Ist es am Schabbat erlaubt, das Innere eines nassen Bechers mit einer Papierserviette zu trocknen, oder wäre dies wegen Sechitah verboten?
Es gibt zwei Melachoth , die während eines Quetschvorgangs verletzt werden könnten - dosh / mefarek (Extraktion) oder melabein (Reinigung). In Bezug auf Ersteres geht es darum, die Feuchtigkeit in die Serviette aufzunehmen, nicht, sie abzugeben. Wenn etwas unbeabsichtigt auch extrahiert wurde, würde dies als davar she'eino mithkavein (unbeabsichtigt) angesehen und daher auch erlaubt (selbst nach Ansicht derjenigen, die der Meinung sind, dass man dosh / mefarek für die wünschenswerte Reextraktion einer künstlich absorbierten Substanz verletzen würde). Apropos Melabeinist die Serviette als Folge des Trocknens des Bechers typischerweise nicht sauberer. Siehe z. B. Shulchan Arukh OC 302:12, Mishna Berura 302:59 und Shemirath Shabbath Kehilchatha 12:19,21, alle hier zitiert .
Wenn man tatsächlich beabsichtigt/wünscht, dabei ein schmutziges Tuch zu reinigen, wäre dies verboten. Wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass man das Trockentuch anschließend auswringen und reinigen würde, kann es ein rabbinisches Verbot geben, es zu verwenden. Siehe zB Shulchan Arukh OC 302:11; Mischna Berura 302:46 und 302:57; und Shemirath Shabbath Kehilchatha 14:29, alle hier zitiert .
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Löwian
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