Kann ich die Eheschließung separat einreichen, wenn ich bereits eine Roth IRA, aber keine Beiträge habe?

Ich habe eine Roth IRA, die eröffnet wurde, als ich 2014 ledig war. Ich habe Beiträge für das Steuerjahr 2014 geleistet. Jetzt im Jahr 2015 habe ich immer noch dieses Konto, aber ich habe für das Jahr 2015 keine Beiträge darauf geleistet. Jetzt habe ich geheiratet Ende 2015, also möchte ich wissen, ob ich meine Steuererklärung für 2015 separat einreichen kann oder zusammen einreichen muss?

Antworten (2)

Sie scheinen einige Missverständnisse über die Steuergesetze zu haben.

  • Ihr Familienstand für das Steuerjahr 2015 ist Ihr Stand am 31. Dezember 2015.

  • Wenn Sie am 31. Dezember 2015 verheiratet sind, muss die Entscheidung zur Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung gemeinsam getroffen werden, d. h. beide Ehegatten müssen der Entscheidung zustimmen und diese Entscheidung durch Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung bestätigen. Sie können also nicht gemeinsam einreichen, es sei denn, Ihre Braut / Ihr Bräutigam von ein paar Monaten stimmt dem zu. Wenn Sie einseitig entscheiden, dass Sie aus moralischen Gründen (oder Steuergesetzen) eine separate Steuererklärung abgeben müssen, kann Ihr Ehepartner nichts dagegen tun: Er muss zwangsläufig eine separate Steuererklärung abgeben.

  • Das US-Steuerrecht verlangt im Allgemeinen, dass ein verheiratetes Paar eine gemeinsame Einkommensteuererklärung einreicht (selbst wenn nur eines ein Einkommen hatte), und fördert diese Wahl, indem es die Steuersätze/Regeln für den Status „Married Filing Separately“ (MFS) erschwert. Im Allgemeinen ist die Summe der Steuern, die auf zwei MFS-Erklärungen gezahlt werden, um einiges höher als die Gesamtsteuer, die auf eine gemeinsam eingereichte Eheerklärung (MFJ) gezahlt wird; die verschiedenen Grenzwerte für die Berechtigung, zu IRAs beizutragen/ IRA-Beiträge abzuziehen usw. sind gering usw. Andererseits beidesEhegatten tragen die gemeinsame Verantwortung für die bei einer MFJ-Erklärung fälligen Steuern (wenn einer nicht zahlt, wird der IRS den anderen für den gesamten Betrag verfolgen) sowie für die Richtigkeit der Erklärung). Wenn ein Ehepartner Grund zu der Annahme hat, dass der andere spart, nicht alle Einkünfte deklariert, nicht erlaubte Abzüge nimmt usw. Vielleicht möchten Sie es ablehnen, eine MFJ-Rückgabe einzureichen und stattdessen MFS einzureichen

  • Es gibt einige Sonderregeln, die gelten, wenn ein Ehepartner kein US-Bürger ist und aufgrund des Einwanderungsstatus kein Steueransässiger in den USA ist. Gegebenenfalls sind separate Steuererklärungen erforderlich, es sei denn, der Ehegatte ohne Staatsbürgerschaft entscheidet sich dafür, als in den USA ansässiger Steuerpflichtiger behandelt zu werden. Diese Wahl ermöglicht die Einreichung einer gemeinsamen Steuererklärung, aber durch die Wahl dieser Option unterliegt auch das weltweite Einkommen des Nicht-Staatsbürgers der US-Einkommensteuer.

  • Die Existenz Ihres zuvor eröffneten Roth IRA-Kontos (für das Steuerjahr 2014) hat keinen Einfluss darauf, wie Sie Ihre Steuererklärung für 2015 einreichen, selbst wenn Sie das Roth IRA-Konto im Laufe des Jahres 2015 eröffnet und bis zum Stichtag 15. April 2015 dazu beigetragen haben für Beiträge 2014. Die Wahl zwischen MFJ und MFS für 2015 muss nicht vor dem 15. April 2016 getroffen werden und könnte die Berechtigung beeinträchtigen, zu einem Roth IRA für 2015 beizutragen oder Beiträge zu einem traditionellen IRA abzuziehen, da die Einkommensbeschränkungen für MFJ-Rückgaben ganz anders sind als das Einkommen Einschränkungen für MFS-Rückgaben.

Sie können jederzeit gemeinsam oder getrennt einreichen, wie Sie möchten.

Ich denke, Sie denken vielleicht über die Einkommensgrenze für Roth IRA-Beiträge nach, bei der der Betrag, den Sie beisteuern können, von 0 auf 10.000 US-Dollar sinkt, wenn Sie getrennt einreichen. Da Sie für 2015 keinen Beitrag leisten, ist dies irrelevant.