglich, eine gemeinsame Einkommensteuererklärung für den Bundesstaat NJ einzureichen, wenn ich ein ganzjähriger Einwohner und er ein teilweiser Einwohner ist? Ich sehe keinen Grund, warum nicht, aber ich fand die Dokumentation zu diesem Punkt nicht klar: https://www.state.nj.us/treasury/taxation/pdf/pubs/tgi-ee/git6.pdf
Es scheint, dass Ihr Ehemann die Anforderungen für den steuerlichen Wohnsitz in NJ erfüllen würde, da der 1. August bedeuten würde, dass er dort länger als 183 Tage gelebt hat, aber Sie müssten den Aufenthaltsstatus anhand des von Ihnen verlinkten Dokuments überprüfen. Sehen Sie sich die Definitionen von Domizil, ganzjährig ansässig und die Ausnahmen unter ganzjährig nicht ansässig auf Seite 3 an.
Wenn er die Anforderungen für einen Nichtansässigen erfüllt, dann heißt es in den Anweisungen für New Jersey 1040 :
Im Allgemeinen müssen Sie denselben Anmeldestatus verwenden wie für Bundeszwecke
Geben Sie dann einige Ausnahmen an, die Sie treffen können, und geben Sie Folgendes an:
Wenn während des gesamten Steuerjahres ein Ehegatte ein Einwohner und der andere ein Ausländer war, kann der Einwohner eine separate New-Jersey-Erklärung einreichen. Der Einwohner berechnet das Einkommen und die Freibeträge so, als ob eine bundesstaatliche verheiratete, separate Erklärung eingereicht worden wäre. Sie haben die Möglichkeit, eine gemeinsame Erklärung einzureichen, aber in diesem Fall würde Ihr gemeinsames Einkommen besteuert, als ob Sie beide Einwohner wären.
In den Anweisungen von 1040 NJ heißt es auch: "Nur Einkommen melden, das Sie verdient haben, als Sie in New Jersey ansässig waren." in der Abteilung für Teiljahresbewohner, also scheinen Sie dort in guter Verfassung zu sein.
JTP - Entschuldige dich bei Monica
TM
JTP - Entschuldige dich bei Monica
JTP - Entschuldige dich bei Monica
Seub
RvPr
Seub
RvPr
Seub