Steuerklassenwechsel in Deutschland?

Ich bin vor 2 Monaten für einen neuen Job von Dubai nach Deutschland gezogen. Ich bin in Steuerklasse 1 eingestuft. Ich bin verheiratet, aber weil meine Frau auf ihr Langzeitvisum wartete (sie hat keinen EU-Pass), denke ich, dass das in Ordnung ist.

Aber jetzt, wo ihr Langzeitvisum genehmigt ist, wird sie nächste Woche nach Deutschland kommen, um bei mir zu leben. Von mehreren Websites verstehe ich, dass ich in eine andere Steuerklasse wechseln muss (oder kann), wenn Sie verheiratet sind. Meine Frau wird mindestens dieses und nächstes Jahr kein Gehalt/Job haben. In welche Steuerklasse soll ich also wechseln und wie geht das? Ist dies online möglich? Ich habe Paare in Klasse 3 und 5 gesehen, wenn es einen großen Unterschied zwischen den Einkommen beider Partner gibt, aber meine Frau wird 0 Einkommen haben.

Danke im Voraus.

Antworten (3)

Sie sollten in Klasse 3 wechseln.

Die 3/5-Kombination (du 3, sie 5) ist für asymmetrische Einkommen, 4/4 für eher symmetrische Einkommen. In jedem Fall definiert es nur Ihre Vorsteuerabzüge ; Ihre tatsächliche Steuerschuld wird nach Ablauf jedes Kalenderjahres berechnet. Sie werden im Laufe des Jahres mit Sicherheit zu viel Steuern zahlen (und es gibt keine einfache Möglichkeit, dies zu vermeiden), also stellen Sie sicher, dass Sie die Einkommenserklärung am Ende des Kalenderjahres abgeben, um die Überzahlung zurückzuerhalten ('Einkommensteuererklärung'). Der Aufenthalt in Klasse 1 ist nicht illegal, sondern ziemlich dumm, da Sie viel höhere Steuern zahlen, als eine unverheiratete Person, die viel mehr ist (verheiratet bedeutet, dass Ihr Einkommen für zwei Personen gilt, nicht für eine). Grundsätzlich reduziert die Umstellung auf 3/5 Ihre monatlichen Einkommensabzüge erheblich.

Ihre örtliche Finanzbehörde führt diese Änderung durch, es sollte einfach sein.

Hinweis: Wenn Sie in Klasse 1 oder 4 sind, steht es Ihnen frei, keine Einkommensteuererklärung abzugeben und einfach davon auszugehen, dass Sie die richtigen Steuern gezahlt haben. Wenn Sie andere Klassen auf einer Lohnsteuerbescheinigung haben oder wenn Sie mehr als eine Lohnsteuerbescheinigung haben und diese unterschiedliche Klassen haben, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Unter den oben genannten Umständen keine Steuererklärung einzureichen, ist nur Geldverschwendung.
Warum ist es doof, wenn man das Geld nach der Einkommenssteuererklärung trotzdem zurückbekommt? Am Ende ist alles gleich?
@gerrit: weil du der Regierung ein kostenloses Darlehen von deinem Geld gibst. Du könntest es behalten und stattdessen investieren.

Steuerklasse 3/5 ist laut dieser Liste die beste Wahl:

Steuerklasse I Alleinstehende oder getrennt lebende Personen, die weder unter die Kategorien II noch III fallen.

Steuerklasse II Ledig und getrennt lebend mit einem Kind mit Anspruch auf Kindergeld.

Steuerklasse III „verheiratet“ oder „verwitwete Arbeitnehmer im ersten Todesjahr des Ehegatten“

Steuerklasse IV Verheiratete Arbeitnehmer, die beide Einkünfte beziehen

Steuerklasse V Verheiratete Personen, die normalerweise in die Steuerklasse IV fallen würden, deren Ehegatte aber in die Steuerklasse III fällt.

Steuerklasse VI Arbeitnehmer, die Einkünfte aus einer anderen Beschäftigung auf anderen oder mehreren unterschiedlichen Lohnsteuerkarten beziehen.

Ja, Steuerklasse 3 ist wahrscheinlich die beste Wahl. Sie können die Steuerklasse nur einmal im Jahr wechseln (Stichtag 30.11.). Wenn Sie die Steuerklasse wechseln möchten, müssen Sie das amtliche Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ ausfüllen (Download: Bundesfinanzverwaltung offizielles Formular . Wichtig: Sie müssen es BEIDES unterschreiben und an das Finanzamt senden.Weitere Informationen finden Sie bei diesem Steuerklassen RatgeberAber keine Sorge, die endgültige Abschätzung erfolgt immer durch das Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung: Keine Sorge, auch wenn Sie nicht die günstigste Kombination gewählt haben, zahlen Sie am Ende keinen Cent mehr Steuern. Immerhin wird in der Steuererklärung nach Jahresende endgültig abgerechnet und hier spielen die Steuerklassen für die Höhe der erhobenen Steuer keine Rolle.