Tisha Ba'av, die am Schabbat ausfiel

Wenn Tisha Ba'av am Schabbat ausfiel und es daher auf Sonntag verschoben wurde. Muss ein Bar-Mizwa-Junge fasten, wenn er am Schabbat 13 Jahre alt wird? Mit anderen Worten: Stellt die Tatsache, dass Tisha Ba'av am Schabbat ausgefallen ist und nun auf den Sonntag verlegt wurde, den Fastenpflichtigen dar oder nicht? Bitte Quelle.

Meinst du, er ist am Sonntag 13 geworden?
Meiner Meinung nach müsste er fasten, wenn er am Schabbat 13 Jahre alt würde, weil er am Schabbat wahrscheinlich fasten würde. Eine Frage würde auftauchen, wenn er am Sonntag (Motzei Shabbat) 13 Jahre alt würde (dh 13 und einen Tag, an dem ein Teil eines Tages als Tag gezählt wird). Dann hätte er am Schabbat nicht fasten müssen, aber das Fasten wurde auf den Sonntag verschoben, als er die Bar Mizwa und damit die Fastenpflicht erreichte.

Antworten (1)

Der Kovetz Halachos schreibt, er solle möglichst fasten. Er bringt die Meinungen auf Seite 21: Fußnote 17. Der Avnei Nezer 426 war darüber muspak und erklärt, ob es als Tashlmin gilt oder nicht. Er scheint herauszukommen, dass es ein Katan ist und patur wäre. Maharsham 3:363 scheint auch Maikel zu sein, aber es kann immer noch ein Inyun von Chinuch geben, wenn es um Tisha Bav geht. Das Divrei Malkeil 5:130 argumentiert mit dem Maharsham und hält fest, dass ein Katan chayav zu schnell ist, da es nicht als Tashlumin betrachtet wird. Rav Asher Weiss hielt auch fest, dass es nicht als Tashlumin betrachtet wird, sondern von Chazal eingeführt wurde, um abgestoßen zu werden, also wäre einer Chayav.

Die Tatsache, dass vor dem 19. Jahrhundert niemand darüber gesprochen hat, unterstützt diejenigen, die behaupten, er sei derselbe wie jeder andere Erwachsene
Hört sich richtig an
@DoubleAA, alles, was es unterstützt, ist, dass die Antwort offensichtlich war. Nicht, was die Antwort war.
@msh nicht nur offensichtlich, sondern offensichtlich aus den verfügbaren Texten, von denen keiner eine Ausnahme von der Regel erwähnt, dass Erwachsene fasten. Ich kann bearbeiten, um dieses Enthymem zu verdeutlichen